Zurück

Zehn gute Gründe für eine Kreisfreiheit

20. März 2018

Von den vielen Punkten, die für eine Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm sprechen, haben wir Ihnen hier einmal zehn der Wichtigsten zusammengestellt. Machen Sie sich also selbst ein Bild von den vielen Möglichkeiten, die sich der Stadt künftig bieten können:

10 Punkte pro Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm:

  1. Als kreisfreie Stadt nimmt Neu-Ulm das von der Verfassung garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung und Subsidiarität wahr. Der Antrag auf Kreisfreiheit ist die konsequente Ausführung der in der bayerischen Gemeindeordnung genannten Eckpunkte für die Erlangung der Kreisfreiheit. Wichtige Entscheidungsmöglichkeiten und Verantwortung werden zur Stadt Neu-Ulm verlagert. Die Stadt Neu-Ulm verfügt über die hierfür erforderliche finanzielle Leistungskraft und die notwendige Verwaltungsstruktur.
  2. Als kreisfreie Stadt trifft der Neu-Ulmer Stadtrat alle politischen Entscheidungen zu wichtigen kommunalen Themen, die Neu-Ulmer Einwohnerinnen und Einwohner angehen, und nicht wie bisher auch der Kreistag. Die Stadt erhält Sitz und Stimme in für ihre Entwicklung wesentlichen Gremien.
  3. Als kreisfreie Stadt erhält Neu-Ulm die gleichen Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten wie alle anderen kreisfreien Städte in Bayern, die zum Teil über deutlich geringere Einwohnerzahlen verfügen wie Neu-Ulm. Derartige Gestaltungsmöglichkeiten und Entwicklungschancen sind wichtig für die Zukunft Neu-Ulms.
  4. Als kreisfreie Stadt kann sich Neu-Ulm auf eine bereits weitegehend passende Verwaltungsstruktur stützen. Keine andere Stadt in Bayern mit 60.000 Einwohnern ist Teil eines Landkreises
  5. Als kreisfreie Stadt kann Neu-Ulm kurze Wege, vereinfachte Abläufe und schnellen Service aus einer Hand anbieten – ein klarer Mehrwert für Bürger und Unternehmen. Neu-Ulm kann eigenverantwortlich sämtliche Angelegenheiten der Einwohnerschaft selbst regeln. Vorhandene Doppelstrukturen mit dem Landkreis werden abgebaut.
  6. Als kreisfreie Stadt hat Neu-Ulm die entsprechenden Finanzmittel, um die Leistungen und die Infrastruktur für die Einwohnerschaft zu gestalten. Bisherige finanzielle Belastungen durch die Kreisangehörigkeit entfallen. 36 Millionen Euro zahlt Neu-Ulm derzeit an Kreisumlage.
  7. Als kreisfreie Stadt erhält Neu-Ulm wie andere kreisfreie Städte in Bayern höhere Finanzzuweisungen vom Freistaat als Ausgleich für die erhöhten Ausgaben einer kreisfreien Stadt. Es geht dabei um rund 4 Millionen Euro an zusätzlichen Schlüsselzuweisungen pro Jahr, auf die Neu-Ulm wegen seiner Kreisangehörigkeit bisher verzichtet.
  8. Als kreisfreie Stadt wird für Neu-Ulm eine nachteilige Sonderstellung in Bayern beendet. Mit rund 60.000 Einwohnern ist Neu-Ulm die einzige Stadt Bayerns mit über 50.000 Einwohnern, die nicht kreisfrei ist, obwohl sie mit den nahegelegenen Städten wie Kempten oder Memmingen vergleichbar ist.
  9. Als kreisfreie Stadt setzt Neu-Ulm weiterhin das gute Verhältnis zu den Nachbarstädten und -gemeinden. Eine gute Zusammenarbeit ist nicht an eine Kreis-Zugehörigkeit gebunden.
  10. Als kreisfreie Stadt führt Neu-Ulm die bewährten Kooperationen im Landkreis Neu-Ulm fort und geht neue ein, wenn entsprechende Mitsprachemöglichkeiten bestehen. Das gilt für insbesondere für Kreiskliniken wie für alle anderen Themen von gemeinsamer Bedeutung.

Das ist nur eine Auswahl, die sich beliebig erweitern lässt.

Johannes Stingl