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Erste Zahlen vom Landkreis zur Kreisfreiheit Neu-Ums

9. September 2017

In einer ersten Sitzungsvorlage hat das Landratsamt Zahlen zur möglichen Kreisfreiheit der großen Kreisstadt Neu-Ulm vorgelegt und seine Einschätzungen dazu abgegeben, wie die Stadt Neu-Ulm bisher von der Kreiszugehörigkeit profitiert hat. Diese Zahlen lassen durchaus eine unterschiedliche Lesart zu, was die Presse auch direkt zu eigenen Interpretationen veranlasst hat.

In den beiden Lokalblättern Neu-Ulmer Zeitung und Südwest Presse konnte man am 8. September nachlesen, dass Neu-Ulm wohl stark von einer Zugehörigkeit zum Landkreis in den letzten Jahren profitieren konnte. Im Kommentar der SWP konnte man sogar nachlesen, dass eine derart tiefgreifende Ausarbeitung der Zahlen, wie sie jetzt das Landratsamt vorgelegt hat, die Stadt bisher nicht offen gelegt hat und schuldig blieb. Dem Kommentator sei dazu gesagt, dass die Stadt dieses Zahlenwerk gar nicht liefern kann, da eine derartige Berechnung sich ausschließlich auf Zahlen des Landkreises stützen muss und nicht auf Zahlen, welche die Stadt nur annähernd schätzen könnte.

Und der Ansatz der Presse, den von ihr kreierten „Nuxit“ mit dem Brexit zu vergleichen und diesen Vergleich immer wieder zu erneuern, zeigt wenig Einblick in die für Neu-Ulm zutreffenden Tatbestände. Bei diesem komplexen Thema reicht es aber nicht aus, eine Vorlage nur „querzulesen“.

Wir werden die Vorlage des Landratsamtes genau studieren und uns erst danach ein tierergehendes Urteil erlauben.

Die in der 60-seitigen Sitzungsvorlage für den Kreisrat zusammengestellten Zahlen sind nach unserer Einschätzung sehr einseitig dargestellt. Schon beim Beispiel über die weiterführenden Schulen sind die Zahlen komplett auf Neu-Ulm zugerechnet, nur weil die Schulen auf Neu-Ulmer Gemarkung stehen. Was dort aber nicht nachzulesen ist: Auch Jugendliche aus umliegenden Städten und Gemeinden, die zum Landkreis gehören, besuchen diese Schulen. Also wäre hier, wenn das Beispiel schon angeführt wird, eine andere Berechnungsart erforderlich gewesen.

Lesen Sie dazu auch die ganze Stellungnahme der Stadt Neu-Ulm zu einer Presseanfrage der SWP: 20170908_Stellungnahme der Stadt zu Presseanfrage

Artikel der SWP vom 08.09.2017, und 09.09.2017 sowie der NUZ vom 08.09. und 09.09.2017

Waltraud Oßwald