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Gedanken zur Kreisfreiheit

30. November 2017

Kommunen ist grundsätzlich das kommunale Selbstverwaltungsrecht verfassungsrechtlich gewährleistet. Dieses Recht, das quasi als Grundrecht ausgestaltet ist, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden.

Neu-Ulm war die längste Zeit in seiner Stadtgeschichte eine kreisfreie Stadt. Durch einen Staatsorganisationsakt wurde Neu-Ulm 1972 gegen den erklärten Willen der Stadt in den neu gebildeten Landkreis Neu-Ulm „eingekreist“. Die Bürger wurden nicht dazu befragt. Einige Gemeinden gingen damals juristisch gegen die Eingemeindung vor, unterlagen aber im Wesentlichen vor den Gerichten.

Damals war der Willen des Landesgesetzgebers, die Leistungsfähigkeit der Kommunen und Gebietskörperschaften zu stärken, da gewisse Mindeststandards gewährleistet werden sollten. Allerdings wurden Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern mit einer gewissen Bedeutung das Recht eingeräumt, einen Antrag auf Kreisfreiheit zu stellen. Voraussetzung sollte aber auch sein, dass der verbleibende Restlandkreis in seiner Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt werde.

Kommunen ist grundsätzlich das kommunale Selbstverwaltungsrecht verfassungsrechtlich gewährleistet. Dieses Recht, das quasi als Grundrecht ausgestaltet ist, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden, nämlich dann, wenn Gemeinden nicht mehr ausreichend leistungsfähig sind. Andererseits können Kommunen ab einer bestimmten Größe, bei Vorliegen der Leistungsfähigkeit, solange der Landkreis nicht beeinträchtigt ist, wieder Kreisfreiheit erlangen, also ihr „Grundrecht“ der kommunalen Selbstverwaltung in vollem Umfang wieder ausüben.

Wenn Neu-Ulm jetzt wieder kreisfrei werden will, holt es sich lediglich das ihr in Art. 28 Abs.2 des Grundgesetzes und in Art. 11 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung garantiertes Recht wieder zurück, was bedeutet: Die Stadt Neu-Ulm ist wieder für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unabhängig und eigenverantwortlich zuständig, und zwar ohne Weisungen übergeordneter Stellen.

Thomas Mayer