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Kreisfreiheit für die Stadt Neu-Ulm

10. Januar 2017

Radiointerview zum Thema „Kreisfreiheit für die Stadt Neu-Ulm“ mit dem CSU-Fraktionsvorsitzenden Johannes Stingl am 10. Januar 2017.

Das Interview führte Thomas Stefko, Redaktion Ulm – Aalen, Radio 7 Hörfunk GmbH + Co. KG, Gaisenbergstraße 29, 89073 Ulm.

Frage Radio 7: Welche Vorteile hätte die Bevölkerung von einer kreisfreien Stadt Neu-Ulm?

Johannes Stingl: Gerade diese Vorteile für unsere Bevölkerung und für die örtliche Wirtschaft, die die Stadt Neu-Ulm als kreisfreie Stadt erreichen könnte, sind für die CSU-Stadtratsfraktion die Motivation, sich mit diesem wichtigen Thema und seinen möglichen Konsequenzen intensiv auseinander zu setzen.

Als kreisfreie Stadt kann die Stadt Neu-Ulm alle kommunalen Dienstleistungen und Verwaltungsleistungen für ihre Bürger/innen und die örtliche Wirtschaft aus einer Hand in eigener Zuständigkeit anbieten und erledigen. Dieses Aufgabenspektrum geht vom Öffentlichen Personennahverkehr (Bemerkung: der ÖPNV in einer Stadt hat andere Anforderungen wie in einem Flächenkreis) über die Gymnasien und Realschulen (Bemerkung: die Schulträgerschaft hängt ganz eng mit der Gestaltung der örtlichen Bildungslandschaft zusammen), Jugend- und Sozialhilfe (Bemerkung: die gesamte sozialräumliche Planung und der Vollzug können stadtspezifisch ausgerichtet werden) bis hin zu Genehmigungszuständigkeiten, die eng mit der Baurechtsbehörde der Stadt Neu-Ulm zu tun haben wie Wasserrecht, Naturschutz und Immissionsschutz. Dies sind momentan alles Aufgaben, die der Landkreis Neu-Ulm für die Stadt entscheidet. Im Falle der Kreisfreiheit für Neu-Ulm könnten die bisher vom Landratsamt wahrgenommenen Aufgaben besser bei der Stadt gebündelt und stärker an den Bedürfnissen der Neu-Ulmer Bürger/innen und Gewerbetreibenden orientiert werden. Es bietet sich auch die gute Chance, Verwaltungsstrukturen schlanker, effizienter, effektiver und insgesamt bürgernäher zu organisieren. Die Stadt Neu-Ulm erhält damit die Möglichkeit „aus einem Guss“ zu entscheiden und könnte damit alle für die Stadt wichtigen Aufgaben entlang der Interessen ihrer Bürgerschaft und ihrer Wirtschaft nicht nur beeinflussen, sondern in eigener Verantwortung entscheiden. Dies ist einer kreisangehörigen Stadt Neu-Ulm momentan nur bedingt möglich.

Frage: Was sagen denn die Menschen in Neu-Ulm zu dem Ansinnen? Ist das ein Thema, das viele anspricht?

Stingl: Es ist sicherlich noch kein breiter Informations- und Diskussionsprozess bei den Menschen in unserer Stadt in Gang gekommen. Es gibt interessierte Nachfragen nach den Hintergründen und dem Sachstand der „Kreisfreiheit“. Das Thema spricht die Menschen also durchaus an.

Man muss dabei natürlich sehen, dass wir bei unseren Überlegungen zur Kreisfreiheit Neu-Ulms noch ganz am Anfang stehen.

Wir sind zunächst mal froh, dass die positive Gesamtentwicklung, die wachsende Bedeutung unserer Stadt in der Region, die Rolle der Stadt Neu-Ulm im Oberzentrum Neu-Ulm/Ulm, die Rolle der Stadt im Kreis Neu-Ulm, für uns mittlerweile verschiedene strategische Überlegungen zulässt, die wir mit einem vernünftigen Maß an Visionen für die Zukunft Neu-Ulms auch sorgfältig erwägen wollen. Dies ist aus unserer Sicht auch Aufgabe der Stadtpolitik.

Die Stadtverwaltung erarbeitet gerade ein Papier, in dem die unterschiedlichen Gesichtspunkte der Kreisfreiheit zur Vorbereitung der weiteren Überlegungen untersucht werden. Das müssen wir zunächst mal abwarten. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse.

Die richtige strategische Ausrichtung der Stadt ist ein sehr dickes Brett, das dort „gebohrt“ werden soll. Das wollen wir gemeinsam mit den Menschen in der Stadt Neu-Ulm tun.

Frage: Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass die Stadt tatsächlich kreisfrei wird?

Stingl: In Neu-Ulm sind wir immer optimistisch. Es gibt ja bereits kreisfreie Städte, die kleiner als Neu-Ulm sind.

Aber im Ernst:
Die Entscheidung über die Kreisfreiheit liegt beim Landtag bzw. der Staatsregierung, die mit Zustimmung des Landtags Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern bei entsprechender Bedeutung nach Anhörung des Kreistags durch Rechtsverordnung der Staatsregierung für kreisfrei erklären kann. Hierbei ist auf die Leistungsfähigkeit des Landkreises Rücksicht zu nehmen.

Für uns geht es momentan zunächst mal um die Frage, ob wir einen entsprechenden Antrag in Richtung Kreisfreiheit stellen wollen.

20170110_Hintergrundinformationen