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Parksituation in Neu-Ulm

1. Februar 2019

Die Parksituation in Neu-Ulm wird mehr und mehr kritisch. Die CSU-Fraktion stellte daher einen Antrag an die Verwaltung, zunächst vorrangig für verschiedene, im Antrag benannte Gebiete die Einführung eines Anwohnerparkausweises, einer Parkzeitregelung bzw. eines Parkverbotes zu prüfen.

Antrag:

„Parksituation in Neu-Ulm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Noerenberg,
wir möchten folgenden Antrag einbringen:

Aufgrund der immer angespannteren Parksituation in Neu-Ulm soll zunächst vorrangig für folgende Gebiete die Einführung eines Anwohnerparkausweises, einer Parkzeitregelung bzw. Parkverbotes geprüft werden:

  1. Wohngebiet (Villenviertel) – Villenstraße, Arthur-Benz-Straße, Bootshausstraße: es wird die Einführung eines Anwohnerparkausweises oder einer Parkzeitenregelung sowie ein Parkverbot auf einer Seite der Straßen geprüft.
  2. Schwabenstraße: Es wird beantragt, ein einseitiges Parkverbot, vor allem im Bereich der Schule einzuführen – soweit möglich nur für LKWs
  3. Ringstraße zwischen Zufahrt Wiblinger Steig und Allgäuer Tor. Es wird ein Parkverbot ab der Zufahrt Berufsschule bis zum Allgäuer Tor errichtet, sowie ein Lkw-Parkverbot auf südlicher Seite. Weiterhin wird beantragt auf der nördlichen Straßenseite entlang des Glacisparks vor der Einfahrt Wiblinger Steig das Parkverbot zu erweitern.
  4. Finninger Straße – Übergang in Dornier-Straße: es wird die Einführung eines Parkverbots in der Kurve geprüft.

Begründung:

1. In dem Wohngebiet Villenstraße, Arthur-Benz-Straße, Bootshausstraße ist die Parkplatzsituation teilweise extrem angespannt. Es handelt sich um ein Wohngebiet, welches durch die Nähe zur Eisenbahnbrücke und damit zu Ulm zunehmend von Langzeitparkern genutzt wird, welche nach Ulm zur Arbeit gehen. Die schmalen Straßen sind mangels Parkraumregelung teilweise auf beiden Seiten so zugeparkt, dass kaum ein Auto noch passieren kann. Zudem wird der Gehweg entlang der Bootshausstraße zugeparkt, so dass dieser nicht mehr nutzbar ist. Die Anwohner befürchten auch durch den Neubau der DLRG weitere Parkraumbelastungen.

2. In der Schwabenstraße wird die Straße zunehmend auf beiden Seiten für Lkw-Parken genutzt. Durch den Busverkehr kommt es dort, vor allem im Bereich der Schule und des Kindergartens, zu gefährlichen Engpässen. Kommt hier ein Bus oder LKW entgegen, ist ein zweispuriges Fahren nicht mehr möglich. Ein generelles LKW-Parkverbot gilt nur in reinen und allgemeinen Wohngebieten und auch dort nur zu bestimmten Uhrzeiten. Die Verwaltung prüft ob durch die Einführung eines allgemeinen einseitigen Parkverbotes bzw. durch die Einführung einer Parkzeitregelung die Situation entschärft werden kann.

3. Auch die Ringstraße wird zunehmend für Lkw-Parken genutzt. Die eigentlich zweispurige Straße ist nur noch einspurig befahrbar, da auf beiden Seiten alles zugeparkt ist. Für den ausfahrenden Verkehr aus der Wiblinger Steig stellt sich diese Situation vor allem in den Stoßzeiten als äußerst schwierig dar. Durch eine Vorverlegung des Parkverbotes auf der Glacisseite könnte die Zweispurigkeit genutzt werden, um aus der Wiblinger Steig auf die innere Spur ausfahren zu können.
Auf Höhe des Allgäuer Rings ist das Parkverbot so weit in Richtung Ring ausgeweitet, dass ein Einfahren in die Zweispurigkeit erst sehr spät möglich ist. Dies führt zu immensen Rückstauungen Richtung Wiblinger Steig. Der Verkehr kann dort nur sehr langsam abfließen.

4. Auch in der Finninger Straße im Übergang zur Dornier Straße werden die Lkws abgestellt. In der langgezogenen Kurve kommt es oft zu Behinderungen, da kein Ausweichen möglich ist. Zumindest sollte dort ein Parkverbot eingeführt werden, durch den der Parkverkehr zugunsten des fahrenden Verkehrs unterbrochen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Juliane Lidl-Böck, Thomas Mayer, Thomas Ott, Johannes Stingl“