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Abwicklung von städtischen Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2020

18. Juli 2020

Stellungnahme der CSU-Stadtratsfraktion in der Bauausschuss-Sitzung am 16.07.2020 hinsichtlich des gemeinsamen Antrags von CSU, Bündnis 90 DIE GRÜNEN und Pro Neu-Ulm.

„In den Haushaltsplänen der Stadt Neu-Ulm sind im Vermögenshaushalt regelmäßig große Bauinvestitionen mit Projekten unterschiedlichste Art vorgesehen. So sind im diesjährigen Haushaltsplan für die Realisierung eines umfangreichen Bauprogramms im Hoch- und Tiefbau allein unter den Gruppierungsziffern 94 und 95 rund 17 Mio. € eingeplant. Zusätzlich müssen noch in beträchtlichem Umfang Haushaltsreste aus den Vorjahren „abgearbeitet“ werden. Neben einem stets aktuellen Überblick über den konkreten Stand der Maßnahmen im Hoch- und Tiefbau halten wir es für geboten, dass sämtliche beschlossenen und im Vermögenshaushalt enthaltenen städtischen Bauvorhaben effizient und termingerecht umgesetzt werden.  Bei der Vielzahl der unterschiedlichen Bauprojekte ist eine genaue und haushaltsgerechte Projektsteuerung notwendig.

Im vorliegenden Verwaltungsbericht sind über 160 Projekte gelistet, die von der Bauverwaltung bearbeitet werden müssen.

Der Vergleich innerhalb der Liste zwischen Haushaltsansatz und derzeitigen Ist-Ausgaben zeigt, dass Soll und Ist z.T. erheblich auseinanderklaffen. In der Verwaltungsvorlage wird dieser Umstand „als sich bereits abzeichnender Investitionsstau“ beschrieben.

Wir finanzieren dann künftige Haushaltsreste in diesen finanziell schwierigen Zeiten über hohe Rücklagenentnahmen oder Schulden. Der Einsatz dieser beiden Elemente ist nicht unbegrenzt möglich und auch nicht ratsam.

Lassen Sie mich zu diesem Bericht noch bemerken:

  1. Dieser Bericht muss künftig zum „Standardrepertoire“ der Bauverwaltung gehören. Er ist keine „Strafarbeit“, sondern eine Bringschuld an Informationen der Verwaltung in Richtung Politik und Öffentlichkeit.
  2. Neben einem stets aktuellen Überblick über den konkreten Stand der Maßnahmen, ist aus unserer Sicht schon wegen der Vielzahl der Projekte eine genauere und haushaltsgerechtere Projektsteuerung notwendig.
  3. Für die in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Verbesserung der organisatorischen und verwaltungsinternen Rahmenbedingungen kann ich zumindest ein „offenes Ohr“ Das Ganze muss jedenfalls zuvor in ein Gesamtkonzept für das Dezernat eingebunden werden.“

Johannes Stingl