Antrag – Städtebaurechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Neu-Ulm
24. Juli 2020Auf gemeinsamen Antrag der Stadtratsfraktionen von CSU und JU soll durch die Verwaltung ein städtischer Strategieplan zur Steuerung und Regulierung der städtebaurechtlichen Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Neu-Ulm erarbeitet werden.
Der gemeinsame Antrag vom 24.07.2020:
„Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines städtischen Vergnügungsstätten-Konzepts, einschließlich etwaiger Überlegungen zur städtebaurechtlichen Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Neu-Ulm beauftragt.
Begründung:
Seit Jahren engagiert sich die Stadt Neu-Ulm für einen attraktiven Handels- und Dienstleistungsstandort in der „Innenstadt“. Besonders in der Innenstadt hat die Stadt sich intensiv um eine nachhaltige, qualitative Verbesserung der öffentlichen Räume sowie der öffentlichen Gebäude und der städtischen Infrastruktur bemüht. Unterstützt wird dieses Bemühen durch zahlreiche private Investitionen.
Gerade in der Innenstadt wäre ein Verdrängungsprozess durch Vergnügungsstätten gegenüber einer qualitätsvollen Nutzung aus Einzelhandelsgeschäften, Gastronomie, Wohnen und Dienstleistung, problematisch für die Anziehungskraft und die Investitionsbereitschaft in diesem Bereich unserer Stadt.
So hat beispielsweise in den letzten Jahren die Zahl der Sportwettgeschäfte in Deutschland stark zugenommen. Wir befürchten, dass sich in Neu-Ulm eine ähnliche Entwicklung ergeben könnte.
Uns ist klar, dass sich ein entsprechendes Strategiekonzept mit einer komplizierten Rechtsmaterie auseinandersetzen muss. Eine umfassende Prüfung und Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten ist für den zukünftigen Umgang mit Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33i Gewerbeordnung (GewO), Lokale mit Gewinnspielen im Sinne des § 33d GewO sowie Wettbüros, Spielcasinos und Spielbanken unerlässlich.
Als Steuerungsmöglichkeit auf der Grundlage eines Vergnügungsstätten-Konzepts könnte der Erlass von entsprechenden Bebauungsplänen geprüft werden. Wir regen an, hier auch die entsprechenden Erfahrungen von Städtetag und Gemeindetag ab zu fragen.
Johannes Stingl (CSU)
Hans-Georg Maier (CSU)
Eva Treu (JU)“