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Ausbau Gehweg Schlossstraße Reutti

19. Juli 2018

Eine Realisierung des fehlenden Gehweges zur Stadtteilhalle in Reutti muss weiter verfolgt werden. Einen entsprechenden Antrag hat die CSU-Fraktion gestellt. 

Ausbau Gehweg Schlossstraße Reutti

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir stellen folgenden Antrag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zur Realisierung des fehlenden Gehweges zur Stadtteilhalle in Reutti mit den anliegenden Grundstückseigentümern in Verhandlung zum Grunderwerb zu treten, um – ggf. nach neuer Beschlusslage – die am 18.01.2017 in der Sitzung des Technischen Ausschusses öffentlicher Lebensraum und Verkehr vorgestellte Variante „Vollausbau mit Grunderwerb“ (vgl. auch Sitzung des Technischen Ausschusses vom 27.11.2014) weiterverfolgen zu können.

2. Die Stadtverwaltung lässt die Planungen zu der am 14.09.2017 im Technischen Ausschuss öffentlicher Lebensraum und Verkehr beschlossenen Variante „Vollausbau ohne Grunderwerb“ ruhen bis geklärt ist, ob der für die Variante „Vollausbau mit Grunderwerb“ notwendige Grunderwerb mittlerweile realisiert werden kann.

3. Die Stadtverwaltung berichtet zeitnah im zuständigen Ausschuss über den Fortgang der Grunderwerbsverhandlungen.

Begründung:

Der Technische Ausschusses öffentlicher Lebensraum und Verkehr hat in der Sitzung vom 14.09.2017 beschlossen, zur Realisierung des fehlenden Gehweges zur Stadtteilhalle in Reutti die vorgestellte Variante „Vollausbau ohne Grunderwerb“ zu verfolgen.
Mehrere CSU-Stadträte trafen sich am 16.02.2018 mit vom Ausbau betroffenen Anwohnern, um verschiedene Aspekte bei der Realisierung des Gehweges zu besprechen. Einheitlich wurde dabei die vom Technischen Ausschuss öffentlicher Lebensraum und Verkehr in der Sitzung vom 14.09.2018 beschlossene Variante ohne Grunderwerb von den Anwohnern abgelehnt.
Auch in der vergangenen Bürgerversammlung am 12.06.2018 in Reutti gab es nur ablehnende Wortmeldungen gegenüber der beschlossenen Variante ohne Grunderwerb.

Nachdem das Eckgrundstück An der Breite/Schlossstraße (Fl. Nr. 239) seit Frühjahr 2018 einen neuen Eigentümer hat und dieser sich öffentlich in der Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Bauordnung am 22.03.2018 zu Verhandlungen zum Grunderwerb bereit erklärt hat, sollte die Stadt Neu-Ulm die Chance zum Grunderwerb nutzen, um letztlich – nach entsprechender Beschlusslage im Technischen Ausschuss öffentlicher Lebensraum und Verkehr – die von den Bürgern favorisierte Variante mit Grunderwerb realisieren zu können.

Sollte sich nach den Verhandlungen zum Grunderwerb abzeichnen, dass sich die Variante mit Grunderwerb verwirklichen lassen könnte, wird ein entsprechender Antrag seitens der CSU-Fraktion zur Realisierung dieser Planung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Hilmar Brunner, Johannes Stingl“