Bebauungsplan „St. Ulrichskirche und Umgebung“ Pfuhl
8. Mai 2018Die CSU-Fraktion möchte im Umfeld der historischen Kirche eine durchgängig auf diesen sensiblen Bereich im Zentrum von Pfuhl abgestimmte städtebauliche Entwicklung erreichen und hat einen entsprechenden Antrag in der Verwaltung eingereicht.
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Noerenberg,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir beantragen, im zuständigen Ausschuss zu beschließen, ein förmliches Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „St. Ulrichskirche und Umgebung“, Pfuhl zwecks Aufnahme des Grundstücks Flst. Nr. 17/1 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans, ein zu leiten.
Begründung:
Das unmittelbar an das Baugrundstück für das geplante Evangelische Gemeindehaus angrenzende Grundstück Flst. Nr. 17/1 sollte in den Geltungsbereich des Bebauungsplans „St. Ulrichskirche und Umgebung“ einbezogen werden, um im Umfeld der historischen Kirche eine durchgängig auf diesen sensiblen Bereich im Zentrum von Pfuhl abgestimmte städtebauliche Entwicklung zu erreichen.
Es bedarf an dieser Stelle gut abgestimmte und durch einen Bebauungsplan festgesetzte Regeln für Baumöglichkeiten im Umfeld der Kirche. Im Bereich des Grundstücks 17/1 mündet auch der geplante Geh- und Radweg von der Kirchstraße in den Afraweg. Hier müssen Übergänge vom Geh- und Radweg in den Afraweg ggf. mit Ein – und Ausfahrmöglichkeiten für das Grundstück Flst. Nr. 17/1 geplant werden. Ebenso muss ein städtebaulich passender Übergang zwischen der vorhandenen Wohnbebauung im Osten der Kirche, dem bislang unbebauten Flst. Nr. 17/1 und den Evangelischen Gemeindehaus erreicht werden. Dies erscheint uns ohne Bebauungsplan nicht erreichbar.
Der Bebauungsplan im Bereich Ulrichskirche/Kirchstraße sollte deswegen entsprechend erweitert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Hillmann, Johannes Stingl“