Ein schwierige Entscheidung
17. Oktober 2020Neubaupläne in Burlafingen stellen den Bauausschuss vor Probleme beim Abwägungsprozess.
Am Mittwoch hatte der Bauausschuss des Neu-Ulmer Stadtrats unter anderem darüber zu entscheiden, ob in Burlafingen ein geplantes Bauprojekt so genehmigt werden kann, wie vorgelegt.
Bereits im September sah der Ausschuss im Antrag unterschiedliche Problemstellungen, die nicht endgültig geklärt werden konnten. Daher wurde die Genehmigung des Bauantrags zu Gunsten eines Gesprächs zwischen Anwohnern und Bauherrn verschoben, aber am Mittwoch musste der Ausschuss jetzt eine Entscheidung treffen.
Wie schwierig die Einschätzung des Projekts war, sah man am Ende der Debatte im Ausschuss bei der Entscheidung mit 9 zu 9 Stimmen, das heißt dass das der Bauantrag in der Form abgelehnt wurde.
Stellungnahme der CSU-Fraktion:
Bauausschuss 14.10.2020, TOP 2: Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit und Tiefgarage, Burlafingen, Gerstmayerstraße 6-8
„Vorab bedanken wir uns bei Herrn Fink für die ausführliche Darstellung in der neuen Vorlage. Und wir danken auch dem Ausschuss, dass er, wenn auch knapp, aber trotzdem mehrheitlich, bei der letzten Beratung mit uns der Meinung war, die damalige Vorlage an die Verwaltung zurück zu geben.
Dadurch hatten die betroffenen Parteien, Anwohner und Bauherr, noch einmal die Gelegenheit zu einem klärenden Gespräch. Und auch wir konnten das geplante Bauvorhaben nochmals eingehender bewerten.
In unserer Fraktion herrscht an der einen oder anderen Stelle immer noch eine gewisse Unklarheit darüber, wie man sich heute entscheiden soll. Das Argument, dass wir Wohnungen benötigen, ist richtig und es ist auch richtig, dass wir an der einen oder anderen Stelle auch Nachverdichtungen einplanen müssen. Daher wurden der ursprünglicher Vorbescheid 2017 und die Baugenehmigung 2018 mit einer geplanten Gebäudehöhe von 11,70 m auch problemlos vom HoBo genehmigt.
Wir dürfen jetzt aber nicht übersehen, dass wir nicht nur dem Antragsteller gegenüber, sondern auch für die betroffenen Anlieger verantwortungsvoll entscheiden müssen.
Die Verwaltung hält das geplante Bauvorhaben mit einer Höhe von 13,80 m für städtebaulich vertretbar. Dem stellen wir entgegen, dass wir es als nicht vertretbar ansehen.
Es gibt unterschiedliche Rechtsprechung darüber, was sich nach § 34 einfügt oder nicht. Dabei wurde immer das einzelne Vorhaben betrachtet.
Dazu ein Zitat aus einem Urteil des BVerwG vom 3.4.2014:
„Damit sich ein Bauvorhaben im Rahmen des § 34 BauGB seinem Maß nach in die nähere Umgebung einfügt, ist es vielmehr erforderlich, dass es in der unmittelbaren Umgebung des Baugrundstücks ein Referenzobjekt gibt, das hinsichtlich sämtlicher Maßfaktoren mit dem Bauvorhaben vergleichbar ist“. Zitat Ende. Ähnlich urteilte auch das VG Regensburg mit Urteil vom 7.2.2017. Demnach muss das Vergleichsobjekt bereits vorhanden sein.
Das heißt nach unserem Verständnis, dass das erst in Planung befindliche neue Gebäude mit einer Höhe von 13,02 m nicht als Vergleich herangezogen werden kann.
Ein weiteres Zitat aus dem gleichen Urteil des BVerwG: „Das Kriterium richtet sich nach den Faktoren, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten …. (und weiter) … Größe, Grundfläche, Höhe usw. prägen insoweit das Bild der maßgeblichen Umgebung“ Zitat Ende.
Hier wurde leider von der Verwaltung im Umgriff nicht die direkt angrenzende Reihenhausbebauung einbezogen, was nach unserer Ansicht wesentlich zum „Bild der maßgeblichen Umgebung“ gehört.
Es ließen sich noch andere Beispiele heranziehen. Aber wir sollten nicht übersehen, dass im dortigen Gebiet teilweise noch dörfliche Strukturen vorhanden sind. Ein Vergleich, wie in der Verwaltungsvorlage dargestellt, mit
Nachverdichtungen in der Innenstadt, kann hier nicht greifen. Und wir könnten bei einer Genehmigung des jetzt vorliegenden Bauantrags mit einer Höhe von 13,80 m eventuell weitere, folgende Bauanträge in gleicher oder noch größerer Höhe nicht mehr verhindern.
Eine Genehmigung heute wäre nicht nur für Burlafingen ein schlechtes Signal, sondern auch für alle anderen Stadtteile. Und wir hatten hier ja schon das eine oder andere überdimensionierte Baugesuch in den Ortsteilen, das uns beschäftigt hat und bei dem die Meinung der Stadtverwaltung sich nicht mit der des Ausschusses gedeckt hat.“
Waltraud Oßwald