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Eine Aufgabenteilung dieser Art streben wir nicht an

2. Oktober 2020

Wir möchten, dass die städtische Abfallwirtschaft mit ihren guten Standards, eigener Organisation und Personal auch weiterhin bei der Stadt verbleiben soll. Der Verlust an Gestaltungsmöglichkeiten zu Gunsten unserer Bürger/innen erscheint uns nicht vertretbar.

Sitzung Stadtrat am 30.09.2020, Tagesordnungspunkt 7, Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den kreisangehörigen Gemeinden an den Landkreis Neu-Ulm, Meinungsbildung und Entscheidungsfindung

Stellungnahme der CSU-Stadtratsfraktion

„Besten Dank für die sehr differenzierte Darstellung des Themas in der Beratungsunterlage.

Eine umweltgerechte und zukunftsorientierte Abfallwirtschaft, d.h. Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen, ist für die Stadt eine bedeutsame kommunale Aufgabe.

Wie die konkrete Ausgestaltung dieser Aufgabenerfüllung erfolgt, richtet sich nach staatlichen Gesetzen und Verordnungen, ist aber vor allem in der städtischen Abfallwirtschaftssatzung und in der städtischen Gebührensatzung Abfallentsorgung geregelt.

Darin wird vom Stadtrat ausgestaltet, wie im Einzelnen die Regelungen zu Standards und Kosten für die Bürger aus der Umsetzung des Abfallwirtschaftlichen Konzepts in Neu-Ulm ausfallen.

Wenn man die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Neu-Ulm durchschaut, geht es um viele vom Stadtrat getroffene Festlegungen, welche die Abfallwirtschaft unserer Bürger/innen unmittelbar betreffen: Altpapier, Altglas, Altöl, Bauschutt, zugelassene Behältergrößen, Häufigkeit und Zeitpunkt der Abfuhr, Bioabfall, Bodenaushub, Elektrogeräte, Grünabfälle, Kompost, Kleinmetalle, Sperrmüll, Trockenbatterien, Wertstoffhof usw. Wir sollten uns als Stadt und als Stadtrat diese Gestaltungsmöglichkeiten bewahren.

Wir meinen auch, dass alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, also auch die Abfallwirtschaft, von der bürgernächsten Ebene erledigt werden sollten, d.h. von der Stadt Neu-Ulm selbst. Wir möchten, dass die städtische Abfallwirtschaft mit ihren guten Standards, eigener Organisation und Personal auch weiterhin bei der Stadt verbleiben soll.

Wir möchten bei der Abfallwirtschaft nicht den Gestaltungsspielraum verlieren, zumal wir bei der Rückübertragung gleichzeitig die Unterstützungsaufgaben bei der Sauberkeit der Containerstandplätze, beim Betrieb der Wertstoffhöfe und als Ansprechpartner vor Ort weiterhin erfüllen sollten. Das ist keine Aufgabenteilung, die wir anstreben.

Für die Überlegungen der anderen Städte und Gemeinden im Kreis haben wir natürlich Verständnis. Wenn verschiedene im Kreisverband des Gemeindetags organisierte Städte und Gemeinden die Aufgabe Abfallwirtschaft nicht mehr ohne weiteres erfüllen können, hätte man vielleicht über interkommunale Lösungen unter Städten und Gemeinden nachdenken können, bevor man die Aufgabe an den Kreis rücküberträgt.

Von den 25 Kreisfreien Städten, die im Abfallbereich dieselben vollumfänglichen Zuständigkeiten wie die Landkreise haben, sind 10 Städte einwohnermäßig deutlich kleiner als Neu-Ulm mit seinen 60.000 Einwohnern (Amberg 42TEw, Ansbach 42, Coburg 41, Hof 45, Kaufbeuren 43, Memmingen 43, Schwabach 41, Schweinfurt 52, Straubing 47, Weiden 42). Also wenn diese Städte offenbar die gesamte Aufgabe Abfallwirtschaft bewältigen können, sollte die deutlich einwohnerstärkere Stadt Neu-Ulm die Aufgabe im bisherigen Umfang auch weiterhin selbst erledigen.

Wir werden dem Beschlussvorschlag, die Untersuchung einer Rückübertragung der Abfallwirtschaft an den Landkreis zu befürworten, damit nicht unterstützen.  Der Verlust an Gestaltungsmöglichkeiten zu Gunsten unserer Bürger/innen erscheint uns nicht vertretbar. Wir möchten unsere ablehnende Haltung bei der Rückübertragung der Abfallwirtschaft auch als entsprechendes Signal in Richtung unserer Beschäftigten verstanden wissen.“

Johannes Stingl