Zurück

Erfolgreicher Prüfantrag zur Stellplatzsatzung

6. Dezember 2017

Über einen Prüfantrag der CSU zur Stellplatzsatzung wurde im November im SU-Ausschuss beraten. Hintergründe sind die problematische Parkplatzsituation bei neugebauten Mehrfamilienhäuser aber auch die allgemeine Parkplatzproblematik in der Innenstadt.

Inhalt des Prüfantrags:

  1. Eine verbesserte Ermessensregelung bei der Ablöse von Stellplätzen und
  2. Die Angemessenheit der Richtzahlenliste in den Stadtteilen.

Für den ersten Punkt wurde eine Satzungsänderung bei der Ablöse von Stellplätzen beschlossen, welche im wesentlichen Punkt für Mehrfamilienhäuser (außer sozialen Wohnungsbau) beinhaltet:

  • Ausschluss der Ablösemöglichkeit, wenn durch Aufteilung von bestehenden größeren Wohneinheiten kleinere Wohneinheiten unter 30 m² Wohnfläche entstehen.
  • Begrenzung der Ablösemöglichkeiten für Neubauvorhaben über 20 Wohneinheiten auf 15% der Stellplätze, wenn für das Bauvorhaben benötigten Grundstücksgröße von der Möglichkeit des Baus einer Tiefgarage ausgegangen werden kann.
    Für den zweiten Punkt Richtzahlenliste beantragte die CSU in der Sitzung eine Erhöhung der Richtzahl von Mehrfamilienhäuser von 1,3 auf 1,5 Stellplätze je Wohneinheit. Leider ergab sich aus der Debatte keine Mehrheit für diesen Vorschlag. Ein Kompromissvorschlag der CSU konnte dann mit knapper Mehrheit verabschiedet werden:
  • Für Mehrfamilienhäuser einen Schlüssel von 1,3 Stellplätzen je Wohneinheit und ab 80 m² einen Schlüssel von 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit.

Als Fazit konnte auf Antrag der CSU die Richtzahlen erhöht und die Ablösebestimmungen für Stellplätze verschärft werden. Es muss in der Zukunft beobachtet werden ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichend sind.

Thomas Ott