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Erste Verbesserungen zur Situation an der Caponniere 4

10. Mai 2019

Die Mehrheit des Stadtrates hat gestern eine Änderung der Grünanlagensatzung beschlossen. Damit können einige Verbesserungen erreicht werden, um an der derzeit ausufernden Situation an und auf der Caponniere 4 Störungen des öffentlichen Friedens unterbunden und ggf. auch geahndet werden.

Stadtrat TOP 6, Grünanlagensatzung – hier Caponniere 4
Stellungnahme CSU-Stadtratsfraktion

„Aus eigenen Beobachtungen und Feststellungen können wir die Beschwerden der Anwohner an der Caponniere 4 durchaus nachvollziehen und wir haben das in verschiedenen Ausschüssen schon angesprochen.

Wir bedauern, dass sich dieser schöne Anlagenteil der Bundesfestung in der öffentlichen Wahrnehmung mittlerweile so negativ darstellt. Auch deshalb hatten wir anlässlich der Berichterstattung im TA zur Bestreifung der Neu-Ulmer Grün- und Parkanlagen am 31. Januar 2019 den Antrag gestellt, für diesen Bereich die Errichtung einer Videoüberwachung zu prüfen.

Die CSU befürwortet auch die in der heutigen Sitzungsvorlage angedachten Möglichkeiten, eine Verbesserung der Situation herbeizuführen, wie zusätzliche Beleuchtung auf den Platzflächen und am Friedrich-von-Herdegen-Weg plus der erforderlichen Beschilderungen. Aber wir fürchten, dass dies wohl noch nicht ausreichen wird.

Die Gruppe von Jugendlichen, wie wir sie hier an der Caponniere leider haben, hält sich im Regelfall nur selten an Bestimmungen und Verbote. Und – die Kontrollorgane können auch nicht ständig vor Ort sein.

Wir beantragen daher heute, falls erforderlich, dass die Verwaltung die angesprochenen Punkte aus der Verwaltungsvorlage in der Planung vorbereitet und entweder direkt umsetzt oder mit Kostenangaben im zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung vorstellt.

Den heutigen Antrag stellen wir deshalb, da in der Sitzungsvorlage nur über die Satzungsänderung beschlossen werden soll.

Eine Frage noch zur Verwaltungsvorlage:

Wie lange dauert die Datenschutzrechtliche Prüfung, ob hier eine Videoanlage aufgebaut werden kann? Unser Antrag einer solchen Anlage ist vom Januar, jetzt haben wir Mai. Wir tun unser Möglichstes, der Verwaltung ein hoffentlich wirksames Instrumentarium an die Hand zu geben. Aber dazu müssten natürlich die offenen Fragen auch frühzeitig geklärt sein.“

Waltraud Oßwald

Nach Aussagen der Verwaltung war der Antrag in der Stadtratssitzung nicht erforderlich, da die vorgeschlagenen Verbesserungen reines Verwaltungsgeschäft sind, daher also nicht vom Ausschuss oder Stadtrat extra genehmigt werden müssen.

Zur Anfrage nach der rechtlichen Prüfung der Videoanlage gab die Verwaltung bekannt, dass hier verschiedene Hindernisse noch zu prüfen sind.

Die Abstimmung über die Änderung der Grünanlagensatzung fiel danach mit 33 Ja-Stimmen und 8-Nein-Stimmen aus. Der Grund, warum Mitglieder von SPD, Grün und FWG sich gegen die Satzungsänderung gestellt haben, erschließt sich mir hier in keinster Weise.

Waltraud Oßwald

Lesen Sie dazu auch den Artikel in der Neu-Ulmer Zeitung vom 09.05.und vom 10.05.2019