Zurück

Konzessionsvergabeverfahren Strom, Gas und Wasser

27. Juni 2020

Stellungnahme der CSU-Stadtratsfraktion in der Stadtratssitzung am 24.06.2020

Das Thema Konzessionsvergabe im Strom-, Gas- und Wasserbereich ist für die Stadt Neu-Ulm aufgrund der langen Vertragslaufzeiten, aktuell 20 Jahre bis Ende 2022, von essentieller Bedeutung. Gerade vor dem Hintergrund der für Neu-Ulm in naher Zukunft auslaufenden Konzessionsverträge gewinnt die Frage rechtssicherer Verfahren bei der Konzessionsvergabe zunehmend an Aktualität. Von daher begrüßen wir es sehr, wenn sich der Stadtrat bereits jetzt mit diesem Thema befasst.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende und der zunehmenden Verantwortung der Netzbetreiber ist die Entscheidung über die Konzessionsvergabe auch eine Entscheidung über mögliche politische Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Anforderungen an die Konzessionsvergabe sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen – die Vergabe ist komplizierter geworden und mit vielen Rechtsunsicherheiten behaftet. Ausgehend von der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 gab es eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen. Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Dezember 2013, die ja in der Beratungsunterlage erwähnt wird, wurde der Rechtsrahmen für die Ausgestaltung der Konzessionsvergabeverfahren und der Auswahlkriterien grundlegend verändert. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode hatten sich die Koalitionäre vorgenommen, das Bewertungsverfahren bei der Neuvergabe der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher regeln zu wollen sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern. Das entsprechende Gesetz wurde nach einem langwierigen Diskussionsprozess vom Bundestag verabschiedet und trat im Februar 2017 in Kraft. Auch wenn die Reform einige Verbesserungen enthält, ist aus Sicht beispielsweise des Deutschen Städte- und Gemeindebundes der große Wurf im Hinblick auf die Rechtssicherheit für die Vergabe nicht gelungen.

Die mit  der Energiewende verbundene  dezentrale  Erzeugungs- und Versorgungslandschaft in Deutschland, haben die Städte Ulm und Neu-Ulm ihren Stadtwerken schon seit langem eingerichtet.  Neben einer dezentralen Energieversorgung stand und steht dabei oft im Vordergrund, wie Energiepolitik lokal, d. h. auf der Grundlage kommunal getragener Energiekonzepte, ausgerichtet werden kann.  Die beiden Städte kommen damit nicht nur ihrer Verantwortung für die Gewährleistung der Daseinsvorsorge nach, sondern haben dies stets als Chance begriffen, die Energiewende vor Ort mit ihren Bürgern und der Wirtschaft aktiv mit zu gestalten.

Gleichwohl sind wir schon aus rechtlichen Gründen gehalten, ein faires und transparentes Konzessionsvergabe-Verfahren zu beginnen. Am konkreten Verfahren bitten wir den Stadtrat möglichst frühzeitig zu beteiligen.

Wir sind davon überzeugt, dass sich mit der Festlegung der Auswahlkriterien für die Netzvergabe sicherstellen lässt, dass die Strom- und Gasversorgung unserer Einwohner auch weiterhin möglichst sicher, effizient und umweltverträglich durchgeführt wird.

Johannes Stingl