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Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm

7. November 2016

Warum sollten wir uns ernsthaft mit diesem wichtigen Thema befassen?
Die Vorteile, die die Stadt Neu-Ulm als kreisfreie Stadt erhalten könnte, sind für die CSU-Stadtratsfraktion Motivation, sich mit diesem wichtigen Thema und seinen möglichen Konsequenzen intensiv auseinander zu setzen.

Die aktuelle Bevölkerungsprognose für die Stadt Neu-Ulm bis 2036 ergibt, dass die Gesamtbevölkerung von derzeit etwa 57.000 Einwohnern auf voraussichtlich 67.000 Einwohner ansteigen wird.

Art. 5 der Gemeindeordnung „Kreisangehörigkeit und Kreisfreiheit“ gibt Gemeinden bereits bei einer Einwohnerzahl über 50.000 Einwohnern die Möglichkeit, die „Kreisfreiheit“ zu beantragen:

„Mit Zustimmung des Landtags können Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern bei entsprechender Bedeutung nach Anhörung des Kreistags durch Rechtsverordnung der Staatsregierung für kreisfrei erklärt werden. Hierbei ist auf die Leistungsfähigkeit des Landkreises Rücksicht zu nehmen. Die Rechtsverordnung kann finanzielle Verpflichtungen der ausscheidenden Gemeinde gegenüber dem Landkreis festlegen. Im Übrigen werden die vermögensrechtlichen Verhältnisse durch Übereinkunft zwischen dem Landkreis und der ausscheidenden Gemeinde geregelt. Der Übereinkunft kommt mit dem in ihr bestimmten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung, unmittelbar rechtsbegründende Wirkung zu. Kommt eine Übereinkunft nicht zustande, so entscheiden das Verwaltungsgericht und in der Berufungsinstanz der Verwaltungsgerichtshof als Schiedsgerichte.“

Die Vorteile, die die Stadt Neu-Ulm als kreisfreie Stadt erhalten könnte, sind für die CSU-Stadtratsfraktion Motivation, sich mit diesem wichtigen Thema und seinen möglichen Konsequenzen intensiv auseinander zu setzen.

Als kreisfreie Stadt kann die Stadt Neu-Ulm alle kommunalen Dienstleistungen und Verwaltungsleistungen für Bürger und Wirtschaft aus einer Hand anbieten und erledigen. Im Falle der Kreisfreiheit hätte Neu-Ulm in eigener Zuständigkeit Aufgaben zu erledigen, die ansonsten der Landkreis Neu-Ulm für sie erfüllt. Die bisher vom Landratsamt wahrgenommenen Aufgaben könnten besser bei der Stadt gebündelt und stärker an den Bedürfnissen der Neu-Ulmer Bürger/innen und Gewerbetreibenden orientiert werden. Es bietet sich die gute Chance, Verwaltungsstrukturen schlanker, effizienter, effektiver und insgesamt bürgernäher zu organisieren. Die Stadt Neu-Ulm erhält damit die Möglichkeit „aus einem Guss “ zu entscheiden und kann damit alle für die Stadt wichtigen Aufgaben entlang der Interessen ihrer Bürgerschaft und der Wirtschaft nicht nur beeinflussen, sondern in eigener Verantwortung entscheiden. Dies ist in einer kreisangehörigen Stadt wie Neu-Ulm momentan nur bedingt möglich.

Übrigens: Die Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion des Landkreises ist keine Einbahnstraße, die von der Stadt Neu-Ulm in den Landkreis führt. Die Aufgaben einer an Einwohnern wachsenden Stadt bringen bereits heute besondere finanzielle Belastungen für die Stadt mit sich.

Die CSU-Stadtratsfraktion Neu-Ulm spricht sich dafür aus, dass die Option „Kreisfreiheit für die Stadt Neu-Ulm“ umfassend und unvoreingenommen geprüft wird. Strategische Gesichtspunkte, also die Frage „wie stellt sich eine an Einwohnern wachsende Stadt Neu-Ulm für die Zukunft am besten auf?“ stehen dabei im Vordergrund unserer Überlegungen. Finanzielle Gesichtspunkte, also u.a. die Frage inwieweit die im Falle der Kreisfreiheit „eingesparte Kreisumlage“ (2017 voraussichtlich 35 Mio €) die höheren Aufwendungen im Verwaltungsbereich deckt, müssen intensiv geprüft werden.

Wir sind also gerufen, durch eine umfassende Untersuchung die Möglichkeiten, Vor- und Nachteile, Risiken und Chancen der Kreisfreiheit zu ermitteln, dann zu debattieren und erst dann im Stadtrat zu entscheiden, ob die Stadt Neu-Ulm einen Antrag auf Erklärung zur kreisfreien Stadt stellt.

Johannes Stingl

Lesen Sie dazu auch die Artikel (u.a.) vom 04. und 05.11.2016 in der Neu-Ulmer Zeitung und Südwest Presse