Lärmaktionsplan – die nächste Stufe wurde beschlossen
17. Juni 2020Die CSU-Fraktion sieht den Ausbau von Lärmschutzmaßnahmen als absolut notwendig für den Schutz und das Wohlbefinden der Bevölkerung. Dennoch ist uns aufgefallen, dass …
… durch die Lärmschutzmaßnahmen in Form von temporären Geschwindigkeitsreduzierungen ein „Flickenteppich“ von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten entstehen könnte.
Beispiel – die östliche Bahnhofstraße. Zwischen Reuttier Straße und Kantstraße wurde im Planungs- und Umweltausschuss beschlossen, dass zukünftig in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Nachtstunden (22-6 Uhr) von 50 km/h auf 30 km/h reduziert werden soll.
Aus Richtung der Reuttier Straße kommend, wird man zukünftig eine Temporeduzierung auf 30 km/h zur Nachtzeit und im weiteren Verlauf, im Bereich der Internationalen Schule und des Kindergartens „Bärenhöhle“, zwischen 7 und 17Uhr, antreffen.
Beide Geschwindigkeitsreduzierungen – aus unterschiedlichen Gründen – sind aus unserer Sicht sinnvoll und zu begrüßen.
Dennoch sollte hier beachtet werden, dass dieser „Flickenteppich“ an Temporeduzierungen Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmer schaffen könnte.
Daher haben wir den Antrag gestellt, einen Bericht über die aktuell bestehenden Temporeduzierungen im gesamten Stadtgebiet inkl. der vakanten Zeiträume zu erstellen und eine Vereinheitlichung in der zukünftigen Planung von temporären Geschwindigkeitsreduzierungen zu beachten.
Hans-Georg Maier