Zurück

Nachtragshaushalt 2019

8. November 2019

Die Pflicht zum Haushaltsausgleich geht allen anderen Pflichten vor, weil auf die Dauer keine Pflicht mehr erfüllt werden kann, wenn der Haushaltsausgleich nicht gelingt. Das Jahresende 2019 steht heran und damit für den städtischen Haushalt auch schon das nächste Jahr 2020 direkt vor der Tür.

Sitzung Stadtrat am 6.11.2019, TOP 4 Nachtragshaushaltssatzung 2019

Stellungnahme der CSU-Fraktion:

„Nach dem Haushaltsbeschluss ist vor dem Haushaltsbeschluss“, könnte man meinen. Sprich, wir sind unglaublich viel mit den städtischen Finanzen und den Haushaltsplänen beschäftigt.

Das Jahresende 2019 steht heran und damit für den städtischen Haushalt auch schon das nächste Jahr 2020 direkt vor der Tür.
Ein besonderer Dank für den Nachtragshaushalt 2019 geht daher an unsere Verwaltung, insbesondere die Stadtkämmerei.

Wie man den Haushaltsplänen der letzten Jahre und dem dazugehörigen Finanzplan entnehmen kann, sind da von Jahr zu Jahr bei der Gewerbesteuer erhebliche Schwankungen nach oben zu verzeichnen gewesen. Dieses Jahr hat uns genau diese Gewerbesteuer den Haushalt kräftig „verhagelt“.

Mit dem Nachtragshaushalt 2019 reagieren wir auf den konjunkturbedingten, erheblichen Rückgang der mit 45 Mio. € eingeplanten Einnahmen aus der Gewerbesteuer um rund 13 Mio. €.

Dieser Nachtragshaushalt ist sicherlich „kein Unglück“, zumal die Stadt durch die vorausschauende Haushaltspolitik in den vergangenen „guten“ Jahren und der angesammelten Rücklagemittel noch entsprechende Reaktionsmöglichkeiten hat.

Der Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen ist aber zweifelsohne so beträchtlich und leider wohl auch so nachhaltig, dass wir auch in den nächsten Jahren Gefahr laufen, den Verwaltungshaushalt ohne „umgekehrte“ Zuführung vom Vermögenshaushalt nicht ausgleichen zu können. Trotz Einsparungen und Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt 2019 an anderer Stelle im Verwaltungshaushalt ist das „Haushaltsloch“ bei der Gewerbesteuer damit nicht zu „stopfen“. Die „Einsparungen“ im Vermögenshaushalt beruhen zum Teil auf zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung.

Daraus ergibt sich insgesamt eine Haushaltssituation mit umgekehrten Zuführungen vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshalt und Rücklagenentnahmen, die eine Ausnahmesituation abbildet und auch eine Ausnahme bleiben muss. Eine Haushaltssituation, die wegen der hohen Rücklagenmittel im Nachtragshaushalt 2019 auf jeden Fall beherrschbar bleibt.

Im Finanzplanungszeitraum, in dem in den nächsten drei Jahren 6 weitere Kindertagesstätten ihren Betrieb aufnehmen werden und wir die Familien entsprechend unterstützen wollen, müssen wir in Anbetracht unseres defizitären Verwaltungshaushalts neben dem bangen Blick auf die Gewerbesteuer sicher bei anderen Vorhaben ein besonderes Augenmerk auf deren möglichen Auswirkungen auf den Verwaltungshaushalt richten. Dies ist sicherlich eine gewisse Herausforderung, nachdem wir das „ Backen kleinerer Brötchen“ bisher nicht so gewöhnt waren.

Klar muss sein:
Die Pflicht zum Haushaltsausgleich geht allen anderen Pflichten vor, weil auf die Dauer keine Pflicht mehr erfüllt werden kann, wenn der Haushaltsausgleich nicht gelingt.

Wir sind davon überzeugt, dass sich die Zukunft der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg weiterhin gut gestaltbar bleibt.

Wir sehen wie auch schon im vergangenen Jahr die hohen Belastungen aus der Kreisumlage mit über 40 Mio. € mit großer Sorge. Ein Landkreis, der es mit der Sorge um die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Städte und Gemeinden ernst nimmt, muss eine nachhaltige Senkung der Kreisumlage in Anbetracht der finanziellen Situation der Kreisumlagezahler sehr ernsthaft in Erwägung ziehen. Ob dies in Anbetracht des fortgesetzt hohen Defizits bei den Krankenhäusern, in 2019 wiederum 13 Mio. €, dem Landkreis Neu-Ulm gelingen wird, werden wir bald sehen.

Haushaltsdefizite beim Kreis führen zu einer höheren Kreisumlage, bei der Stadt sind die Defizite von heute die Steuern von morgen.

Wir werden sicher auch im kommenden Jahr wieder verschiedenste Entscheidungen treffen oder treffen müssen, die vielleicht an der einen oder anderen Stelle von der Bevölkerung kritisiert oder (zumindest nicht von allen) gutgeheißen werden. Man wird es kaum allen recht machen können, wenn es unterschiedliche Interessenslagen oder Prioritäten bei der Bevölkerung gibt.
Ich möchte an der Stelle allen im Gremium und in der Verwaltung danken, die sich mit Mut und mit Willen an der Entscheidungsfindung und den Entscheidungen, zum Wohle unserer Stadt Neu-Ulm und deren Einwohnerinnen und Einwohnern, beteiligt haben.

Die CSU-Stadtratsfraktion wird dem Beschlussvorschlag so zustimmen.“

Johannes Stingl