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Praktischer Umwelt- und Gewässerschutz durch neuen Verbrennungsofen

30. Mai 2019

Der vorliegende Satzungsentwurf soll im Zusammenhang mit der Gründung des neuen Zweckverbands Klärschlammverwertung Steinhäule den rechtlichen Rahmen für die künftige Klärschlammverwertung, d.h. die Erweiterung der Klärschlammverbrennung mit dem Neubau und dem späteren Betrieb des Verbrennungsofens im Klärwerk Steinhäule bilden.

Stadtrat am 29.5.2019, Tagesordnungspunkt 2 – Gründung/Beteiligung am Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule

Stellungnahme der CSU-Fraktion:

„Der vorliegende Satzungsentwurf soll im Zusammenhang mit der Gründung des neuen Zweckverbands Klärschlammverwertung Steinhäule den rechtlichen Rahmen für die künftige Klärschlammverwertung, d.h. die Erweiterung der Klärschlammverbrennung mit dem Neubau und dem späteren Betrieb des Verbrennungsofens im Klärwerk Steinhäule bilden.

Neben den Überlegungen zum praktischen Umwelt- und Gewässerschutz durch den neuen Verbrennungsofen, d.h. Verbrennung des Klärschlamms und Wegfall landwirtschaftlicher und landschaftsbaulicher Verwertung des Klärschlamms , den wichtigen Gesichtspunkten einer bewährten interkommunalen Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden in der Region mit rund 440.000 Einwohner gleich werten. Das heißt, eine wirtschaftlich vernünftige Betriebsgröße bei der hohen Umweltinvestition, die es dauerhaft sicher zu stellen gilt, muss auch die besondere Rolle der Stadt Neu-Ulm und des Stadtteils Pfuhl als Standortgemeinde angemessen berücksichtigt werden.

Die Akzeptanz der Klärschlammverbrennung vor Ort hängt natürlich auch mit Verkehrsbelastungen und Rauchgasemissionen zusammen, die im Interesse der Standortgemeinde der Anlage auf einem stets vertretbaren Maß gehalten werden müssen. Hierzu sind im Vorfeld entsprechende Gespräche geführt worden.

Die Gründe für die Auslagerung der Klärschlammverbrennung in einen neuen Zweckverband sind für uns nachvollziehbar. Es gilt hier eine „Millionenschwere“ Investition in eine fortschrittliche Technologie z.B. Phosphorrückgewinnung, zur Verbrennung des Klärschlamms im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit auf eine breitere Basis zu stellen. Das baden-württembergische Zweckverbandsrecht, u.a. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, bietet mit dem „Zweckverband“ hier eine gute Organisationsform.

Die Verbandssatzung für den neuen Zweckverband Klärschlammverbrennung stellt aus unserer Sicht ein ausgewogenes und durchdachtes Instrumentarium für die nachhaltige Erledigung dieser kommunalen Pflichtaufgabe im Kreise von Städten und Gemeinden aus der Region dar. Die Mitgliedschaft des Klärwerks im neuen Zweckverband halten wir auch im Interesse der Standortgemeinde Neu-Ulm für den richtigen Weg.

Die CSU-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag zur Gründung und Beitritt in den neuen Zweckverband einschließlich des Satzungsentwurfs zustimmen.“

Johannes Stingl