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Silberstreif am Horizont?

22. Oktober 2020

Der Verwaltungshaushalt der Stadt Neu-Ulm darf nicht dauerhaft mit einer Zuführung aus dem Vermögenshaushalt ausgeglichen werden.

Ausschuss Finanzen, Inneres und Bürgerdienste am 21.10.2020, Tagesordnungspunkt 4 Finanzzwischenbericht zum 30.09.2020

Stellungnahme der CSU/JU-Fraktionsgemeinschaft:

„Die Zahlen für den Verwaltungshaushalt im Finanzzwischenbericht zum 30.09. und die Hochrechnung zum Jahresende 2020 bewegen sich weitgehend in dem „Korridor“, den wir im Nachtragshaushalt erwartet und beschlossen haben. Es kommt also so, wie wir es „befürchtet“ haben. Immerhin werden wir unsere eigenen Prognosen für den Verwaltungshaushalt, z.B. den drastischen Rückgang der Gewerbesteuer, fast 40 Mio. € Kreisumlage, sehr weitgehend eingehalten.

Den Verwaltungshaushalt dauerhaft mit einer Zuführung aus dem Vermögenshaushalt auszugleichen geht nicht.

Ein gewisser „Silberstreif am Horizont“ ist für uns die Coronahilfe für die ausfallenden Gewerbesteuereinnahmen. Wir können hier voraussichtlich auf 15 bis 18 Mio. € Ausgleich hoffen, der wiederum zu einer gewissen Entspannung im Verwaltungshaushalt führen dürfte.

Aus unserer Sicht muss die zu erwartende Ergebnisverbesserung unbedingt dazu genutzt werden, die Rücklagen im Rahmen der Möglichkeiten wieder etwas aufzufüllen bzw. die vorgesehenen Entnahmen mit rund 20 Mio. € können wir nicht mehr allzu oft wiederholen.

Im Vermögenshaushalt sind die Corona bedingten Mindereinnahmen bei den Veräußerungserlösen, Beiträgen und Zuschüssen mit fast 7 Mio. € nicht überraschend.

Was uns aber überrascht sind die dargestellten Zahlen bei den Ausgaben im Vermögenshaushalt zum Hochbau und zum Tiefbau. Bei Ansätzen im Nachtragshaushalt 2020 von 7,644 Mio. € bzw. 6,450 Mio. € sind zum 30.9. lediglich 2,05 Mio. € (Hochbau) und 1,65 Mio. € (Tiefbau) oder erst 27 % bzw. 26 % der veranschlagten Haushaltsmittel zum 30.9. kassenwirksam geworden. Die Hochrechnung zum Jahresende geht davon aus, dass im letzten Quartal 2020 noch über 10 Mio. € ausgegeben werden können. Es stellt sich also wiederum die Frage, inwieweit das Kassenwirksamkeitsprinzip bei der Planung eingehalten wurde, zumal bei mehreren Bauinvestitionen gemäß der Liste der Verwaltung zum 30.9. noch überhaupt keine Ausgaben getätigt wurden.

Wir müssen, da auch die zu erwartende Haushaltslage 2021 nichts anders zulässt, bei künftigen Haushaltsplanungen noch mehr auf die strikte Umsetzung des Kassenwirksamkeitsprinzips achten. Ansonsten „finanzieren“ eigentlich nicht benötigte Haushaltsansätze mit Krediten und Rücklagenentnahmen. Bei unserer angespannten Haushaltslage 2021 können wir aber uns genau das nicht mehr leisten.

Der vorliegende Finanzzwischenbericht ist eine wertvolle Hilfe für die heranstehenden Beratungen zum Haushalt 2021. Im Übrigen sehen wir auch auf der Basis dieses Finanzzwischenberichts den Haushaltsberatungen 2021 entgegen, die dann ohne den Coronaausgleich bei der Gewerbesteuer uns sicher sehr viel Kompromissfähigkeit abverlangen werden.“

Johannes Stingl