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Sozialer Wohnungsbau in Neu-Ulm

11. Februar 2019

Es ist unbestritten und auch statistisch erwiesen, dass in weiten Teilen des Bundesgebiets ein erheblicher Bedarf und auch enormer Nachholbedarf an sozialem Wohnraum besteht. Zur Behebung dieses Problems werden vielseitige Vorschläge unterbreitet, welche aber wegen der Vielschichtigkeit des Themas für sich allein genommen keine wesentliche Wirkung entfalten dürften.
Ein Bündel an Maßnahmen wird erforderlich sein, damit die Stadt eine Verbesserung der Situation herbeiführen kann.

Die CSU-Stadtratsfraktion hat daher folgenden Antrag eingereicht:

„Sozialer Wohnungsbau in Neu-Ulm

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Noerenberg,
sehr geehrte Damen und Herren,

für die CSU-Fraktion möchten wir folgenden Antrag auf Berichterstattung einbringen:

Die Verwaltung wird beauftragt alsbald, möglichst im Zusammenhang mit der Abhandlung des FDP-Antrags auf Erhöhung der Quote des Baus von Sozialwohnungen in neuen Wohngebieten ab dem 01.07.2019, dem Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss Bericht zu erstatten zu den folgenden Fragen:

1) Wie viele Sozialwohnungen wurden in Neu-Ulm im Zeitraum 2015 bis 2018 von der NUWOG bzw. der Stadt Neu-Ulm fertig gestellt?

2) Wie viele Sozialwohnungen werden voraussichtlich 2019 und 2020 in Neu-Ulm fertig gestellt und können als günstiger Wohnung an Interessenten vermietet werden?

3) Wie viele Familien bzw. Bürgerinnen und Bürger sind als Wohnungsinteressenten in der Stadt Neu-Ulm vorgemerkt?
a) Wie viele davon müssen als besonders dringlich angesehen werden? Es wird gebeten, bei den Interessenten in beiden Fällen zu unterscheiden zwischen
i) Interessenten aus Neu-Ulm,
ii) dem Landkreis Neu-Ulm und
iii) aus sonstigen Gebieten.
b) Es wird um Darstellung gebeten, ob und ggf. jeweils in wie vielen Fällen festgehalten wurde, ob sich die jeweiligen Personengruppen auch in anderen Gemeinden für eine Sozialwohnung beworben haben.
c) Ferner wird um Feststellung gebeten, aus welchen Gründen gerade in Neu-Ulm eine solche Bewerbung um eine Sozialwohnung erfolgte.

4) Welche Anreizsysteme steuerlicher Art werden derzeit von Seiten des Bundes angeboten, um Investoren zu veranlassen, Kapital in den Wohnungsbau, insbesondere zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus, anzulegen?

5) Welche Möglichkeiten bestehen derzeit seitens der Stadt Neu-Ulm, durch Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten bzw. durch Ausweisung neuer Baugebiete bzw. durch Umwandlung älterer Gewerbegebiete in Mischgebiete Flächen zu erwerben, in denen gezielt sozialer Wohnungsbau betrieben werden kann?

6) Wie werden derzeit bei hoch laufender Baukonjunktur von Seiten der Verwaltung die Aussichten für eine schnelle Schaffung von sozialem Wohnraum gesehen, insbesondere im Hinblick auf Ressourcen in der Bauverwaltung, dem Management der NUWOG und der Auslastung des Baugewerbes?

7) Es gibt bereits Kommunen, die Prämien dafür bezahlen, dass ältere Bürgerinnen und Bürger, welche in Wohnungen und Häusern leben, die an sich für Familien geeignet sind, in Wohnungen umziehen, die für ältere Menschen geeigneter sind. Dadurch könnte erreicht werden, dass vor allem größere Wohneinheiten für Familien mit Kindern freigemacht werden.
a) Frage: Wie könnte eine solche Vorgehensweise realisiert werden? Ggf. könnte hierfür im Rathaus eine entsprechende Beratungsstelle geschaffen werden?

8) Welche Auswirkungen auf die Wohnraumversorgung hätte nach Einschätzung der Verwaltung die Änderung der Vergaberichtlinien dahingehend, dass ein bestimmter Prozentsatz (z. Bsp. 25%) des zur Verfügung stehenden Baugebietes für den sozialen Wohnungsbau an Wohnungsbauunternehmen zu vergeben sind?

Begründung:

Es ist unbestritten und auch statistisch erwiesen, dass in weiten Teilen des Bundesgebiets ein erheblicher Bedarf und auch enormer Nachholbedarf an sozialem Wohnraum besteht. Zur Behebung dieses Problems werden vielseitige Vorschläge unterbreitet, welche aber wegen der Vielschichtigkeit des Themas für sich allein genommen keine wesentliche Wirkung entfalten dürften.

Eine rein statistische Zahl von fehlenden Wohnungen wird der Sache nicht gerecht, zumal davon ausgegangen werden muss, dass es Mehrfachbewerbungen gibt und auch Gründe vorliegen können, die Zweifel an der Dringlichkeit wecken könnten. Klar ist daher, dass das Problem einer vertieften Behandlung unterzogen werden muss, möglicherweise in einer gesonderten Stadtratssitzung oder auch in einer eigenen Klausur unter Beiziehung von Fachleuten.

Ein isolierter Vorschlag zur Erhöhung des Flächenanteils in einem Baugebiet für den sozialen Wohnungsbau könnte als Einzelpunkt zumindest nicht als „unvernünftig“ angesehen werden, geht aber nach unserer Ansicht an der Tiefe des Problems vorbei. Unserer Ansicht nach muss seitens des Stadtrats und der Verwaltung ein Bündel an Maßnahmen erwogen werden, um eine realistische Erhöhung des sozialen Wohnungsbaus erreichen zu können.

Eine Erweiterung des Prozentanteils in einem Baugebiet an sozialem Wohnungsbau ist dabei unter Umständen nicht zielführend. Zum einen fungieren Bauträger nicht als Vermieter. Es müssten hier Alternativlösungen für die erstellten Sozialwohnungen wie der Verkauf an soziale Wohnungsbauunternehmen oder Verkauf nur mit Zweckbindung zur Weitervermietung an die Bevölkerung mit geringem Einkommen geschaffen werden. Dies birgt die Gefahr, dass die Bauträger abspringen. Zum anderen ist die Garantie, dass diese Wohnungen über die Zweckbindung hinaus hierfür genutzt werden nicht gegeben. Eine Änderung der Vergaberichtlinien könnte dies jedoch sicherstellen. Zudem wird hierdurch das “Risiko“ eingegrenzt, dass die Bauträger die Anzahl der Wohneinheiten durch Schaffung größerer Wohnungen unterschreitet, um die Vorgaben nicht einhalten zu müssen.

Für die CSU-Fraktion
Thomas Mayer, Julia Lidl-Böck, Johannes Stingl, Waltraud Oßwald, Thomas Ott“