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Straßenausbaubeiträge – ein Thema das bewegt

27. Juli 2018

Die Handhabung war bayernweit unterschiedlich was dazu führte, dass es mehr oder weniger der Zufall vor Ort entschieden hat, ob man Straßenausbaubeiträge bezahlen musste oder nicht, je nachdem eben wie „rechtstreu“ sich eine Gemeinde verhalten hat. „Reiche“ Gemeinden waren außerdem nicht verpflichtet, Ausbaubeiträge zu erheben.

Stadtratssitzung 25.07.2018 – TOP Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

Stellungnahme der CSU-Fraktion:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich freue mich, dass wir heute über die Abschaffung unserer Straßenausbaubeitragssatzung und über die Rückzahlung bereits entrichteter Ausbaubeiträge abstimmen können und dürfen, nachdem der bayerische Landtag durch die erfolgte Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) den Weg dafür frei gemacht hat.

Das Thema Ausbaubeiträge hat mich persönlich schon lange Jahre gefuchst und war auch einigen aus unseren Reihen ein Dorn im Auge. Es war aber seit Jahren und Jahrzehnten – leider muss ich sagen – geltendes Landesrecht in Bayern, über das sich eine Gemeinde nicht einfach hinwegsetzen konnte, zumindest dann nicht, wenn die Rechtsaufsicht auf der Hut war.

Dies wurde jedoch bayernweit unterschiedlich gehandhabt was dazu führte, dass es mehr oder weniger der Zufall vor Ort entschieden hat, ob man Straßenausbaubeiträge bezahlen musste oder nicht, je nachdem eben wie „rechtstreu“ sich eine Gemeinde verhalten hat. „Reiche“ Gemeinden waren außerdem nicht verpflichtet, Ausbaubeiträge zu erheben.

Das alles zusammen hat dazu geführt, dass in Bayern nach meinem Kenntnisstand rund ein Drittel der Gemeinden keine Ausbaubeiträge erhoben hat. Diesen Zustand hielten wir für untragbar.

Wie kaum ein anderes Thema im kommunalen Bereich waren die Straßenausbaubeiträge ein ewiger Aufreger bei Bürgerversammlungen und bei allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Egal welcher Lösungsvorschlag hinsichtlich der Abrechnung im Raume stand, ganz gerecht und überzeugend war keiner.

Die CSU Neu-Ulm und die CSU-Stadtratsfraktion sind im vergangenen Jahr u.a. gegenüber der eigenen Landtagsfraktion entschieden dafür eingetreten, das KAG entsprechend zu ändern und die umstrittenen Ausbaubeiträge abzuschaffen.

Gleichzeitig sollte aber den Kommunen seitens des Freistaates ein finanzieller Ausgleich gewährt werden, um im Falle einer Abschaffung insbesondere auch finanziell schwächere Gemeinden nicht im Regen stehen zu lassen. Dies ist so vom Gesetzgeber auch umgesetzt worden wofür wir ausdrücklich danken!

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch gleich mit zwei Mythen aufräumen: das bisherige Festhalten an den Straßenausbaubeiträgen ist nicht nur der Vorschlag der Landtags-CSU gewesen; und: die Freien Wähler (im Landtag) sind nicht seit jeher der natürliche Feind der Straßenausbaubeiträge, als welcher sie gerne verklärt werden.

Um sich eine Meinung bilden zu können, sollte man die Geschichte der letzten Änderung des KAG kennen:

Zu den Fakten gehört, dass das KAG zuletzt 2016 geändert worden ist und alle im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien (CSU, SPD, Bündnis 90/Grünen, FW) hatten hierzu 2015 eigene Gesetzesentwürfe eingebracht.

Alle Gesetzesentwürfe sprachen sich dabei für die Beibehaltung der bis dato geltenden sog. „Soll-Regelung“ aus (nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das „Soll“ wie ein „Muss“ zu verstehen). Die Gemeinden sollten also nach allen Vorschlägen auch weiterhin verpflichtet sein, von den Bürgern Ausbaubeiträge zu erheben. Nur v.a. für das „Wie“ der Abrechnung der Maßnahmen gab es von den Fraktionen unterschiedliche Ansätze.

Die Freien Wähler haben im Landtag 2016 natürlich für ihren eigenen Gesetzesentwurf gestimmt, beim Entwurf der CSU haben sie sich z.B. enthalten. Bald darauf starteten sie dann ein Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, für deren Beibehaltung sie aber eben noch gestimmt hatten.

Ich bin froh, dass das Ganze letztlich nach vielen Irrungen und Wirrungen ein in unseren Augen sehr zufriedenstellendes Ende genommen hat und wahrscheinlich auch von vielen hier im Raum im Ergebnis begrüßt werden dürfte. Darauf sollte es ankommen!

Aufgrund der neuen Rechtslage befürworten wir seitens der CSU-Fraktion daher die Aufhebung der Neu-Ulmer Straßenausbaubeitragssatzung und beantragen die Rückzahlung der in 2018 vereinnahmten Ausbaubeiträge, soweit sie die Maßnahme in Finningen betreffen.

Es gilt zwar die Vorgabe, dass die Rückzahlung der ab 01.01.2018 entrichteten Ausbaubeiträge von den Betroffenen nicht vor Mai 2019 verlangt werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass eine Gemeinde Ausbaubeiträge nicht schon vor dem Mai 2019 freiwillig erstatten darf, falls sie das möchte und finanziell dazu in der Lage ist.

Wir seitens der CSU-Fraktion würden das mögen. Wir sehen keinen Grund, die betroffenen Finninger Bürgerinnen und Bürger auf einen Zeitpunkt nach dem Mai 2019 zu vertrösten, wenn es nicht schon im August 2018 möglich sein sollte, die Beiträge zurückzuzahlen.“

Prof. Dr. Hilmar Brunner

Presse dazu: Neu-Ulmer Zeitung vom 27.07.und Südwest Presse vom 28.07.2018