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Straßenausbaubeitragsrecht: Wiederkehrende Beiträge

17. November 2017

Nach der letzten Befassung des Gremiums mit den Straßenausbaubeiträgen in wiederkehrender Form 2016 hatten wir ja gewisse Hoffnung, dass noch zu erwartende ergänzende Hinweise der Landesregierung zum Vollzug der wiederkehrenden Beiträge dann eine konkrete Einschätzung dieses Abrechnungssystems ermöglicht. Jetzt wurde im Finanzausschuss erneut darüber diskutiert.

TOP 5 Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste am 15.11.2017
Straßenausbaubeitragsrecht: Wiederkehrende Beiträge

Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden Johannes Stingl

„Nach der letzten Befassung des Gremiums mit den Straßenausbaubeiträgen in wiederkehrender Form am 8.6.2016 hatten wir ja gewisse Hoffnung, dass noch zu erwartende ergänzende Hinweise zum Vollzug der wiederkehrenden Beiträge dann eine konkrete Einschätzung dieses Abrechnungssystems ermöglicht. Der absehbar höhere Verwaltungsaufwand ist schon in der Sitzung 2016 kritisch gesehen worden.

Der Bericht der Verwaltung hat deutlich gemacht, dass wir mit den wiederkehrenden Beiträgen die bestehende „ungünstige“ Regelung der Einmalbeiträge in eine noch „ungünstigere Regelung der wiederkehrenden Beiträge“ umwandeln würden.

Der Bericht von Herrn Stier hat ergeben, dass unsere Befürchtungen zu den wiederkehrenden Beiträgen mehr als gerechtfertigt sind:

• 24 Abrechnungsgebiete müssen neu geschaffen werden
• Abrechnung der jährlichen Investitionen in jedem dieser Gebiete
• Erfassung von Daten aller Grundstücke, Fortschreibung
• Je Abrechnungsgebiet ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge
• Weiterhin Einmalbeiträge notwendig
• Doppelbelastung der bisherigen Zahler von Einmalbeiträgen
• Umlage eines höheren Anteils an den Gesamtkosten als bisher

Die Suche nach gerechten beziehungsweise gerechteren Lösungen muss aber auch mit der notwendigen Ehrlichkeit geführt werden.

Dazu gehört, dass die Stadt durch die „Sollvorschrift“ (Ausbaubeiträge sollen von den Gemeinden erhoben werden) verpflichtet ist, Ausbaubeiträge zu erheben. Wir können -sofern es rechtmäßig zugehen soll, die Ausbaubeiträge stadtseitig nicht abschaffen.

Zur Ehrlichkeit gehört, dass die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen im Vergleich zu den Einmalbeiträgen -objektiv gesehen- keine nachhaltige Verbesserung bei der „Gerechtigkeit“ von Straßenausbaubeiträgen bringt.

Das Problem der hohen Einmalbelastung, vor allem wenn keine Refinanzierungsmöglichkeit über Mieteinnahmen besteht, ist unbestreitbar ein Problem, zu dem wir als CSU einen Antrag auf eine verbesserte Regelung zur Stundung, Ratenzahlung, Erlass usw. eingebracht haben, dem der Stadtrat mit einer entsprechenden Satzungsänderung gefolgt ist. Dies kann zumindest helfen, unbillige Härten zu vermeiden.

Ansonsten hat auch der wiederkehrende Beitrag seine „Gerechtigkeitssprobleme“:

• Eine höhere Akzeptanz durch die Einführung wiederkehrende Beiträge ist vermutlich nur von denjenigen Bürgern zu erwarten, welche in naher Zukunft zum einmal liegen Beitrag heran gezogen würden.
• In Gemeinden die bereits einmal Beiträge erheben, kann eine Umstellung auf wiederkehrende Beiträge eine Doppelbelastung für Grundstückseigentümer, die bereits zum einmal Beitrag herangezogen wurden, bedeuten.
• Eine Umstellung auf wiederkehrende Beiträge würde einen kaum zu bewältigenden Verwaltungsaufwand und einen weit erhöhten Personalbedarf aus.
• Die Rechtsunsicherheit insbesondere bei der Aufteilung des Stadtgebiets in Abrechnungseinheiten würde wachsen.

Uns scheint es notwendig, sofern man ehrlich in der Sache weiterkommen will, dass die Fraktionen untereinander sich abstimmen, wie mit den Ausbaubeiträgen in Zukunft umgegangen werden soll, insbesondere welche Initiativen sinnvoller Weise ergriffen werden könnten. Fortgesetzte „Spiegelfechterei“ wie in der heutigen Sitzung bringen uns nicht weiter.

Neu-Ulm, den 15.11.2017, Johannes Stingl“

Pressestimmen dazu: Südwest Presse und Neu-Ulmer Zeitung vom 17.11.2017