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Ulmer Hofgut und Vergabe städtischer Grundstücke – Kommentar zum Kommentar

24. November 2017

Er war für einige schon sehr ärgerlich, der Antrag der CSU-Fraktion auf Überprüfung der Vergaberichtlinien für städtische Baugrundstücke. Nicht alle mögen es, wenn man nachdenkt. So wetterte ein einziges Ratsmitglied in der Sitzung wortreich dagegen und forderte, im Baugebiet zu trennen: dort Familien mit Kindern und hier Kinderlose, die nicht gestört werden sollen. (Die Erwiderung des Oberbürgermeisters dazu kann man in der Neu-Ulmer Zeitung vom 17.11.2017 nachlesen). Jetzt im Nachbrenner, weit außerhalb der Sitzung und Tage später, kommentiert Südwest Presse-Kolumnistin Christine Liebhardt: ein „reichlich absurder Vorschlag“ der CSU, Ehrenamt könne kein Kriterium bei der Vergabe sein. Und die FDP nachbrennert zum Nachbrenner: „Weit hergeholt … wir sind der Meinung der SWP“.

Es dürfte nach diesen Ausbreitungen eher nicht mehr interessieren, dass im Ausschuss außer dem erwähnten Ratsmitglied alle Fraktionen für den Verwaltungsvorschlag zur Vergabe der Grundstücke im Ulmer Hofgut stimmten.

Und es dürfte die Südwest Presse eher nicht mehr interessieren, dass die CSU ihre Bitte, die Vergabekriterien zu überprüfen, ganz allgemein im August 2017 gestellt hat, weil sich nach einer Mitteilung des Bayerischen Städtetages die Möglichkeiten erweitert hatten. Die Verwaltung packte alles zusammen und brachte es mit den Vergabekriterien zum Ulmer Hofgut in den Rats-Ausschuss. Hier in Kürze der Verwaltungsvorschlag, der die CSU Anregungen mit bearbeitete, mit Reaktion des Ausschusses:

  • Vergaben auch an Kinderlose, überwiegend aber an Bewerber mit Kindern – mit einer Gegenstimme angenommen.
  • Vergaben an Bauträger und Baugemeinschaften nach städtebaulichen Bewertungen – mit einer Gegenstimme angenommen.
  • Berücksichtigung von Ehrenamt oder Gewerbe für das Hofgut nicht durchführbar, weil die Kriterien nicht zeitgerecht nacherhoben werden können – mit einer Gegenstimme angenommen.
  • Beauftragung der Verwaltung, bei Bauplatzbewerbungen künftig auch die Themen Ehrenamt und gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit abzufragen – mit einer Gegenstimme angenommen.

Die Begründung des mit vorgelegten CSU-Antrages erklärt, was zur Überprüfung gestellt wurde: kann jungen Paaren ohne Kinder die Familiengründung erleichtert werden, kann Bewerberschaften mit ehrenamtlichem Engagement das Bleiben im Stadtteil ermöglicht werden, kann Bewerberschaften mit gewerblicher Tätigkeit das Wohnen am Sitz ihres Betriebes ermöglicht werden?

Absurde Fragen? Für Südwest Presse und FDP vielleicht, für die CSU nicht. Und für die Ratsmitglieder, die sich befürwortend aussprachen, offensichtlich auch nicht.

Johannes Stingl Dr. Bernhard Maier

Fundstellen:
Vorlage der Verwaltung nebst Antrag der CSU im Rats- und Bürgerinfosystem, Sitzung vom 15.11.2017;
Neu-Ulmer Zeitung vom 17. November 2017;
Südwestpresse vom 22. November 2017.