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Verkehrsberuhigter Bereich bei den „Drei-Taubenschlägen“

20. September 2018

Der Technische Ausschuss öffentlicher Lebensraum und Verkehr beriet über die zukünftige Verkehrssituation beim neuen Baugebiet und der Seniorenwohnanlage.

Stellungnahme der CSU-Fraktion in der Sitzung am 19.09.2018:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
besten Dank für die Überprüfung der Verkehrssituation entlang der Kleingärten und der Seniorenwohnanlage im Zusammenhang mit unserem Antrag.

Anliegen unseres Antrags war es, in Anbetracht eines „kerzengeraden, durchgängigen und geteerten Weges ein sicheres Nebeneinander von Radfahrern, Fußgängern, Autos der Gartenbesitzer und Landwirtschaft zu gewährleisten. Auf dem Weg fahren viele Schulkinder zum Schulzentrum, aus dem Seniorenzentrum sind Senioren/innen mit Rollatoren und Rollstühlen dort unterwegs-beide Gruppen verdienen einen besonderen Schutz, da denen das „Blech“ außen herum gänzlich fehlt.. Gleichzeitig sollte „Durchgangsverkehr“ natürlich vermieden werden.

Der vorgesehene Verkehrsberuhigte Bereich d.h. Spielstraße mit Schrittgeschwindigkeit und die Beschränkung auf landwirtschaftlichen Verkehr und hoffentlich auch die Beschränkung auf Anliegerverkehr trägt diesen Überlegungen Rechnung. Wir sollten die Entwicklung im dortigen Bereich im Hinblick auf weiterreichende Maßnahmen wie „Sperrpfosten“ im Auge behalten und nach einem Jahr die Dinge kritisch prüfen. Ein „Sperrpfosten“ o.ä. müsste natürlich auch mit den Belangen der Kleingärtner auf entsprechende Andienungsmöglichkeiten zu den Gärten und ggf. der Landwirtschaft in Einklang gebracht werden.

Eine besondere Herausforderung ist ohnehin, die Abwicklung der Verkehre während der Bauphase/den Bauphasen der drei Wohnanlagen.

Nicht nur mit Blick auf die Bauphase/n bitten wir um Überprüfung ob die für den Feldweg z.Zt. festgesetzte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h noch etwas reduziert werden könnte. Der Weg ist nur 3,20 m breit, Radfahrer und Fußgänger haben da kaum Ausweichmöglichkeiten und dem sollten wir mit einer geringeren Geschwindigkeit Rechnung tragen.“

Die Verwaltung gab nach den Beratungen die Zusage, bei Beginn der Baumaßnahmen durch verkehrsrechtliche Anordnung die zulässige Geschwindigkeit auf 10km/h abzusenken und die Verkehrsentwicklung während und nach der Bauphase zu beobachten. Gegebenenfalls kann dann nachgesteuert werden.

Waltraud Oßwald