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Verkehrsuntersuchung Reuttier Straße im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung

24. Juni 2017

CSU-Fraktion befürchtet Chaos in der Verkehrsführung, wenn angedachte Bauvorhaben verwirklicht werden. Auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion wurde vom Ausschuss beschlossen, die offenen Fragen durch weitere Gutachten klären zu lassen.

Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt am 21.06.2017, TOP 2 Verkehrsuntersuchung Reuttier Straße im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung in der Industriestraße und des Bebauungsplans M 111 „An der Bahnhofstraße und Reuttier Straße“.
Stellungnahme der CSU-Fraktion:

„Wir haben uns von der Verkehrsuntersuchung erhofft, dass in der Studie realitätsnahe Aussagen zur verkehrsmäßigen Verträglichkeit der beiden Bauvorhaben „M 111“ und „Getränkemarkt“ enthalten sind, so dass man auch guten Gewissens über die Bauvorhaben entscheiden kann. Wir sind auch davon überzeugt, dass in der Untersuchung so viele Gesichtspunkte enthalten sind, ohne deren näherer Kenntnis und Betrachtung man im Hochbau und Bauordnung der Bauvoranfrage völlig zu Recht die Zustimmung verweigert hat.

Die in der Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung und Umwelt vorgestellte Verkehrsuntersuchung ließ verschiedene Fragen offen.
Auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion wurde vom Ausschuss beschlossen, die offenen Fragen durch weitere Gutachten klären zu lassen.

Für die CSU-Stadtratsfraktion waren folgende Fragen zu klären:

  1. Zur Methodik des Verkehrsgutachtens
    1. Die Untersuchung weist derzeit beim Knotenpunt Industriestraße ein „Rotes F“ d.h. überlastet und beim Knotenpunkt Ringstraße/Am Starkfeld ein „tiefdunkles D“ d.h. hohe Belastungen aus.
      Die Bewertung bessert sich mit der Realisierung der Variante 2 f, also des Ausbaus der Knotenpunkte.
      In der HoBo-Vorlage zur Bauvoranfrage M 111 steht, dass die Anbindung mit der privaten Erschließungsstraße absolut verträglich ist und zu keinen verkehrstechnischen Problemen führt.
      Wenn zuvor Knotenpunkte in der Reuttier Straße nicht funktionieren, kann man doch 300 m später nicht isoliert zu dem Ergebnis kommen, dort funktioniere es aber reibungslos, es sei denn, dass man diese Stichstraße völlig isoliert betrachtet? Es gibt im Straßenverkehr zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Knotenpunkten, werden die gar nicht betrachtet?
    2. Die verkehrlichen Prognosezahlen beruhen auf einer Untersuchung von Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft vom März 2013!?! Wurde diese Prognose unter der Prämisse einer weiteren gewerblichen Ansiedlung/Entwicklung erstellt?
    3. Für die Bebauung M 111 wird eine Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe) in der Verkehrsuntersuchung angedacht. Die Angaben zur Mischnutzung stammen wohl nicht vom Bauherrn sondern vom Auftraggeber Stadt Neu-Ulm.
      Wie kommt die Stadt Neu-Ulm als Auftraggeber zu diesen Angaben bzw. zur Verteilung der Nutzungen? In der Bauvoranfrage gibt es dazu keine Angaben der Bauherrschaft.
      Hält sich der Bauherr an diese Annahmen, meines Erachtens wäre da ein Folgegutachten notwendig.
    4. Im Verkehrsmodell Ulm/Neu-Ulm sollen neue Verkehrszahlen erarbeitet werden. Das Fehlen bzw. die noch nicht abgeschlossene Erarbeitung dieser Zahlen hat beim Allgäuer Ring dazu geführt, dass weitere Planungen bis zur Vorlage der neuen Zahlen zurückgestellt wurden
      Warum wird in der Reuttier Straße auf die neuen Zahlen aus dem Verkehrsmodell Ulm/Neu-Ulm verzichtet?
  2. Verkehrsabwicklung:
    An der OBI-Kreuzung ist eine „Pförtnerung“ vorgesehen. Welche Auswirkungen hat diese Pförtnerung im Umfeld z.B. durch Verdrängungsverkehr in Richtung B 10?
  3. Technische Fragen 
    1. Resümee des Istzustandes für einzelne Kontenpunkte:
      1. Kontenpunkt Meininger Allee bildet sich ein Rückstau, welcher den Kontenpunkt Industriestraße beeinflusst. Was bedeutet diesbezüglich die Aussage der Qualitätsstufe A?
      2. Knotenpunkt Industriestraße hat im vorliegenden Gutachten die Qualitätsstufe F erhalten. Wie ist diese Qualitätsstufe genau zu bewerten? Gibt es eine schlechtere Stufe als F?
      3. Knotenpunkt Ringstraße als noch leistungsfähig eingestuft. Wie verhält sich der Verkehr in den Spitzenzeiten mit teilweisen Auslastungsgraden von 97%?

3.2. Entspricht die Koordinierung der Lichtsignalanlage für die untersuchten Knotenpunkte der realen Koordinierung?

3.3. Können Wechselwirkungen zwischen den Knotenpunkten mit dem Verfahren abgebildet werden?

3.4. Generell bewirken sowohl der Getränkemarkt in der Industriestraße als auch der Bebauungsplan M111 eine Verschlechterung der Verkehrssituation. Was bedeutet die Qualitätsstufe E für den Planfall 1.2?

3.5. Wirkt sich der Bebauungsplan M111 stärker auf die Verkehrssituation am Knotenpunkt Ringstraße aus als der Getränkemarkt?

3.6. Aus den Planfällen 1 und 1.2 ist ein Einfluss des Bebauungsplans M111 auf die Knotenpunkte, vor allem dem Knotenpunkt Ringstraße ersichtlich. Warum wurden diese im Planfall 5.2 nicht berücksichtigt?

3.7. Würde eine Berücksichtigung des Augsburger Torplatzes für eine gesamtheitliche Verkehrsbeurteilung der Reuttier Straße sinnvoll sein?

Die CSU-Stadtratsfraktion möchte sicherstellen, dass in der Reuttier Straße auch nach Realisierung der beiden Bauvorhaben (Bebauungsplan M111 und Getränkemarkt) verträgliche Verkehrsverhältnisse herrschen.

Johannes Stingl, Thomas Ott“