Abfallsatzung/Grüngutantrag – Aufreger und heftige Diskussion im Rat
Warum kann man als Fraktion eine Entscheidung des Stadtrats, die gerade mal vier Monate alt ist, nicht akzeptieren und muss die Verwaltung wieder tagelang mit einem Thema beschäftigen, das abgeschlossen ist?
Stadtrat 27.11.2025
TOP 5 Anpassung Müllgebühren: Änderung Kalkulation, Gebührenstruktur nach dem Verursacherprinzip, Anpassung Gebühren Wertstoffhof, Antrag Grüngut
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 27.11.2025 mit großer Mehrheit sowohl die Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung (2 Gegenstimmen) als auch den Verzicht auf die von einer Stadtratsfraktion beantragte Gebührenerhebung für private Anlieferungen zum Wertstoffhof (4 Gegenstimmen) beschlossen.
Aus der Stellungnahme des Vorsitzenden der CSU-Stadtratsfraktion:
„Besten Dank für die ausführlichen Beratungsunterlagen, insbesondere zur Neukalkulation der Abfallgebühren und der notwendigen Änderungssatzung.
Im Zusammenhang mit der von uns befürworteten Beibehaltung abfallwirtschaftlicher Aufgaben und dem Verzicht einer Rückübertragung von den kreisangehörigen Gemeinden an den Landkreis Neu-Ulm, hat der Stadtrat in der Sitzung am 25.06.2025 ein tragfähiges und zukunftsweisendes( z.B. Gelbe Tonne, Chip am Abfallbehälter) Konzept der Abfallwirtschaft beschlossen. Neben der Verwaltung, einem externen Beratungsbüro war u.a. eine Arbeitsgruppe und ein Lenkungsbeirat aus dem Stadtrat hier im Einsatz.
Wenige Monate nach diesem Beschluss erreicht uns nun der Antrag einer Fraktion aus dem Stadtrat, der insbesondere auf die Kosten und auf mögliche Gebühren für das privat angelieferte Grüngut abzielt.
Wir sind der Auffassung, dass wir ein tragfähiges und gerechtes Konzept gemeinsam erarbeitet haben, und das betrifft auch die beschlossene Gebührensystematik und das eingeführte Abfuhr- bzw. Bringsystem. Dieses Neu-Ulmer System hat gute Ergebnisse gebracht. Das sieht man an den moderaten Gebührensteigerungen und der guten Akzeptanz bei der Bevölkerung. Unsere Satzungen haben inklusive der Regelungen zum Grüngut auch stets die Prüfungen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband unbeanstandet überstanden.
Wir wollen die Spielräume einer eigenen Aufgabenerfüllung ohne den Landkreis weiterhin für unsere Bürgerschaft nutzen, ohne uns dabei auf „die letzten 3 % einer Gerechtigkeitsdebatte“ mit neuen bürokratischen Anforderungen stürzen zu müssen. Das ist ja der eigentliche Ansatz für den Verzicht auf die Rückübertragung. Um so mehrsollten wir bei experimentellen Änderungen im System und/oder den Gebühren vorsichtig sein. Die immer noch laufenden Diskussionen insbesondere um die Gebühren in den Kreisgemeinden lassen grüßen!.
Der Verlust an Gestaltungsmöglichkeiten zu Gunsten unserer Bürger/innen erscheint uns nicht vertretbar. Wir möchten auch als entsprechendes Signal in Richtung unserer Beschäftigten verstanden wissen.
Wir möchten die städtische Abfallwirtschaft mit ihren guten Standards, eigener Organisation und Personal bei der Stadt unterstützen.
Wie die konkrete Ausgestaltung dieser Aufgabenerfüllung erfolgt, richtet sich danach, wie im einzelnen die Regelungen zu Standards und Kosten für die Bürger aus der Umsetzung Abfallwirtschaftlichen Konzepts in Neu-Ulm ausfallen d.h. Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung.
Wenn man die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Neu-Ulm durchschaut, geht es um viele vom Stadtrat getroffene Festlegungen, welche die Abfallwirtschaft unserer Bürger/innen unmittelbar betreffen: Altpapier, Altglas, Altöl, Bauschutt, zugelassene Behältergrößen, Häufigkeit und Zeitpunkt der Abfuhr, Bioabfall, Bodenaushub, Elektrogeräte, Grünabfälle, Kompost, Kleinmetalle, Sperrmüll, Trockenbatterien, Wertstoffhof usw. Wir sollten uns als Stadt und als Stadtrat diese Gestaltungsmöglichkeiten bewahren.
Hier geht es um die Unterstützungsaufgaben bei der Sauberkeit der Containerstandplätze, beim Betrieb der Wertstoffhöfe und als Ansprechpartner vor Ort.
Die CSU-Fraktion hatte am 16.2.2016 im Stadtrat einen Prüfantrag eingebracht, der mehrheitlich beschlossen wurde:
Die Verwaltung prüft, wie die personellen und finanziellen Auswirkungen sich darstellen, wenn für die Privat-Anlieferung von unbehandeltem Grüngut bei einer Menge über 1 cbm kein Benutzungsentgelt mehr erhoben wird.
In diesem Zusammenhang ist nochmals an die Stellungnahmen aus der CSU aus dem Jahr 2017 (Sitzung Stadtrat am 5.4.2017) zu erinnern:
„Wir freuen uns, feststellen zu können, dass dank des motivierten Teams im Wertstoffhof die Anforderungen gut gemeistert wurden. Insgesamt betrachtet ist der Wertstoffhof für die Neu –Ulmer Bürger/innen eine höchst funktionelle Einrichtung, um dessen Standard uns andere Kommunen beneiden.“
„Für die Bürger und Bürgerinnen Neu Ulm bietet der Wertstoffhof einschließlich der Grüngutanlieferungen einen guten Komfort. Dies gilt insbesondere für die Entsorgung von Grüngut“.
„Die Anlieferung von Gartenabfällen ist der absolute Spitzenreiter bei den Anlieferungen. 500 bis 700 Anlieferungen pro Tag. Diese enorme Anzahl an eingehenden Verkehren muss natürlich erst einmal von den Mitarbeitern des Wertstoffhofes abgewickelt werden“.
„Die Praxis hat gezeigt, dass die Kontrolle und Durchführbarkeit der 1 cbm-Regelung zur Gebührenerhebung einen erheblichen Zeitaufwand für die Mitarbeiter mit sich bringt“
„Uns ist sehr an einem reibungslosen Betriebsablauf auf dem Wertstoffhof gelegen. Auch tragen Gartenbesitzer, durch die Bewirtschaftung und Pflege ihrer Gärten zum gesamten Erscheinungsbild unserer Stadt bei“.
„Wir werden dem heutigen Beschlussvorschlag – weiterhin ein Entgelt von 16 €/cbm bei Anlieferungen von über 1 cbm Grüngut von Privatpersonen zu erheben- nicht zustimmen und beantragen zur Ziffer 2 folgende Beschlussfassung:
Ziffer 6.3 der Betriebs- und Benutzungsordnung zu ändern:
„Für private Anlieferer ist die Anlieferung von Grüngutkostenfrei“
Die Argumente aus dem Jahr 2017 treffen nach unserer Einschätzung heute immer noch zu.
Nach alledem werden wir den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zur vorgeschlagenen moderaten Gebührenerhöhung bei der Abfallentsorgung und zurAblehnung des vorliegenden Antrags zur Gebührenerhebung bei privaten Grüngutanlieferungen zustimmen.
Johannes Stingl