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Abweichungen von der bisherigen Haushaltsplanung erfordern einen Nachtragshaushalt

24. Juli 2026

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 23. Juli 2026 die Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2026 einstimmig beschlossen. Unter anderem wurde die bisherige Kreditermächtigung um 34,391 Mio € erhöht. Davon betrafen 22,18 Mio € einen bereits beschlossenen Haushaltseinnahmerest.

Stellungnahme der CSU-Fraktion zu TOP 4 – Stadtrat 23. 07.2026 – Nachtragssatzung 2026:

 „Auf Grund der gestrigen Weichenstellung des Stadtrats für eine finanzielle Unterstützung der Entwicklungsgesellschaft bei der abschließenden Finanzierung des „Heiners“ muss dieser Sachverhalt mit seinen finanziellen Auswirkungen nun auch im städtischen Haushalt abgebildet werden. Wir befassen uns deswegen heute mit der Nachtragssatzung 2026.

Nach Art. 68 Abs. 2 GemO (Nachtragshaushaltssatzungen)

(2) Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen und -auszahlungen beziehungsweise Gesamtausgaben des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

Es geht also um größere Abweichungen von der bisherigen Haushaltsplanung, die unter dem Jahr nicht mit den üblichen „Bordmitteln“ z.B. überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben mit dem Vermerk „Deckung gewährleistet“ beherrschbar bleiben.

Für das Jahr 2026 haben zahlreiche deutsche Städte bereits Nachtragshaushalte beschlossen oder eingebracht, um auf sinkende Gewerbesteuern, wegbrechende Schlüsselzuweisungen oder steigende Sozial- und Pflichtausgaben zu reagieren:

  • Heidelberg: Der Gemeinderat beschloss den Nachtragshaushalt am 5. März 2026, der Verbesserungen von rund 42 Millionen Euro umfasste.
  • Dresden: Ein Nachtragshaushalt mit Fokus auf höhere Kreditmittel für den Nahverkehr wurde verabschiedet.
  • Hennef: Der Stadtrat verabschiedete am 6. Juli 2026 erneut einen geänderten Nachtragshaushalt.
  • Lübeck / Konstanz / Mannheim: Auch hier wurden im Jahresverlauf 2026 bereits erste oder teils zweite Nachträge verabschiedet.
  • Sindelfingen
  • Augsburg

 Damit sind wir als Stadt Neu-Ulm in durchaus „guter Gesellschaft“ mit unserem Nachtragshaushalt.

 Beim Neu-Ulmer Nachtragshaushalt sind es in erster Linie die deutlich erhöhten Baukosten beim „Heiners“ und deren Finanzierung, die den Nachtragshaushalt notwendig machen. Eine Entwicklung bzw. ein Ergebnis, mit dem man bei Projektbeginn mindestens nicht in der nun zu erwartenden Höhe gerechnet hat.

Zugegebenermaßen sind Nachtragshaushalte bei höheren Ausgaben und deren Deckung durch Schulden von den „Haushältern“ nicht sonderlich „gern gesehen“.  Zinsen für Kredite ziehen erhöhte Zinsausgaben nach sich, die die Leistungsfähigkeit des städtischen Verwaltungshaushalts weiter schwächen.  Aber: Ein Nachtragshaushalt ist keine „Naturkatastrophe“, wir passen die Planung an die Realitäten an.

Zu den Realitäten auf kommunaler Ebene gehören schwierige Rahmenbedingen für die Kommunen:

  • Stockendes Wirtschaftswachstum und weiterhin zu viel Bürokratie
  • wachsende Bedrohungen von außen
  • Kommunale Finanzkrise beschränkt Handlungsspielräume, kommunales Defizit von 25 Mrd. € im Jahr 2025 und 2026 von voraussichtlich 30 Mrd. €.

Zur historischen Realität gehört auch:

  • Auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses vom 28.11.2018 und des Raum- und Funktionsprogramms für den Neubau wurde durch die Entwicklungsgesellschaft Neu-Ulm GmbH ein Architekturwettbewerb ausgelobt, welcher hinsichtlich des Städtebaus und der Architektur eine hochwertige Lösung entwickeln sollte. Als Sieger ging das Architekturbüro „blocher partners“ aus Stuttgart hervor.
  • Die beschlossene Gebäudekonzeption wird nach wie vor als richtungsweisend eingeschätzt, insbesondere auch die städtischen Nutzungen wie Bücherei, Generationentreff und Bürgersaal, öffentliche Tiefgarage.
  • Das Budget zu Beginn des Projekts im Jahr 2019 lag bei 62 Mio € brutto. Aktuell liegen wir etwa 31,5 % über dem Budgetwert. Es gilt zu bedenken, dass laut dem Baukosteninformationszentrum die Baukosten in Deutschland von 2019 bis 2026 um über 35 % angestiegen.

Zur aktuellen Haushaltsrealität gehört:

  • Der Nachtragshaushalt erwirtschaftet die gesetzliche Mindestzuführung. Die um 700 T€ auf ca. 4,7 Mio € erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushaushalt leistet jedoch über die Kredittilgung hinaus keinen wesentlichen Beitrag zur Investitionsfinanzierung.
  • Die städtische Verschuldung wird zum Jahresende bei etwas über 100 Mio € ankommen (plus 34 Mio € gegenüber Haushalt 2026) d.h. knapp 1.700 €/pro Kopf, Bayerndurchschnitt liegt bei ca. 1.500 €/pro Kopf!
  • Bedingt durch die Leistungsschwäche des Verwaltungshaushalts ist die Erhöhung der Kreditzinsen um 260 T€ und der Tilgung um 217 T€ erhöhte Tilgung durchaus beachtlich.

Das „Heiners“ und die Entwicklungsgesellschaft müssen weiterhin unterstützt werden, weil es sich um ein herausragendes Projekt für Neu-Ulm handelt:

Der Neubau greift die für Neu-Ulm typische Nutzungsmischung von zukunftsfähigem, familiengerechtem, innerstädtischem Wohnen in den oberen Geschossen und außenwirksame, öffentliche Nutzungen in den unteren Geschossen auf.

Bereits vorhandene Verbindungen von Einzelhandel, Kultur, Arbeiten und Wohnen sowie die Verbindung der neuen mit der alten Innenstadt werden gestärkt und besser sichtbar gemacht. Besonders die Neugestaltung des Heiner-Metzger-Platzes und die Öffnung der öffentlichen Erdgeschossnutzungen zum Platz und zu den umliegenden Straßen hin wird zur Belebung des öffentlichen Raums beitragen.

Das „Heiners“ soll Ende September 2026 seiner Bestimmung übergeben werden.

Die Entwicklungsgesellschaft treibt die Vermietung der Wohnungen und Gewerberäume engagiert voran. Die Finanzsituation wird sich durch erwartbare Einnahmen entspannen.

Die maßgeblichen Änderungen im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt sind im Nachtrag 2026 entsprechend abgebildet. Erfreulicherweise gibt es ja immerhin auch bei den Einnahmen Verbesserungen bzw. Wenigerausgaben (Konzessionsabgabe SWU, Kreisumlage, Zinsmehreinnahmen, Grundsteuer B).

Wir werden dem Nachtragshaushalt so zustimmen.

Johannes Stingl