Zurück

Antrag – Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Planen in Neu-Ulm

20. Mai 2021

Ein Antrag der Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU thematisiert umfangreiche Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Neu-Ulm.

Antrag vom 20.05.2021:

„Wir möchten im Zusammenhang mit den kommunalen Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Neu-Ulm folgenden Antrag einbringen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne einer energieeffizienten und nachhaltigen Bauleitplanung einen Maßnahmenkatalog als eine Art „Klima-Checkliste“ für Festsetzungen in Bauleitplänen zu entwickeln, die entlang dieser Checkliste nach entsprechender Einzelfallprüfung und entsprechender Kosten-/Nutzenbetrachtung künftig in konkrete Bebauungspläne aufgenommen werden sollen.
  2. Die Verwaltung prüft, ob und welche Bestandteile des Maßnahmenkatalogs /“Checkliste“ nach entsprechender Einzelfallprüfung und entsprechender Kosten-/Nutzenbetrachtung in städtebauliche Verträge und Grundstücksverkaufsverträge aufgenommen werden könnten.
  3. Die Verwaltung prüft Möglichkeiten und Grenzen des Bauens mit Holz und nachwachsenden Rohstoffen bei kommunalen Bauten.
  4. Die Verwaltung prüft und erörtert Chancen und Risiken, insbesondere Kosten und Nutzen, einer städtischen Freiflächengestaltungssatzung.
  5. Die Verwaltung prüft und erörtert Chancen und Risiken, insbesondere Kosten und Nutzen, einer städtischen Baumschutzsatzung.

 

 Begründung:

Der Klimawandel ist eine der gewaltigsten Herausforderungen für die Menschheit im 21. Jahrhundert.

Ohne rechtzeitiges und vorbeugendes Handeln würde der Klimawandel nach Prognosen des DIW die bayerische Volkswirtschaft bis zum Jahr 2050 ca. 112 Mrd. Euro kosten. Um die Auswirkungen des Klimawandels in einem möglichst kontrollierbaren Rahmen zu halten, wurde im Pariser Klimaschutzabkommen vom Dezember 2015 eine Obergrenze der globalen Erwärmung von max. +2 Grad Celsius vereinbart. Dazu sollen die globalen Netto-Treibhausgasemissionen „in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts“ auf nahezu Null gesenkt werden.

Die Städte und Gemeinden müssen hier sowohl als Bauherr, als auch bei der Bauleitplanung, mit gutem Beispiel vorangehen. Hierbei kommt der kommunalen Bauleitplanung eine Schlüsselrolle zu. Als Träger der Bauleitplanung können Städte und Gemeinden mit Maßnahmenkatalogen zu kommunalen Klimaanpassungsmaßnahmen und einer qualifizierten Grün- und Freiraumentwicklung in den Bauleitplänen ihren Beitrag leisten. Im Bebauungsplan „Wohnen am Illerpark“ hat die Stadt bereits wegweisende Festsetzungen in Richtung des Klimaschutzes getroffen. Derartige Festsetzungen sollten in einem Maßnahmenkatalog als eine Art „Klima-Checkliste“ für Bauleitpläne zusammengefasst werden, um nach entsprechender Einzelfallprüfung gegebenenfalls in den konkreten Bebauungsplan aufgenommen zu werden.

 

  1. Energieeffiziente und nachhaltige Bauleitplanung

Die Gemeinden haben über die Bauleitplanung maßgeblichen Einfluss auf die Energieeffizienz neuer Siedlungsgebiete. Besonders in einem frühen Stadium der Aufstellung von Bauleitplänen können steuernde Maßnahmen festgeschrieben werden. Auch dem Aspekt „Klimaschutz durch kurze Wege“ kann damit Rechnung getragen werden.

Wir möchten für den Maßnahmenkatalog / „Checkliste“ folgende Anregungen geben:

  • Minimierung des Wärmebedarfs von Gebäuden, insbesondere durch kompakte Bauweise, technische Vorkehrungen gegen Wärmeverluste (Wärmedämmung) mit Regelungen zum energetischen Gebäudestandard analog zu den Energieeffizienz-Standards der einschlägigen KfW-Förderprogramme.
  • Eine auf eine optimale passive Nutzung von Sonneneinstrahlungen ausgerichtete Stellung der Baukörper sowie die Vermeidung von Verschattung.
  • Möglichst CO2-freie Deckung des verbleibenden Wärmeenergiebedarfs, entweder durch die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie, Geothermie etc.), CO2-minimierte Heizsysteme oder durch die Nutzung von Wärmenetzen (Nah-oder Fernwärme aus KWK-Anlagen oder anderen Wärmequellen).
  • Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz.
  • Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, z.B. durch Photovoltaikanlagen oder Kleinwindkraftanlagen zur Einspeisung ins Netz oder Eigenverbrauch.
  • Quartierspeicher für Strom aus PV-Anlagen.
  • Einbau von solarthermischen Anlagen.
  • Nutzung von Dachflächen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie, entweder im Eigenbetrieb oder auf der Basis von Contracting-Modellen.
  • Bindungen in Bezug auf die Deckung des Restwärmebedarfs (z.B. Heizsysteme, deren Emissionswerte nicht höher sind als die von Gas-Brennwert-Anlagen),
  • Regenwassersammlung und –versickerung möglichst im Baugebiet.
  • Fassaden- und Dachbegrünung.
  • Verzicht auf Schottergärten.

 

  1. Städtebauliche Verträge und Grundstücksverkaufsverträge

Für die rechtlich bindende Steuerung ebenso wichtig sind entsprechende städtebauliche Verträge, sowie bei der Veräußerung kommunaler Liegenschaften die Grundstückskaufverträge. Diesbezüglich findet sich ein breites Spektrum an Regelungsmöglichkeiten.

 

  1. Energieeffiziente und nachhaltige kommunale Bauten

Beim Bauen mit Holz und nachwachsenden Rohstoffen könnte die Stadt mit gutem Beispiel bei kommunalen Gebäuden vorangehen. Kohlenstoffsenkung durch gebundenes CO2: Bauen mit Holz gilt als die wirtschaftlichste Vermeidungsstrategie für Treibhausgase. Damit kommt dem Baustoff Holz eine Schlüsselrolle für den Klimaschutz zu. Die Kommunen sind hier Vorbild.

 

  1. Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, Einfriedungen und die Begrünung baulicher Anlagen

Innerstädtisches Grün gilt es zu erhalten und auszubauen. In Zeiten immer höherer Sommertemperaturen sind großkronige Laubbäume Schatten- und Kühlspender Nummer Eins. Wichtig sind der Erhalt, ihr Schutz und die Neuanlage von Grünzonen. Fassaden- und Dachbegrünungen ergänzen diese Maßnahmen.

Wir halten es zumindest für „prüfenswert“, ob gegebenenfalls mit einer Freiflächengestaltungssatzung hier Verbesserungen im kommunalen Klimaschutz erreicht werden kann, bei der Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis steht. Reine Verbote halten wir für nicht zielführend, und möchten sie in diesem Zusammenhang möglichst vermeiden.

Ziel der Satzung ist die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Begrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und der baulichen Anlagen.

Dabei steht eine gute Durchgrünung und eine qualitative Freiflächengestaltung, sowie die Gestaltung und Erhaltung des Ortsbildes im Vordergrund.

Derartige Satzungen gelten im gesamten Stadtgebiet für die unbebauten Flächen einschließlich der unterbauten Freiflächen der bebauten Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen. Sie ist auf Vorhaben anzuwenden, für die nach Inkrafttreten der Satzung ein Bauantrag, ein die baurechtliche Prüfung umfassender Antrag gestellt wird oder eine Vorlage der Unterlagen im Genehmigungs-/ Freistellungsverfahren erfolgt, sowie auf Bauvorhaben, die verfahrensfrei sind. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben unbebaute Flächen oder unterbaute Freiflächen der bebauten Grundstücke betreffen.

Ein der Satzung entsprechender Zustand ist auf Dauer zu erhalten.

Zum Vollzug der Satzung ist ein aussagekräftiger Freiflächenplan vorzulegen. Bei verfahrensfreien Vorhaben ist ein solcher nach Aufforderung vorzulegen.

 

  1. Baumschutzsatzung

Bäume binden CO2, produzieren Sauerstoff und fangen Staub in ihren Kronen auf. Besonders im Sommer spenden sie Schatten, erhöhen durch ihre Verdunstung die Luftfeuchtigkeit, bilden Verdunstungskälte und verbessern vor allem in stark versiegelten Stadtbereichen das Mikroklima. Sie sind gleichzeitig Lebensraum für viele Tierarten, die ohne Baum – und manchmal sogar ohne die konkrete Baumart – aus unserer Stadt verschwinden würden.

Eine Funktion der Baumschutzsatzung ist die geordnete Festsetzung und Durchsetzung von schützenden und erhaltenden Maßnahmen an Bäumen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauarbeiten aller Art. Hierbei geht es sowohl um den Schutz des Wurzelraumes bzw. um Wurzelsanierung bei Tiefbauarbeiten, als auch um den Schutz von Stamm- und Kronenbereich.

Eine Baumschutzsatzung wäre nach unserer Kenntnis jedoch mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Für die Stadt wird für die Umsetzung der Baumschutzsatzung ein zusätzlicher, relativ großer Verwaltungsaufwand entstehen. Der überwiegende Verbots-/ Sanktionscharakter der Satzung sorgt jedenfalls nicht automatisch für mehr Bäume. Unter diesem Blickwinkel müssen Kosten und Nutzen einer Baumschutzsatzung genau betrachtet und abgewogen werden.“

 

Rico Schlegel (CSU)
Christiane Ade (CSU)
Ruth Greiner (CSU)
Johannes Stingl (CSU)
Joel Hillmann (JU)