Bahnprojekt Neubaustrecke Ulm-Augsburg
25. November 2021Für eine entsprechende Akzeptanz einer Planung in der Bürgerschaft ist es unerlässlich, detailliert darzustellen, welche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neu-Ulm zu erwarten sind.
Stadtratssitzung am 24.11.2021, Tagesordnungspunkt 2 „Bericht aktueller Stand Neubaustrecke Ulm-Augsburg“
Stellungnahme der CSU/JU-Stadtratsfraktion Neu-Ulm:
„Unsere Fraktion hat am 30.6.2021 einen Antrag mit nachstehenden Fragen zum Bahnprojekt Ulm-Augsburg zur Beratung im Stadtrat eingebracht. Damit sollte eine frühzeitige Befassung der Stadt Neu-Ulm, d.h. Verwaltung, Stadtrat und vor allem Bürgerschaft eingeleitet werden:
- Wie bewertet die Stadt Neu-Ulm die bisher bekannten vier Trassen für den Neubau der Bahnverbindung Neu-Ulm/Augsburg unter ökologischen, ökonomischen und sonstigen Aspekten?
- Die Verwaltung stellt im Hinblick auf die einzelnen Varianten den „Landverbrauch“ bezogen auf das Stadtgebiet Neu-Ulm dar.
- Welche unterschiedlichen Auswirkungen (Immissionen, usw.) auf den Menschen sind bei den unterschiedlichen Varianten zu erwarten?
- Zu dem zeitnahen Bericht im Stadtrat wird ein Vertreter/eine Vertreterin der Deutschen Bahn eingeladen.
- Des Weiteren beauftragen wir die Verwaltung, zu diesem Thema in der zweiten Jahreshälfte 2021 Informationsveranstaltungen in den Stadtteilen durchzuführen.
Wir sind dankbar, dass in der heutigen Sitzung eine erste fundierte Information zum Stand der Dinge erfolgt ist. Wir sind auch dankbar, dass die Deutsche Bahn die Bürgerschaft der Stadt Neu-Ulm mit einem Informationspavillon über den Trassenausbau Neu-Ulm/Augsburg informiert hat.
Man hat also aus dem Verlauf des Bahnprojekts „Ulm-Stuttgart, Stuttgart 21“ durchaus die Lehren gezogen, dass frühzeitige Information und Erörterung das gegenseitige Verständnis durchaus fördern kann. Für eine entsprechende Akzeptanz einer Planung in der Bürgerschaft ist es unerlässlich, detailliert darzustellen, welche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neu-Ulm zu erwarten sind.
Bevor in weiteren Planungsschritten eine (Vor–) Entscheidung für eine Trassenvariante vorbereitet wird, ist es angezeigt, dass der Stadtrat vertieft informiert wird, damit für das weitere Planfeststellungsverfahren eine fundierte Stellungnahme der Stadt vorbereitet werden kann. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Verwaltung bei vielschichtigen und komplizierten Planungen entsprechende Zeit benötigt, um eine Stellungnahme abzugeben. Dies gilt umso mehr, als nicht auszuschließen ist, dass die Stadt Neu-Ulm eigene Gutachten zu einzelnen Punkten in Auftrag geben muss, um alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Wir stehen hinter diesem wichtigen Infrastrukturprojekt, bedeutsam auch für die Zukunft der Stadt Neu-Ulm. Wir unterstützen das Bahnprojekt Ulm-Augsburg und das Ziel: „Bessere Verbindungen in und durch Bayerisch Schwaben zu erreichen“.
Bahnprojekt Ulm-Augsburg, Hintergrundinfos
- Wichtiges Infrastrukturprojekt, 85 km lang, über 160 Jahre alt
- Vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan 2030
- Deutschlandtakt, Knotenbahnhöfe Ulm und Augsburg
- Auftrag an DB Netze
- Ziel: Fahrtzeit von 40 auf 26 Minuten reduzieren
- Trennung langsame und schnelle Verkehre
- Beschleunigung Fernverkehr, Verbesserung Nahverkehre
- GZ bleibt Fernverkehrshalt
- Naturschutz, Lärmschutz, Menschen, sensible Lebensräume, Kosten
- DB Netze plant gemeinsam mit der Bevölkerung
Die einzelnen Phasen des Bahnprojekts, wo stehen wir?
- Grundlagenermittlung, Fundament der Planung
- Vorplanung, verschiedene Varianten, seit Oktober 2020, im Oktober 2021 Grobtrassierung 20 m Breite
- Bundestagsbefassung, Vorzugsvariante (2024)
- Entwurfsplanung
- Planfeststellungsverfahren, Eisenbahnbundesamt
Worum geht es heute?
Wir wollen frühzeitig darauf aufmerksam machen, dass bei den verschiedenen Trassenvarianten sehr sensible Belange der Stadt Neu-Ulm, d.h. der dort lebenden Einwohner und der betroffenen Landschaftsteile berührt. Zentrale Beispiele hierfür sind:
- Lärmschutz
- Schutz des Eigentums
- Schutz der Landschaft wie
- Pfuhler Ried,
- Burlafingen Süd,
- Steinheimer Ried Wald,
- der Bereich Buchberg in Steinheim
- sowie die Flurbereiche Steinheim bis Richtung Nersingen und Strass.
In diesem Bereich sind keine Durchschneidungen von größeren Straßen mit Ausnahme der B 10 festzustellen und damit keine Einschneidungen in das Ökosystem vorhanden. Durch den derzeitigen Ausbau der B 10 werden größere Flächen der Landwirtschaft versiegelt und zerstört.
Ein weiterer Flächenverbrauch wäre für die Landwirtschaft nicht tragbar. Bereits im Planfest-stellungsverfahren für die B 10 hat die Stadt Neu-Ulm seinerzeit vehement für einen geringeren Flächenverbrauch geworben.
Uns steht also ein schwieriger Abwägungsprozess auf dem Weg zu einer möglichst geschlossenen Positionierung der Stadt Neu-Ulm zur städtischen Vorzugsvariante / zu städtischen Vorzugsvarianten an.
Generell wird es vermutlich auf die Entscheidung Flächenverbrauch, Kosten, Lärmemissionen für Anwohner, Naturschutz, Menschenschutz und Schutz sensibler Lebensräume hinauslaufen. Um sich da festlegen zu können, fehlen aber noch zu viele Einzelheiten.
Selbst die sich auf den ersten Blick anbietende Bestandstrasse (lila) hat absehbar Auswirkungen, die wir mangels genauerer Informationen momentan gar nicht abschließend beurteilen können. Von daher sind weitere Informationen notwendig, hierzu haben wir auch Fragen:
Grundsätzliche Fragen:
- Wird in den nächsten 2-3 Jahren der geplante Lärmschutz für die Bestandsstrecke in Burlafingen realisiert oder hat das Projekt Augsburg-Ulm einen Einfluss hierauf?
- Gibt es im jetzigen Stadium Vorhersagen zu Lärmimmissionen für die verschiedenen Trassenoptionen? Im speziellen für Pfuhl und natürlich durch Burlafingen oder daran vorbei.
- Wie sehen die Konkreten Planungen zur weiteren Bürgerbeteiligung aus?
Besondere Fragen zum Trassenverlauf durch Burlafingen:
- Was passiert mit Getränkemarkt und Discounter?
- Wo wäre der Bahnhalt in Burlafingen für die Regio S-Bahn?
- Wie verläuft die Umgehungsstraße zur Überquerung der B10?
Generell möchten wir die Verwaltung bitten bzw. beauftragen, die Dinge insbesondere in Richtung eigenständiger Bewertung der Trassen entsprechend unserem Antrag vom 30.6.2021 zügig voranzutreiben.“
Johannes Stingl
@ Symbolfoto und Grafik der DB.