
Bahnprojekt Ulm – Augsburg, Vorschlagsvariante
26. Juni 2024Erwartungen und Forderungen an die Deutsche Bahn. CSU-Fraktion reicht umfangreichen Antrag in der Verwaltung ein.
Bahnprojekt Ulm – Augsburg, Vorschlagsvariante
Bezug: Presseberichte Neu-Ulmer Zeitung vom 22./23.06.2024 und Südwest-Presse vom 22.06.2024 zur Auswahl der Vorschlagsvariante
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir beantragen,
1. die Verwaltung zu beauftragen, im Stadtrat der Stadt Neu-Ulm über die einzelnen Komponenten und die Auswirkungen der beim Bahnprojekt Ulm-Augsburg ausgewählten Vorschlagsvariante aktuell zu berichten. Besonders bitten wir auf den Streckenabschnitt im Bereich der Stadt Neu-Ulm einzugehen.
2. Die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechend der städtischen Stellungnahme im Raumordnungsverfahren (Sitzung Stadtrat vom 08.11.2023) enthaltenen Forderungen bzw. Bedingungen und den eigenen aktuellen Erkenntnissen zur violetten Variante umgehend in entsprechende Verhandlungen mit der DB einzubringen.
3. Die Verwaltung zu beauftragen, die DB zu ersuchen, baldmöglichst die Bürgerschaft in einer Veranstaltung über die Einzelheiten und die Auswirkungen der Vorschlagsvariante insbesondere im Bereich der Stadt Neu-Ulm zu informieren und das weitere Verfahren darzustellen.
Begründung:
Die Deutsche Bahn (DB) hat am 21. Juni 2024 um 13.30 Uhr ihre Vorschlagsvariante für das Bahnprojekt Ulm-Augsburg der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie verläuft von Neu-Ulm durch Burlafingen und Nersingen. Südlich von Günzburg verläuft sie entlang der orangefarbenen Variante. Östlich von Adelsried entspricht die Vorschlagsvariante dem Verlauf der türkisen Variante.
Durch die enge Bündelung mit der Autobahn A8 beziehungsweise der bestehenden Strecke greift die Trasse laut DB nur geringfügig in Natur und Landschaft ein. Die Vorschlagsvariante sei das Ergebnis eines intensiven Austauschs mit Politik und Anwohner/innen in der Region sowie einer wissenschaftlichen Begleitung durch die Universität Innsbruck.
Im nächsten Schritt soll die Vorschlagsvariante weiter optimiert werden, zum Beispiel im Zusammenhang mit betroffenen Naturschutzgebieten und der Ortsdurchfahrt Burlafingen. Dazu wird die DB weiter den Austausch mit den Menschen in der Region suchen. Vorgesehen ist, dass sich der Deutsche Bundestag 2025 mit den Ergebnissen befasst.
In den o.g. Presseberichten ist die Rede davon, dass bei der ausgewählten Vorzugsvariante auf eine Umgehungsstraße für Burlafingen verzichtet werden kann und dass Aldi und Finkbeiner einschließlich deren Anbindung an die Adenauerstraße erhalten bleiben. Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger hat hierbei in der Presse einen optimalen Lärmschutz sowie einen Tunnel oder Trog für den Verlauf der Bahnstrecke von Burlafingen in Richtung Osten und somit den ebenerdigen Verlauf der Adenauerstraße, die Erhaltung der direkten Verbindung zwischen Burlafingen Süd und Nord als Forderung an die DB formuliert.
Die Stadt Neu-Ulm hat zudem auf der Basis eines Beschlusses des Stadtrats in der Sitzung vom 08.11.2023 u.a. eine Stellungnahme im Raumordnungsverfahren zur violetten Variante, d.h. Bestandsstrecke mit Durchfahrung Burlafingen abgegeben, in der verschiedene Forderungen und Bedingungen bereist formuliert wurden:
„Entlang der Bestandsstrecke besteht bereits eine Lärmbelastung, eine Bündelung der Gleise an der bestehenden Lärmquelle ist für den Ortsteil besser, als dass mit Neubautrassen südlich von Burlafingen neue Lärmquellen entstehen. Da mit dem Ausbau der Bestandsstrecke die höheren Anforderungen der 16. BImSchV. einzuhalten sind, soll mit der Trassenführung eine Verbesserung der bestehenden Lärmsituation erreicht werden. Ergänzende detaillierte Ausführungen finden sich unter Ziffer 4.1 Variante Violett Durchfahrung Burlafingen.
Die Stadt Neu-Ulm fordert bei einem Ausbau der Bestandsstrecke einen optimalen Schallschutz für alle berührten Wohnlagen, insbesondere für den Stadtteil Burlafingen. Bei der Planung des Lärmschutzes sind aktive Schallschutzmaßnahmen, die eine Lärmminderung an der Quelle bewirken (bspw. Lärmschutzwände) grundsätzlich gegenüber passiven Lärmschutzmaßnahmen an einzelnen Wohneinheiten zu bevorzugen.
Die Befürwortung der Variante Violett Durchfahrung Burlafingen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass gemäß Ziffer 4.1 von der DB Netz AG geprüft wird, ob die St2023/ Adenauerstraße innerorts beibehalten werden kann. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Adenauerstraße eine Straßenunterführung unter der Bahntrasse anstatt der bestehenden Brücke erhalten kann.
Eine Verlegung der Adenauerstraße als Ortsumgehung wird seitens der Stadt negativ gesehen. Zwingende Voraussetzung für diese Variante ist der Erhalt einer direkten Fuß- und Radverkehrsverbindung (im Bestand durch eine erweiterte und verbreiterte Unterführung). Eine weitere „Zerschneidung Burlafingens“ ist grundsätzlich und auch im Zuge der Umbaumaßnahme dieses Projektes zu vermeiden. Es ist dabei stets eine direkte und barrierefreie Anbindung aller Verkehrsträger innerhalb Burlafingens zu gewährleisten.
Grundsätzlich ist eine Lösung erforderlich, die weiterhin eine gute verkehrliche Anbindung von Burlafingen inklusive eines ÖPNV-Bushaltepunktes sowie des zukünftigen innerörtlichen Bahnhaltepunktes zu gewährleisten. Ein integriertes städtebauliches Konzept für alle durch den Bahnausbau betroffenen Bereiche des Stadtteils Burlafingen ist durch die DB Netz AG in einvernehmlicher Abstimmung mit der Stadt vorzulegen.
Sollte eine Verschiebung der St2023/ Adenauer Straße nicht möglich und eine Ortsumfahrung unumgänglich sein, ist durch die DB Netz AG der Stadt Neu-Ulm detailliert aufzuzeigen (Querschnitte), warum dies erforderlich und nur auf diese Weise machbar ist. Es ist darzustellen, wie eine Straßenführung ohne Nachteile für den Bestand sowie die Weiterentwicklung des Stadtteils Burlafingens erfolgen kann. Ziel ist es, eine städtebauliche und verkehrlich sinnvolle Lösung herauszuarbeiten, sodass die Zäsur für den südlichen Ortsteil so gering wie möglich ausfällt und Burlafingen weiterhin als Wohnstandort attraktiv bleibt.
Die Standorte für die Lebensmittelversorgung der Burlafinger Bevölkerung entlang der Adenauerstraße sind weiterhin funktionsfähig zu erhalten“.
Sowohl die städtische Stellungnahme im Raumordnungsverfahren als auch die von der Oberbürgermeisterin formulierten Erwartungen und Forderungen an die DB sind eine gute Grundlage, um weitere Verbesserungen bei der ausgewählten Vorschlagsvariante zu erreichen bzw. zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang ist es dringend geboten, dass sich der Stadtrat mit dem Thema befasst und dass auch die Bürgerschaft informiert und „mitgenommen“ wird.
Wir bedanken uns bei der Stadtverwaltung für die im bisherigen Verfahren zum Bahnprojekt Ulm-Augsburg geleistete Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Dr. Thomas Ott, Johannes Stingl, Julia Lidl, Reinhard Junginger, Waltraud Oßwald