Barfüßer löst erhebliche Überraschung aus
17. Februar 2022Insbesondere auch deswegen, weil die notwendige Einbindung der Kommunalpolitik zumindest mit der gebotenen Tiefe, bislang nicht stattgefunden hat.
Stadtrat am 16.02.2022, TOP 6 Entwicklung Barfüßer – Stellungnahme
Stellungnahme CSU/JU-Fraktion
„Die Neu-Ulmer Kommunalpolitik beschäftigt sich etwa seit Mitte 2018 mit dem Anliegen, für das Barfüßer-Gelände und möglichst auch für das Bad Wolf-Gelände zukunftsfähige Nutzungskonzepte zu entwickeln. Das Ganze hat durch den Wegfall des Investors und der Notwendigkeit, etwaige Zwischennutzungen zu gestalten, natürlich eine andere Ausgangslage.
Um es vorneweg zu sagen: Wir sind weiterhin, was die verschiedenen Optionen für das Barfüßer- Gelände anbelangt, offen für alle guten Lösungen. Sei es nun der Erhalt des Gebäudes oder ein Neubau in angepasster Größe. Angepasste Größe heißt in etwa so groß wie das Bestandsgebäude. Der grundstücksbezogene Zugriff sollte möglichst bei der Stadt bleiben. Das steht nicht zur Disposition.
Wo wir keinen Spielraum sehen, ist die Notwendigkeit eines tragfähigen wirtschaftlichen und organisatorischen Konzepts bei allen Optionen für den Barfüßer. Die Verwaltung hat durch ihre Ansage in der Beschlussvorlage, die Stadt verfüge auf absehbare Zeit nicht über die finanzielle Mittel, um das Gebäude oder einen Neubau zu finanzieren, schon mit der notwendigen Klarheit reagiert.
Was wir auch nicht zur Disposition stellen werden, ist ein guter Übergang und eine gute Einbindung von „Barfüßer“ und „Bad Wolf“ an die Donau (Öffnung des Geländes zur Donau). Da gab es in der Vergangenheit schon entsprechende Pläne. Das war immer ein wichtiges Anliegen und da gab es bisher auch das Einvernehmen der Fraktionen.
Mittlerweile gab es verschiedene Presseberichte zum Barfüßer und zum Bad Wolf, bei denen vor allem die verwaltungsseitigen Beiträge zu künftigen Nutzungskonzepten wie die „Erhaltung des Ex-Barfüßers“ und „urbanes Wohnen beim Bad Wolf“ auf der Basis eines gesonderten Bebauungsplans „erhebliche Überraschung“ ausgelöst haben. Insbesondere auch deswegen, weil die notwendige Einbindung der Kommunalpolitik zumindest mit der gebotenen Tiefe bislang nicht stattgefunden hat.
Insbesondere das vorläufige Projektergebnis “Erhaltung des Barfüßers“ ist verglichen mit dem, was von der Verwaltung bisher z.B. in der Sitzungsvorlage Stadtrat vom 25.09.2019 vertreten und u.a. vom FIB beschlossen wurde „…4,8 Mio. € laut Gutachten, so dass eine Weiterführung des Bestands Seiten der Verwaltung als nicht wirtschaftlich eingestuft wurde“, ist eine „Kehrtwendung“ mit hohem Erklärungsbedarf, der nicht geliefert wurde.
Für das weitere Vorgehen möchten wir für die Projektarbeit noch folgende Punkte für die Verwaltung sichergestellt wissen:
- Rechtzeitige und umfassende Einbeziehung der Kommunalpolitik in die weitere Projektentwicklung für „Barfüßer“ und Bad Wolf“
- Fortschreibung der Sanierungskosten Barfüßer (4,8 Mio. € aus 2019, nps)
- Ergänzendes HoGa-Gutachten zur Frage, ob sich in einem sanierten Barfüßer überhaupt ein Gastronomiebetrieb nach aktuellen Notwendigkeiten z.B. hohe Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit der Gaststättenlogistik, wirtschaftlich betreiben lässt
- Die Projektvariante „Abbruch und Neubau“ inkl. Investorensuche oder Erbbaupächter für einen vergleichbaren Neubau ist als mögliche Option zu untersuchen
- Haushaltswirtschaftliche (siehe Mittelfristige Finanzplanung 2022 ff.) und Kommunalwirtschaftliche Gesichtspunkte (Stadt als Sanierer ggf. Bauherr und Verpächter, Folgekosten, kommunale Aufgabenstellung?) können nicht einfach ausgeblendet werden, sondern sind zu bearbeiten.
- Das geplante Verfahren zur Abstimmung der Planungen für Barfüßer und Bad Wolf in den Gremien der Stadt ist darzustellen.“
Johannes Stingl