Bau einer Kindertagesstätte im zentralen Bereich in Reutti erforderlich
8. November 2024Es wäre die richtige Entscheidung, in zentraler Lage im verkehrsberuhigten Bereich, in Nähe der Grundschule, zum Spielplatz und über den Vorplatz der Feuerwehr auf die große Grünfläche, die KiTa zu bauen. Nachdem mehrfach beschlossen, aufgehoben und wieder beschlossen wurde, stellen wir zusammen mit der Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen Antrag, um jetzt endlich eine endgültige Entscheidung herbeizuführen.
Neu-Ulm, den 6.11.2024
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans R 17.1 „Am alten Kulturgraben 1“ in der Fassung des Beschlusses vom 03.05.2022
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger, sehr geehrte Damen und Herren,
Wir möchten folgenden Antrag einbringen:
Den durch Beschluss vom 12.03.2024 aufgehobenen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes R 17.1 vom 03.05.2022 wieder aufzunehmen und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes nochmals zu betreiben.
Begründung:
mit Beschluss des PUA vom 12.03.2024 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans R 17.1 „Am alten Kulturgraben 1“ vom 03.05.2022 aufgehoben, da der Erschließungsvertrag durch den Bauherrn der Reihenhäuser aufgrund des zeitlichen Drucks und den veränderten Gegebenheiten aufgrund des Ukrainekriegs nicht unterzeichnet wurde. Es wurde daher eine alternative Erschließung des Grundstücks untersucht, welche sich aufgrund der Beschaffenheit des für die Zufahrt geplanten Grundstücks als nicht umsetzbar herausstellte.
Mit Beschluss des PUA vom 16.07.2024 wurde im Zusammenhang mit dem Aufhebungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans R 17 auch beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen mit dem Grundstückseigentümer Gespräche zu führen.
Nach unserer Rücksprache mit dem Bauherrn, welcher die im Bebauungsplan R 17.1 genannten Reihenhäuser geplant hat, hat dieser immer noch großes Interesse an einer zügigen Umsetzung des Baus und einer Einigung mit der Stadt für die Erschließung. Der damalige Bauantrag wurde zurückgenommen, da der Bebauungsplan nicht rechtskräftig wurde. Sobald der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt, möchte der Bauherr den Bauantrag einreichen und schnellstmöglich mit dem Bau der Reihenhäuser beginnen. Die Zufahrt wäre gesichert, da diese zusammen mit der Stadt umgesetzt werden kann. Die Bebauung ist aus unserer Sicht auch unabhängig von einer Bebauung, welche im aufgehobenen Bebauungsplan R 17.2, geplant war. Ob und wann diese Bebauung umgesetzt werden kann ist für den Bebauungsplan R 17.1 irrelevant.
Weiterhin halten wir noch immer die im Jahr 2022 getroffene Entscheidung, dort eine Kindertagesstätte zu bauen, für die richtige Entscheidung. Die zentrale Lage im verkehrsberuhigten Bereich, die Nähe zur Grundschule und die Nähe zum Spielplatz und über den Vorplatz der Feuerwehr auf die große Grünfläche zwischen Feuerwehr und Schule bietet den Kindern viele Möglichkeiten, sich auch außerhalb der Kindertagesstätte zu beschäftigen und Ausflüge zu machen, ohne in der Gefahr einer viel befahrenen Straße zu sein.
Geeignete Grundstücke für den Bau einer Kindertagesstätte zu finden ist schwierig. Dies zeigt sich auch daran, dass die Bemühungen der Stadt seit der letzten Besprechung im Ausschuss im Juli 2024 keine Früchte getragen haben.
Weiterhin sind wir auch selbst als Stadt gehalten, Brachflächen geeignet zu nutzen. Sollte der Bebauungsplan nicht wieder aufgesetzt werden, wird das Grundstück in Reutti weiterhin ohne Verwendung brach liegen.
Und nicht zuletzt haben wir die Aufgabe, weitere Plätze in Kindertagesstätten zu schaffen, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können.
Im Hinblick auf das beschlossene ISEK sollen im Übrigen auch vorrangig Baulücken im Innenbereich bebaut werden.
Wir beantragen daher, den durch Beschluss vom 12.03.2024 aufgehobenen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes R 17.1 vom 03.05.2022 wieder aufzunehmen und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes nochmals zu betreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Juliane Lidl, Johannes Stingl, Ludwig Ott