Zurück

Bauvorhaben zurückgewiesen

18. November 2021

Im Bauausschuss wurde ein zuvor genehmigtes Bauvorhaben nach Planänderung an die Verwaltung zurückgegeben. Der Bauherr muss einiges nachbessern.

Stellungnahme der CSU-Faktion im Bauausschuss am 17.11.2021 zu TOP 4 – Bauvorhaben „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 16 WE sowie Errichtung von 16 Stellplätzen als Doppelparker – ehemaliger Grüner Baum“

„Vielen Dank für die Darstellung und die Erläuterungen. Vor einer Abstimmung möchten wir folgende Fragen von der Verwaltung noch geklärt haben:

  1. Gab es seit dem genehmigten Bauvorbescheid am 29.04.2020 Änderungen am Grundwasserspiegel oder sonstige in der Zwischenzeit bekannt gewordene Problematiken im Baugebiet?
  2. Aufgrund dessen, dass eine beengte Hinterhofsituation keinen sicheren und kindgerechten Spielplatz mehr zulässt, wird in der Sitzungsvorlage auf einen „in der Nähe“ befindlichen großen Spielplatz verwiesen. Welcher Spielplatz ist damit gemeint?

In der Sachdarstellung unter „1. Anlass“ ist richtigerweise der genehmigte Bauvorbescheid aufgeführt, welchem durch den Ferienausschuss am 29.04.2020 zugestimmt wurde. In diesem heißt es aber es aber:  (Zitat) „(… Geplant sind derzeit 18 Wohneinheiten und in der Tiefgarage sind 16 Stellplätze geplant.“ (Zitat Ende)

Allein der beantragte Tausch der Tiefgarage gegen 8 Doppelparker-Garagen, welche über einen „beengten“ Hinterhof angefahren werden können, stellt aus unserer Sicht eine erhebliche Abweichung vom bereits genehmigten Bauvorbescheid dar.

Gerade bei Bauprojekten in einer solch privilegierten Lage im Zentrum Neu-Ulms muss man erwarten können, dass – sofern möglich – Grünflächen geschaffen bzw. erhalten werden – nicht nur um die Wohnqualität, insbesondere von jungen Familien und deren Kinder zu steigern, sondern auch der steigenden Flächenversiegelung entgegenzuwirken.

Unserer Ansicht nach fußt der Austausch der ursprünglich geplanten und genehmigten Tiefgarage durch einen geteerten, beengten Hinterhof und den dort befindlichen Doppelgaragen primär auf rein wirtschaftliche Gründe und eben nicht auf problematische Grundwasserstände. Zumal sich der Grundwasserstand seit dem Zeitpunkt der Bauvoranfrage vor etwa 2 Jahren aus unserer Sicht nicht geändert hat.

Irreführend finden wir auch die Argumentation, dass sich in der Nähe des Bauprojekts ein großer Kinderspielplatz befindet und deshalb ein sicherer und kindgerechter Spielplatz entfallen kann –

laut Google Maps beträgt die Entfernung für Fußgänger zwischen der Friedenstraße 32 und
>> Spielplatz an der Caponniere – ca. 750 m mit einer reinen Gehzeit von ca. 9 Min. und
>> Spielplatz im Glacis beim Barfüßer – ca. 700 m, ebenfalls mit einer reinen Gehzeit von ca. 9 Min.

Bei anderen Bauprojekten in vergleichbarer Lage (z.B. das Bauprojekt des ehemaligen AOK-Geländes) wird ein besonderes Augenmerk auf die Ausweisung von Grünflächen, idealerweise mit Errichtung eines Spielplatzes gelegt. Genau diese Aspekte sollen bei diesem Bauprojekt zugunsten der Garagenzufahrten komplett entfallen?

Konsequent ist anders.“

Aufgrund eines in einer Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten interfraktionell diskutierten Kompromissvorschlag wurde dem Antrag stattgegeben, in der heutigen Sitzung nicht über das Bauvorhaben zu entscheiden. Stattdessen wurde beantragt, die Verwaltung möge nochmals mit dem Bauherrn in Kontakt treten und ein Grünkonzept entwickeln.

Hans-Georg Maier

(Symbolbild)