Beschluss für Baugebiet “Eiland“ in Pfuhl ohne Not kippen?
11. April 2022Im Laufe von vier Jahren wurde mit einem intensiven Beteiligungsprozess und gewonnenen Erkenntnissen und Abwägungen aus der Bürger-/Behördenbeteiligung einstimmig erst vor drei Monaten ein Beschluss gefasst und den will jetzt die Bauverwaltung ohne neue Erkenntnisse auf einmal wieder kippen? Wir lehnen das ab, da es sich um eine unverhältnismäßige Nachverdichtung handeln würde.
Sitzung PUA am 7.4.2022, TOP 5 Bebauungsplan Eiland, Stellungnahme CSU-Stadtratsfraktion Neu-Ulm
„Wir sind bislang davon ausgegangen, dass das Bebauungsplan-Verfahren „Eiland“ mit dem Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung und dem Auslegungsbeschluss vom 19.01.2022 nun zügig in den finalen Satzungsbeschluss übergeht.
Dem vom PUA am 19.1.2022 einstimmig gefassten Auslegungsbeschluss liegt eine umfangreiche und sorgfältige Abwägung der eingebrachten Stellungnahmen zu Grunde. Das Ergebnis der Abwägung wurde einstimmig vom PUA am 19.1.2022 beschlossen.
Seit dem Aufstellungsbeschluss vom 31.01.2018 hat der Bebauungsplan nun eine Bearbeitungszeit von vier Jahren zurückgelegt. Mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 14.05. bis 15.6.2018 und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange („Behörden“) wurden viele Erkenntnisse für den Abwägungsprozess gewonnen. Die öffentliche Bürgerversammlung am 05.06.2018 unter Leitung von Bürgermeisterin Rosl Schäufele wurde genutzt, um sich mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Einzelheiten des künftigen Bebauungsplanes auszutauschen.
Die Ergebnisse aus dieser frühzeitigen Beteiligung und ihre Berücksichtigung im Planungsprozess ist in der Sitzungsvorlage vom 19. Januar 2022 ausführlich dargestellt.
Offensichtlich gab es dabei erhebliche Bedenken der Nachbarschaft wegen der Verkehrsbelastung. Es gab augenscheinlich auch Anregungen, die auf eine Reduzierung des Geschosswohnung-Anteils und auf eine Verringerung der Geschossigkeit abzielten. Diese wurden jedoch nicht berücksichtigt. Wir haben diese Sichtweise geteilt.
Entsprechend dem Beschluss vom 19.01.2022 sollte dann die Auslegung des Bebauungsplanes in der damaligen Fassung erfolgen.
Nun konfrontiert die Verwaltung den Ausschuss auf der Basis eines Antrags aus einer einzelnen Fraktion mit dem Ansinnen, eine weitere Verdichtung des Baugebiets zu erreichen. Dazu wurde eigens ein bereits ausgearbeiteter, geänderter Bebauungsplan verschickt, mit dem in der neuen Fassung in die Auslegung gegangen werden soll.
Den Überlegungen zu einer weiteren Verdichtung hat der Ausschuss bereits mit einem weiteren Stockwerk beim Geschosswohnungsbau und den weiteren Doppelhäusern Rechnung getragen (siehe Vorentwurf vom 13.03.2018).
Derartige Planänderungen, wie nun im neuen Bebauungsplan-Entwurf festgelegt, sollte es nach der Sitzungsvorlage nur geben, wenn es neue Erkenntnisse gibt. Wir fragen uns, welche wirklich neuen Erkenntnisse wurden seit dem Januar 2022 denn gewonnen?
Die Erkenntnis, dass Bauland knapp ist und nicht vermehrbar, ist ja nicht gerade neu. Bei allen Überlegungen zur Verdichtung sollten wir auf eine verträgliche Bebauungsdichte im Interesse der Bewohner achten.
Wir haben nichts gegen freistehende Einfamilienhäuser! Wir lehnen die Überlegungen zu den weiteren Doppelhäusern und dem weiteren Geschosswohnungsbau daher ab und wollen an der am 19.01.2022 beschlossenen Fassung des Bebauungsplans festhalten.
Die Forderung nach Doppelhäusern, deren Bau ja koordiniert werden muss, wird die Beteiligung von Bauträgern notwendig machen, die das Bauen für die Bauherren weiter verteuern werden.
Die Kettenhäuser sind ein Element des Wohnens, bei dem es immerhin noch kleinere Spielräume um die Gebäude gibt. Auch diese Wohnform halten wir für wichtig!
Zusammenfassend: Wir wollen uns nicht über die im Laufe von vier Jahren aus einem intensiven Beteiligungsprozess gewonnenen Erkenntnisse und Abwägungen aus der Bürger-/Behördenbeteiligung hinwegsetzen, wie dies der heutige Beschlussvorschlag vorsieht. Wir respektieren ausdrücklich den einstimmig vom PUA am 19.01.2022 gefassten Beschluss.
Den Beschlussvorschlag laut Beschlussvorlage werden wir ablehnen, soweit dieser die weitere Verdichtung des Wohngebiets betrifft (Ziffern 2,3,4)
Die Empfehlung an den FIB zum öffentlich geförderten Wohnungsbau (Ziffer 1) würden wir mittragen.
Ich beantrage daher Einzelabstimmung.“
Rico Schlegel