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Das Edwin-Scharff-Haus ist jetzt ein „Denkmal“

16. Mai 2023

Das Wort „Denkmal“ hat hier aber noch eine weitere Bedeutung. „Denk mal“, das ESH wird in die Baudenkmal-Liste aufgenommen und die Stadt und der Stadtrat wird vorher nicht gefragt und hat auch keine Entscheidungshoheit.

Wieder einmal werden die Stadträte vor vollendete Tatsachen gestellt.

In der letzten Sitzung des Bauausschusses gab es u.a. den Punkt 3) ESH samt Außenanlage > Aufnahme in Baudenkmal-Liste >> zur Kenntnis und Beschlussfassung. Für die CSU-Fraktion gab es viele offene Fragen:

„ Wie kommt ein Ulmer Regierungsbaumeister dazu, ein Neu-Ulmer Gebäude für die Baudenkmalliste vorzuschlagen?  >> Laut Verwaltung gab es in einer früheren Sitzung mal den Gedanken, das ESH abzureißen, da die Sanierungskosten zu hoch sind. Diese Gedanken haben den Ulmer Baumeister wohl dazu gebracht, in Bayern einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 Wieso kommt das ESH jetzt (schon) in die Liste? Ist doch noch keine 50 Jahre alt (1977). Das ist eher etwas verwirrend.

 Im April wurde im Finanzausschuss darüber diskutiert, dass das Haus „Jugendansprechender“ gemacht werden soll. Da wird ja dann wohl nichts mehr draus.
o Und warum wurde im April nicht darauf hingewiesen, dass das Haus offensichtlich schon seit 22. März in der Baudenkmalliste steht? Man hätte sich einiges an Diskussion ersparen können.

 Die Gestaltungsfreiheit wird wesentlich eingeschränkt. Zu befürchten ist, dass durch die Aufnahme in die Liste künftige Sanierungen usw. noch teurer werden. Und uns stehen viele Sanierungen im ESH bevor. Dann müssen künftig wohl auch alle Sanierungen mit dem Denkmalschutz abgesprochen werden.

 Es gab einmal eine umfassende Erhebung eines externen Büros, wie sich das ESH entwickeln soll. o Was ist denn daraus geworden? >> Die Frage blieb leider unbeantwortet.

 Interessant und wichtig zu wissen wäre auch:
o Gehört der Bereich des ehemaligen Wasserbrunnens vor dem Haupteingang, direkt an der Haupttreppe am Rondell, zu dem Bereich des Baudenkmals? Wir denken ja! >> Laut Verwaltung ja.
o Und wird dann angedacht, den Brunnen wieder aufzubauen und zu aktivieren? Ist wohl auch eine Kostenfrage.
o Welcher Bereich ist gemeint mit dem angesprochenen „Gartenstück“.

 Und dann die Frage, was sollen wir eigentlich beschließen? o Laut Vorlage ist das ESH bereits seit März in der Liste aufgenommen und das ist auch vom Landesamt vollzogen. >> Erläuterung: „ Der Rat soll das Benehmen herstellen“, also den Text für die Aufnahme in die Liste bestätigen.

Die Abstimmung ging mit 12 ja und 5 nein-Stimmen aus.“

Waltraud Oßwald