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Die Bahn bleibt stur, die Bürger verzweifeln

18. August 2023

Nächste Woche soll der Ferienausschuss des Neu-Ulmer Stadtrates entscheiden, wie es am Bahnübergang in Gerlenhofen weiter gehen kann.
Die Bahn bleibt bei ihrer Ansicht, der Pfeifton muss bleiben, wir sind da ganz anderer Meinung. Bis zum Ausschuss möchten wir daher von der Verwaltung noch verschiedene Punkte geklärt haben.

Die CSU-Fraktion hat viele, viele offene Fragen:

„Bahnübergang St.Wolfgang-Straße in Gerlenhofen, Pfeifsignale am Bahnübergang, Sitzung des Ferienausschusses am 23.8.2023, Tagesordnungspunkt 2

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger, sehr geehrte Damen und Herren,

besten Dank für die Beratungsunterlage zu TOP 2 des Ferienausschusses. Nach zwei schriftlichen Anfragen unserer Fraktion vom 21.7. und 8.8.2023 an die DB und einer Fraktionsveranstaltung „Fraktion vor Ort“ am Bahnübergang unter Beteiligung von lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürgern am 14.8.2023 haben wir versucht, unsere daraus gewonnenen Erkenntnisse mit den Ansagen in der Beratungsunterlage zum Ferienausschuss in Einklang zu bringen.

Wir möchten hinsichtlich der notwendigen Abwägung zwischen den beiden dargestellten Alternativen im Ferienausschuss um die Beantwortung folgender, – aus unserer Sicht weitgehend offener – Fragen bitten:

  1. Problemstellungen „Weiteres Vorgehen“ Ziffer 2.3.3

Es ist nicht erkennbar, wie die dargestellten Problemstellungen

  • Wildes Queren nicht durchgängig verhinderbar,
  • neue Erschließung für zwei von der Erschließung dann abgeschnittenen Wohngebäude notwendig,
  • jetzt schon ist eine Entlastung des überlasteten Bahnübergangs Hausener Straße notwendig, der dann bei zusätzlicher Schließung des Bahnübergangs St. Wolfgang-Straße noch reibungsloser funktionieren soll,
  • wegfallende Route über den Bahnübergang St. Wolfgang-Straße für Feuerwehr und Rettungsdienst, ohne Prüfung, ob es eine taugliche Alternativroute gibt, mit der sich die Hilfszeiten der Einsatzkräfte für Gerlenhofen Ost und Werzlen einhalten lassen,

tatsächlich gelöst werden sollen. Bei den von der Verwaltung zutreffend aufgerufenen Problemstellungen handelt es sich aus unserer Sicht bei jeder der einzelnen ggf. nicht bewältigten Problemstellungen fast schon um ein KO-Kriterium für die gesamte Schließung.

  1. a) Wir bitten daher um konkrete Darstellung in der Sitzung, wie die genannten Punkte tatsächlich angegangen und gelöst werden sollen.
  2. b) Warum wird es nach dem Verwaltungsvorschlag als zweckmäßig angesehen, zunächst die Schließung des Bahnübergangs vom Ferienausschuss beschließen zu lassen und hernach mit der Bahn z.B. über die Befestigung des Landgrabenwegs und die noch zu klärende Kostentragung hierfür zu verhandeln?
  3. c) Besteht hinsichtlich der von der Verwaltung dargestellten „Zuständigkeitsverteilung“, wonach die Sperrung der Bahnquerung im Verantwortungsbereich der DB liege, die Sicherung der Bahnanlage gegen wildes Überqueren ebenso, eigentlich Einvernehmen mit der Bahn?

In der Stellungnahme der Bahn vom 10.08.2023 auf unser Schreiben vom 8.8.2023 steht nämlich auf Seite 2 zu lesen: „Die zweite Option ist die temporäre Schließung des Bahnübergangs mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen (Zaun) am Gleis durch die Stadt Neu-Ulm. (??)

In der Beratungsanlage der Stadtverwaltung wird unter Ziffer 2.3.2 als Vorschlag der DB vermerkt: „und die Stadt Neu-Ulm müsste mit adäquaten Maßnahmen ein wildes Queren der Bahngleise verhindern…“…(??)

  1. Zeitplan für den Umbau des Bahnübergangs Ziffer 5.1

Nach dem Zeitplan der Bahn soll der umgebaute Bahnübergang nach über 2 Jahren des Planens, des Genehmigens und des Bauens Ende 2025 in Betrieb gehen. Innerhalb der Projektlaufzeit ist allein für die Ausführungsplanung und Ausschreibung ein Jahr vorgesehen.

a.) Mit Hilfe welcher Maßnahmen könnte die Projektlaufzeit deutlich z.B. um ein Jahr verkürzt werden?

b.) Ist bahnseitig bereits sichergestellt, dass wenigstens der bereits angesprochene Projektzeitplan haushaltsseitig, Personalkapazitäten usw. bis Ende 2025 überhaupt umgesetzt werden kann? 

c.)  Warum wird es nach dem Verwaltungsvorschlag als zweckmäßig angesehen, zunächst die Schließung des Bahnübergangs vom Ferienausschuss beschließen zu lassen, obwohl es für den Zeitplan zum Umbau keine letztlich verbindlichen Zusagen der Bahn einschließlich noch verschiedener Fragen zur Kostentragung gibt? 

  1. Kosten Umbau Ziffer 2.2.

Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt im Prinzip keine Kosten für den Umbau zu tragen habe.

a.) Inwieweit ist die Aussage der Verwaltung unter Ziffer 2 Kosten und weiteres Vorgehen „Prinzipiell hat die Stadt keine Kosten am Umbau zu tragen“ belastbar?

b.) Warum wird es nach dem Verwaltungsvorschlag als zweckmäßig angesehen, zunächst die Schließung des Bahnübergangs vom Ferienausschuss beschließen zu lassen, um etwaige Kosten die außerhalb des o.g. Prinzips für die Stadt anfallen in die Haushaltsberatungen 2025 zu verweisen?

  1. Vorschlag DB AG Ziffer 2.3.2 u.a. Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h ohne Pfeifton

Die DB verweist beim Vorschlag Nr. 2 Reduzierung der Geschwindigkeit am Bahnübergang auf 60 km/h ohne Pfeiftafel darauf, dass die Umsetzung dieses Vorschlags verheerende Auswirkungen auf den Fahrplan und dessen Umsetzung habe.

a.) Laienhaft gefragt: Kann das sein, dass eine Reduzierung von 120 auf 60 km/h auf einer Streckenlänge von 2.000 m (??) an Gerlenhofen vorbei, derartige schwerwiegende Konsequenzen auslöst?

Im Lichte der alltäglichen Verspätungen bei der Bahn verstehen wir als „Laien“ nicht, dass die auf einer kurzen Strecke reduzierte Geschwindigkeit verheerende Auswirkungen auf die Qualität der Verbindungen und Anschlüsse haben soll.

  1. Alternative Maßnahmen u.a. Reduzierung der Lautstärke Ziffer 2.3.

In ihrer Stellungnahme vom 10.8.2023 bezeichnet die DB die ergriffene Maßnahme „Pfeiftafeln/Pfeifsignale“ als außergewöhnliche Maßnahme.

Im Antrag, der der Beratungsunterlage beigelegt ist, wird die Verwaltung zu einem intensiven Dialog mit der DB aufgefordert, mit dem Ziel die Lärmbelastungen zu senken.

a.) Wer hat wann mit wem mit welchem Ergebnis den intensiven Dialog mit der DB geführt, um eventuell auch durch Alternativmaßnahmen zu einer Lärmreduzierung zu kommen? 

  1. Bürgerbeteiligung, Bürgerinformation

Aus unserer Sicht muss der gesundheitsgefährdende Pfeifton nochmals dringend auf den Prüfstand gestellt werden und schnellstens nach einer geräuscharmen Lösung gesucht werden. Wir haben in unserem Schreiben vom 8.8.2023 an die DB ein gemeinsames Treffen der DB und der Stadt mit der Bürgerschaft zum Informations- und Meinungsaustausch angeregt. Antwort zu diesem Punkt ist noch offen.

a.) Ist einen solche Veranstaltung unter der Trägerschaft DB/Stadt vorgesehen?

Wir wollen uns auf keinen Fall eine Beurteilung der Verkehrssicherungspflichten der Bahn an unbeschrankten Bahnübergängen anmaßen oder uns in Zuständigkeiten der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte einmischen, die im Falle von Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflichten, tätig werden.

Dennoch erscheint uns als eine gewisse allgemeine Linie in der Rechtsprechung zu Verkehrspflichten bzw. Unfällen an Bahnübergängen erkennbar, die wir im Falle des Gerlenhofener Bahnübergangs auch ohne Pfeifton bisher als eingehalten angesehen haben.

Die momentan bei der Bahn als „alternativlos“ geltende Maßnahme mit Pfeiftafeln und Pfeifton kann in Anbetracht der Belastungen für die Bevölkerung, aber auch der bei sofortiger Schließung des Bahnübergangs in Anbetracht vieler offener Fragen zu Schließung und Umbau nicht das „letzte Wort“ gewesen sein!

Besten Dank für die Bearbeitung unserer Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen Christiane Ade, Johannes Stingl“