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Droht eine Unterversorgung mit KiTa-Plätzen?

15. August 2023

Die CSU-Fraktion hat einen Sachstandsbericht zu einem gesicherten Lagebild über die aktuelle Versorgungssituation in der Kinderbetreuung angefordert.
Trotzdem wäre es mindestens wünschenswert, wenn alle, die sich nun an der öffentlichen Diskussion um fehlende KiTa-Plätze mit Forderungen und vielen guten Ratschlägen in Richtung der Kommunen beteiligen, die Sichtweise des Bayerischen Städtetags mindestens mal zur Kenntnis nehmen würden.

Unser Antrag der CSU-/JU-Fraktionsgemeinschaft:

„Entwicklung der Kinderbetreuung in der Stadt Neu-Ulm, Bezug: Leitartikel Südwest-Presse vom 5.8.2023 „Ein Auftrag für die Chefin“

 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,

im Zusammenhang mit dem o.g. Leitartikel in der SWP vom 5.8.2023 zum Bedarf nach Kitaplätzen in Neu-Ulm, möchten wir den folgenden Antrag einbringen, der im jeweils zuständigen Gremium bearbeitet, beraten und mit den notwendigen Beschlussfassungen für das weitere Vorgehen versehen werden soll. Die Verwaltung soll beauftragt werden:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 15.10.2023 im zuständigen Gremium in einem Sachstandsbericht ein gesichertes Lagebild über die aktuelle Situation zur Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten d.h. U 3, Ü 3, Tagespflege in der Stadt Neu-Ulm abzugeben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, dabei insbesondere ein Gesamtkonzept für die konkrete und trägerübergreifend konsolidierte Erfassung der Versorgungslage und der Bedarfslage z.B. „fehlende KiTaPlätze“ vorzulegen, auf deren Basis dann eine wirksame Steuerung der Kinderbetreuung in Neu-Ulm erfolgen soll. Zur Steuerung gehören auch Vorschläge, wie einer entsprechenden Unterversorgung mit KiTa-Plätzen abgeholfen werden könnte.

Begründung:

Die qualitätsvolle und bedarfsgerechte Betreuung von Kindern und Schülern in Neu-Ulm hat aus unserer Sicht eine herausragende Bedeutung. Aus diesem Grund haben wir beispielsweise im Januar 2021 Anträge zur Optimierung der Anmelde- und Steuerungsmodalitäten für die Kindertagesstätten, zur Verbesserung der Kindertagespflege und zur Schaffung von Waldkindergärten, eingereicht.

Wir anerkennen ausdrücklich die Bemühungen und den guten Willen unserer Verwaltung, allen Kindern und Eltern ein Angebot auf einen Betreuungsplatz zu machen.

Die schwierigen Rahmenbedingungen, unter denen die Kommunen die Aufgabe erfüllen, die von anderen Ebenen in unserem Staat geschaffenen Rechtsansprüche auf Betreuungsplätze zu erfüllen, werden dabei vielfach außer Acht gelassen. Wir verweisen hierzu auf die Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags vom 12.Juli 2023/Erlangen unter der Überschrift „Wohnungsbau und Ausbau der Kinderbetreuung sind Dauerbaustellen“, 2. stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Städtetags, der Weilheimer Bürgermeister Markus Loth, (Auszug):

Ein weiteres Ärgernis sind ungenügende Rahmenbedingungen für Kindertagesbetreuung. Wer einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung formuliert, muss auch darauf achten, ob sich in der knappen Frist genügend Räume bauen lassen und ob Personal gewonnen werden kann, damit eine Einrichtung in Betrieb gehen kann. Loth: „Die Kindertagesbetreuung in kommunaler Verantwortung muss so auskömmlich gefördert werden, dass die Rechtsansprüche erfüllt werden können. Es ist ärgerlich, wenn Bund und Freistaat seit Jahren bei Kindern und Eltern Erwartungen wecken, aber die Umsetzung auf sich warten lässt. Es ist ärgerlich, Dinge zu versprechen, bei denen unsicher ist, ob sie sich überhaupt realisieren lassen.“ Der Fachkräftemangel ist enorm. Ohne Erziehungspersonal ist es unwahrscheinlich, dass sich der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder in einem Zeitfenster erfüllen lässt, das im Schuljahr 2026/27 mit der ersten Klasse beginnt und bis ins Jahr 2030 reicht. Die Kommunen brauchen Rechtssicherheit und Planungssicherheit. Und sie brauchen klare Zusagen, wann und in welcher Höhe Fördermittel zur Verfügung stehen“.

Es wäre mindestens wünschenswert, wenn alle, die sich nun an der öffentlichen Diskussion um fehlende KiTa-Plätze mit Forderungen und vielen guten Ratschlägen in Richtung der Kommunen beteiligen, die Sichtweise des Bayerischen Städtetags mindestens mal zur Kenntnis nehmen würden.

Gleichwohl weisen der Leitartikel in der SWP mit der Feststellung, es fehlen 253 Betreuungsplätze, oder der Bericht in der SWP vom 12.08.2023 „Und plötzlich doch kein Kitaplatz“ auf Defizite hin, die nach unseren Vorstellungen im Rahmen von gemeinsamen Anstrengungen angegangen werden müssen. Dazu gehört auch eine deutlich verbesserte Aufbereitung des Datenmaterials bei den Anmeldungen und dem Stand der Warteliste (siehe auch Beratungsunterlage zum BiFaKu am 24.05.2022 Tagesordnungspunkt 3.

Wir möchten Sie nun darum bitten bzw. wir beantragen, die Frage der weiteren Entwicklung der „Betreuungslandschaft bei den Kindertagesstätten“ im Sinne unseres heutigen Antrags zur Beratung in den zuständigen Gremien der Stadt vorzusehen.

Besten Dank für die Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Lidl-Böck, Johannes Stingl, Christiane Ade, Serkan Yildirim, Eva Treu“