Entscheidung zu schwierigem Thema
23. Februar 2024Wiederholt haben ein Ausschuss oder auch der Stadtrat schon zum Thema Trassenführung B10 / B30 getagt. In der letzten Sitzung hat sich der Stadtrat jetzt mehrheitlich für eine Verlegung entschieden.
Stadtrat am 21.02.2024, Tagesordnungspunkt 7
Nachprüfung des Beschlusses 53 des Planungs- und Umweltausschusses vom 24.10.2023,
11. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbliche Baufläche Schwaighofen Süd“.
Stellungnahme CSU-Stadtratsfraktion Neu-Ulm
„Besten Dank für die im Vergleich zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses (PUA) vom 24.10.2023 überarbeiteten Sitzungsvorlage. Verschiedene Kritikpunkte aus der PUA-Sitzung am 24.10. wurden aufgegriffen. Wir danken auch der Bürgerinitiative für Ihr Engagement.
Ich glaube, dass mit den nun überarbeiteten Plänen und jetzt verfügbaren Informationen vielleicht auch die Ablehnung im PUA vom 24.10.2023 vermeidbar gewesen wäre.
Es war am 24.10.2023 und ist heute immer noch ein schwieriger Abwägungsprozess, aus den unterschiedlichen Varianten die „richtige Variante“ auszuwählen. Mittlerweile sind 5 Varianten (V) „im Angebot“´:
• V 0: Verzicht auf die Freihaltetrasse
• V 1: Keine Änderung des FNP, Freihaltetrasse bleibt wie bisher
• V 2-1: Freihaltetrasse mit „vollem Kleeblatt“
• V 2-1b: Freihaltetrasse mit „kleinem/halbem Kleeblatt“
• V 3: der Verwaltungsvorschlag zur heutigen Stadtrats-Sitzung
Im Vergleich zur letzten PUA–Sitzung am 24.10.2023 hat sich in der Konzeption zu V 3/heutige Sitzungsvorlage – mit nochmaliger Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung – einiges „in die richtige Richtung“ geändert:
1. Neutrassierung der Querspange im Bereich Ludwigsfeld / Wiley-Süd, „Verschwenkung“ weg von der Wohnbebauung. Dadurch wird der Abstand der Vorbehaltsfläche zum Ludwigsfelder Ortsrand um 200m auf 670m erhöht.
2. Veränderung des Kleeblatts auf halbes Kleeblatt im Bereich Anschluss derzeitige B10 und dann neue B10 (Verzicht auf volles Kleeblatt), somit geringere Notwendigkeit zur Flächenreservierung. Unter dem Strich erhält die Stadt dadurch 2 ha gewerbliche Baufläche mehr.
3. Es gibt Klarstellungen zu Aussagen im Bundesverkehrswegeplan 2030 wie z.B. Einstufung der Trasse in den „weiteren Bedarf“, Führung der Trasse im Tunnel vom Verkehrsübungsplatz bis zum Illerkanal, Untertunnelung der Bahnlinie, Notwendiger Lärmschutz für das künftige Baugebiet Ulmer Hofgut II. Klar ist auch, dass sich im jetzigen Stadium des Verfahrens aus dem Bundesverkehrswegeplan und aus dem Flächennutzungsplan keine absoluten Sicherheiten ableiten lassen. Aber immerhin gibt es verwertbare Aussagen.
4. Ermittlung der Kostenvorteile der Variante V 3
• Zusätzliche Einnahmen durch Verwertung nicht mehr benötigter Trassenflächen: 240.000 Euro
• Zusätzliche Einnahmen durch mehr Nettobaufläche 1.100.000 Euro
• Vermeidung von Infrastrukturkosten für Brücken in Höhe von ca. 3 bis 8 Mio. Euro
• Bei der Umsetzung der V1 würden zusätzliche Grundstückskostenverluste für wegfallendes Bauland (Bereitstellung Querspange) in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro anfallen.
Insgesamt verbessern diese planerischen Änderungen und die ergänzenden Aussagen zur Planung damit die Variante V 3 zu einem achtbaren Ergebnis. V 3 ist nicht nur ein gutes „Kompromissangebot“ im Vergleich zu V 0, 1 und 2, sondern bietet auch eine tragfähige Lösung für die Zukunft.
Die betroffene Bürgerschaft in Ludwigsfeld und im Wiley und die Bürgerinitiative mit der Unterschriftensammlung können dies auch als ihren Erfolg verbuchen. Als Träger der Planungshoheit hat die Stadt den vorgetragenen Sorgen und Bedenken so weit als möglich auch Rechnung getragen.
Die Variante V 0, also den Vorschlag, die nachrichtliche Übernahme der Vorbehaltstrasse in den Flächennutzungsplan nach dem Motto „das kann jetzt weg!“ zu streichen, käme in Anbetracht unbestritten wachsender Verkehrsbedürfnisse einer „Ausblendung“ der städtischen Planungshoheit sehr nahe. Es ist auch kaum vorstellbar, dass die Planungsvariante V 0 in der notwendigen Abwägung mit anderen Belangen z.B. Änderungen im übergeordneten Straßennetz B10/B 30-Querspange rechtssicher begründet werden könnte.
Selbstverständlich sind alle Einschätzungen zu den Varianten mit einem guten Anteil „Hellseherei“ und „Kaffeesatzleserei“ in die Zukunft verbunden. Ich habe daher auch Verständnis für diejenigen, die u.U. die Variante V 1 bevorzugen.
Allerdings sollten wir als Stadt den Bedürfnissen der Gewerbebetriebe in der derzeitigen Wirtschaftslage mit guten und zügig zu realisierenden Ansiedlungsmöglichkeiten Rechnung tragen. Eine Insellösung, provisorische Erschließungen, ggf. notwendige Nachbesserungen mit Brücken sind nicht das, auf was sich unsere Wirtschaft derzeit einlassen kann. Unser städtischer Haushalt lässt es nicht zu, dass wir auf die erkennbaren Kostenvorteile aus V 3 verzichten könnten.
Die anstehende Bürgerbeteiligung, d.h. Information und Diskussion insbesondere in Ludwigsfeld und im Wiley, muss sicherlich noch intensiviert werden. Wir halten es für dringend erforderlich, dass insbesondere zügig eine Bürgerinformation vor Ort organisiert wird. Eine Aktualisierung des Informationsstands scheint uns wichtig.
Die Bürgerbeteiligung soll in Form einer Präsenzveranstaltung stattfinden und terminlich zügig organisiert werden. Wir freuen uns, dass die Verwaltung in der heutigen Sitzung den Termin am 17. April schon genannt hat.
Unsere Fraktion wird zu den einzelnen Varianten uneinheitlich abstimmen. Ich werde für die Variante V 3 Stimmen.“
Johannes Stingl