Es sind noch viele Frage offen
7. Februar 2020In der Debatte um den Barfüßer ist für die CSU ist für das weitere Verfahren die Prüfung der Bäume und deren Zustand, ökologischer Ausgleich, ggf. Baustil, Wiedererkennungswert des neuen Gebäudes, Erinnerungskultur, Kultursaal und dessen Nutzung und die Erhaltung des Grüns an der Donau unverzichtbar.
TOP 3 Stadtrat am 5.2.2020, Barfüßer-Bericht über die soziokulturelle Zwischennutzung des ehemaligen Barfüßers
Stellungnahme der CSU-Fraktion:
„Besten Dank für den umfangreichen Bericht der Verwaltung, der aus unserer Sicht den derzeitigen Stand, insbesondere auch die Sach- und Rechtslage rund um den „Barfüßer“ zutreffend darstellt.
Der Stadtrat hat der Verwaltung in der Sitzung am 25.09.2019 ein sehr umfangreiches, ausgewogenes und alle Gesichtspunkte abdeckendes Auftragspaket zur Erledigung auf den Weg gegeben. Ein Auftragspaket, mit dem auch die einzelnen Zielkonflikte, die auch nicht verschwiegen wurden, für eine ausgewogene Entscheidungsfindung durchleuchtet werden sollten.
Die CSU-Fraktion steht zu diesem Beschluss, der neben dem Plangutachten im Bereich Barfüßer/Bad Wolf auch die ortsunabhängige Prüfung für ein sozio-kulturelles Zentrum und die Prüfung einer kulturellen Zwischennutzung des Gebäudes bis zum Baubeginn vorsah.
Was die Ortsunabhängigkeit anbelangt, haben sich die Initiatoren des sozio-kulturellen Zentrums nun offenbar voll in Richtung Barfüßer bewegt.
Für die CSU-Fraktion ist die Prüfung der übrigen Bestandteile des Auftragspakets für das weitere Verfahren wie die Bäume und deren Zustand, ökologischer Ausgleich ggf., Baustil, Wiedererkennungswert des neuen Gebäudes, Erinnerungskultur, Kultursaal und dessen Nutzung und die Erhaltung des Grüns an der Donau unverzichtbar.
Was die vorgeschlagenen Interimslösungen anbelangt, gelten für uns die Nutzung der Hotelzimmer für die Unterbringung von Obdachlosen d.h. für die Erfüllung einer kommunalen Pflichtaufgabe und die Weiternutzung für Brauereizwecke als „gesetzt“.
Was nun die Interimsnutzung als sozio-kulturelles Zentrum im Saal und in den Gasträumen anbelangt, halten wir sowohl im Interesse der Stadt als Vermieter auch im ureigensten Interesse der späteren Nutzer eine umfassende Bestandsaufnahme zur Gebäudesubstanz, zur Technik usw. –wie in Ziffer 2.2 der Beratungsunterlage beschrieben- für nicht „weg-diskutierbar“.
Es muss vor Abschluss eines Nutzungsvertrags klar sein, was konkret unternommen und auch bezahlt werden muss, um die Räume für die Nutzung als Kulturzentrum „fit“ zu machen. Eine Zwischennutzung mit einem Standard, der unterhalb der gesetzlichen Anforderungen an den geordneten Betrieb eines Kulturzentrums angesiedelt werden müsste, lehnen wir ab. Eine Interimsnutzung mit defekter Wasser- und Stromversorgung, Heizungsproblemen, Defiziten beim Brandschutz usw. kommt für uns schon wegen der daraus resultierenden Haftungsprobleme beim Vermieter, der Stadt Neu-Ulm nicht in Betracht. Wir sehen da keinen Spielraum, weil wir die Verantwortung haben, dass keinem Besucher und keinem Kulturschaffenden etwas zustößt.
Wir erwarten ferner, dass im Zuge der weiteren Verhandlungen ein ausgewogenes Betriebskonzept gefunden wird, bei dem nicht sämtliche Risiken und Kosten ausschließlich bei der Stadt angesiedelt sind. Die Einzelheiten sind aus „liegenschaftlicher Sicht“ in der Beratungsunterlage ausführlich dargestellt.
Wir halten es auch für zwingend, dass die Initiatoren dem Kulturwerk für die weiteren Verhandlungen eine passende rechtliche Organisationsform z.B. Verein geben, damit künftig klar ist, wer vertritt das Kulturwerk, wer ist verantwortlich, wer haftet im Zweifel. Diese rechtlich bedeutsame Klarstellung ist u.E. überfällig.
Bei allen aufgezählten Problemen und aufgeworfenen Fragen, steht die CSU weiterhin zum Beschluss vom September 2019, die kulturelle Zwischennutzung ernsthaft und unserer Sicht auch durchaus wohlwollend zu prüfen. Unser Wohlwollen für dieses Verfahren wollen wir ausdrücklich betonen. Dazu gehört auch eine faire Regelung zu den Nutzungsentgelten. In diesem Geist bitten wir die Verhandlungen zu führen.
Die CSU-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag so zustimmen.“
Johannes Stingl