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Gänstorbrücke: Wenn die Einsicht fehlt

25. Juli 2019

Bevor wir Gefahr laufen, eine unserer Hauptverbindungsbrücken zwischen Ulm und Neu-Ulm komplett schließen zu müssen, müssen drastische Maßnahmen eingeleitet werden, da bei manchen Verkehrsteilnehmern die Einsicht fehlt.

Stadtrat 24.07.19, TOP 4 > Gänstorbrücke – Zustand und erforderliche Maßnahmen // TOP 5 > Auslobungsverfahren Gänstorbrücke // TOP 6 > Entsendung Fachpreisrichter und Anpassung der Sachpreisrichter sowie aktueller Sachstand zur Neubauplanung der Gänstorbrücke.

Stellungnahme der CSU-Fraktion

„Wir bedanken uns bei den Verwaltungen in Ulm und Neu-Ulm für die ausführliche Dokumentation und den aktuellen Zustandsbericht über die Gänstorbrücke. Danke auch an Frau Schömig von der Verkehrsplanung Ulm für ihre detaillierten Ausführungen.

Spätestens seit 2015 hat sich abgezeichnet, dass die Gänstorbrücke entweder aufwändig saniert oder sogar neu gebaut werden muss. Dass aber jetzt, seit dem Schadensbericht von Ende 2018 innerhalb von 9 Monaten der Zustand sich von „schlecht“ auf „Besorgnis erregend“ geändert hat, war schon etwas deprimierend.

Irreparable und standsicherheitsrelevante Schäden: Ein weiteres Befahren der Brücke konnte nur durch die Einspurigkeit aufrechterhalten werden, zumindest noch für Fahrzeuge bis 40 Tonnen.

Und aktuell? Für uns ist bis heute noch nicht nachvollziehbar und auch besonders ärgerlich, wie blind der Schwerlasttransportfahrer und der des begleitenden Sicherheitsfahrzeugs gewesen sein mussten, dass sie im Mai diesen Jahres mit 77 Tonnen über die Brücke gebrettert sind.
Dieses grob fahrlässige und unverantwortliche Verhalten hat für die Verwaltungen in Neu-Ulm und Ulm die zeitlichen Pläne für den Neubau der Brücke gehörig durcheinander gewirbelt, da weitere Schäden durch die Überfahrten aufgetreten sind.

Die jetzt erforderlichen Planungen für eine evtl. sehr kurzfristig benötigte Behelfsbrücke treiben auch die Kosten zusätzlich und unnötig in die Höhe.

Zu allem Überfluss gab es diese Woche eine erneute, verbotene Überfahrt mit einem Schwertransport von ca. 60 Tonnen.

Wenn es denn möglich wäre, würden wir gerne die Verursacherfirma in Verantwortung nehmen, was aber ja wohl leider sehr schwierig sein wird. Zumindest die Kosten, die für die erforderlichen Prüfungen nach so einer verbotenen Überfahrt entstanden sind, sollten zivilrechtlich eingefordert werden. Laut dem Bericht von Frau Schömig belaufen sich diese Kosten wohl auf mehr als 20.000,00 Euro pro außerplanmäßiger Prüfung.

Nicht auszumalen, welches Verkehrschaos wir bekommen, wenn durch diese oder gar weitere verbotene Überfahrten von Schwertransporten die Schädigungen so groß werden, dass die Brücke mit sofortiger Wirkung komplett geschlossen werden muss. Die Gänstorbrücke ist eine der wichtigsten Hauptverkehrsachsen über die Donau und wenn wir diese schließen müssen, mögen wir uns das folgende Chaos gar nicht vorstellen. Den zusätzlichen Verkehr können die Adenauer- und Herdbrücke nicht aufnehmen.

Wir haben daher heute in der Verwaltung einen Antrag eingebracht, die Gänstorbrücke auf ein Maximalgewicht von 3,5 Tonnen zu beschränken. Diese Beschränkung sollte, falls erforderlich, notfalls auch mit Höhenbeschränkungen durchgesetzt werden.

Wir sind uns bewusst, dass dadurch einige Verkehrsteilnehmer nicht unerhebliche Umwege in Kauf nehmen müssen. Das bedauern wir, aber es bleibt wohl kein anderer Weg als solch drastische Maßnahmen, um uns davor zu bewahren, die Brücke doch noch schließen zu müssen.

Durch die Ausführungen von Frau Schömig konnten wir nun erfahren, dass diese Überlegungen einer Beschränkung auf 3,5 Tonnen bereits durch die Verwaltungen in Ulm und Neu-Ulm angedacht sind und wohl auch umgesetzt werden.

Die CSU-Fraktion wird dem TOP 4 natürlich zustimmen, damit die Planungen für den Ersatzneubau keine Verzögerungen erfahren.

Beim TOP 5 erfolgt ebenfalls die Zustimmung zum Auslobungsverfahren.

Dem TOP 6 wird in allen 4 Punkten zugestimmt. Besonders Punkt 4 ist uns wichtig, denn dadurch wird die Zahl der Sachpreisrichter wie auf Ulmer Seite auf 4 aufgestockt. Zumal Neu-Ulm ja auch 50 % der Kosten wird tragen müssen, ist für dieses Gremium eine gleich starke Verteilung anzustreben.

Lag das Ziel bis zum fertigen Neubau Ende letzten Jahres noch bei 2024, müssen wir jetzt von 2025 ausgehen. Wir hoffen sehr, dass sich diese Zeitspanne nicht noch weiter hinauszögert, denn die Gänstorbrücke ist neben den beiden anderen Brücken die „Hauptverkehrsachse“ über die Donau und somit eine wichtige Lebensader für beide Städte.“

Waltraud Oßwald

Siehe CSU-Antrag. Artikel SWP vom 23.07.2019 und NUZ vom 26.07.2019