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Geplante Führung der Buslinie 5

6. April 2025

Langwierige Diskussionen, Einwendungen aus der Bürgerschaft, schwierige Entscheidung. Der Weg war lang bis eine mehrheitliche Entscheidung getroffen wurde. Das ausgiebig diskutierte Thema zur Linienführung hat allen die Entscheidung nicht leichter gemacht. Dazu einen Kommentar unseres Fraktionsvorsitzenden unter „näher betrachtet“.

Linie 5 – Tragfähiger Kompromiss vom Stadtrat auf den Weg gebracht

Stadtrat am 2.4.2025, Trassenführung der Buslinie 5 und Straßenraumkonzept am Escheugraben, für die CSU – Stadtratsfraktion

„Näher betrachtet“:

Der Stadtrat hat über den in der Sitzung am 2. April 2025 mehrheitlich gefassten Beschluss, mit der Linie 5 auf eine Durchfahrung des Escheugrabens zu verzichten und stattdessen ab 2027 einen auf 3 Jahre befristeten und evaluierten Probebetrieb alternativ über die Riedstraße-Bradleystraße-Grethe Weiser Straße mit Verzicht auf die bestehenden Haltestellen Steubenstraße und Bradleystraße einzurichten, den Weg zu einem tragfähigen Kompromiss geebnet.

Für die CSU-Stadtratsfraktion Neu-Ulm war mit der Entscheidung, die Aufgabenträgerschaft im öffentlichen Personennahverkehr zu übernehmen, stets die Erwartung verbunden, dass es unter der Regie der Stadt für alle Einwohnerinnen und Einwohner Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr geben wird.

Mit den deutlichen Taktverbesserungen, unter anderem auf der Linie 5 und auf der Linie 6 haben wir im Grundsatz die richtigen Weichen im Nahverkehrsplan bereits gestellt.

Mit dem Vorschlag einer neuen Trassenführung für die Linie 5 durch den Escheugraben wurde eine direktere Linienverbindung angestrebt, für die ein Zeitvorteil von 2 Minuten prognostiziert war.  Gleichzeitig hat die neue Trasse Befürchtungen bei den Bewohnern im Vorfeld und im Wiley Nord ausgelöst. Es wurden Nachteile befürchtet in der Flächenerschließung und in der Wohnqualität.

Wir haben gut daran getan, diese in den Bürgerformationen, beim Vor-Ort-Termin und bei den letzten beiden Bürgerversammlungen geäußerten Bedenken, ernst zu nehmen. Die Entscheidung darüber hat der Stadtrat und nicht die Verwaltung zu treffen.

Es galt nach bestem Wissen und Gewissen abzuwägen. Dabei wollten wir aber auch gemeinsam verhindern, dass offenbar konträre Interessen von Stadtteilen gegeneinander ausgespielt werden.

Sicherlich waren auch verschiedene Ansagen aus den Bürgerinitiativen nicht immer dazu geeignet, eine gemeinsame Lösung voranzubringen.

Die Bürger und Bürgerinnen sind im Verfahren um den Nahverkehrsplan und die neue Linienführung der Linie 5 intensiv beteiligt worden. Die Stadt hat ihre Bringschuld in Sachen Bürgerbeteiligung gut erfüllt. Bürgerbeteiligung ist auch eine Holschuld der Bürger.

Wenn dann Einwendungen der Bürgerschaft bei den Informationsveranstaltungen erhoben werden, sind die Einwendungen „auf dem Tisch“ und können nicht mit dem Verweis auf die bereits gelaufene Anhörung zum Nahverkehrsplan oder bereits getroffene Entscheidungen auf Stadtseite  vom Tisch genommen werden. Gleiches gilt für den Verweis auf den bestehenden Bebauungsplan, der den Escheugraben bislang nicht einschließt.

Bürgerbeteiligung bei bereits getroffenen Entscheidungen, die darauf abstellt, die Zustimmungswerte hierfür zu erhöhen, wird selten als echte Bürgerbeteiligung empfunden.

Aus unserer Sicht sprach vieles dafür, dass das ins Feld geführte „Abwägungsmaterial“ u.a.  die zwei Minuten Zeitersparnis im tatsächlichen Fahrbetrieb, die höheren Kosten, die Fahrgastzahlen einem „Probebetrieb“ zu unterziehen ist. Damit lassen sich bei vernünftiger Evaluierung sicherlich wichtige Erkenntnisse erzielen, zum Beispiel: wie kommen die prognostizierten Zeitvorteile tatsächlich auf der Straße an?

Wir haben im Sinne einer Kompromisslösung den Antrag zu der jetzt beschlossenen Kompromisslösung eingebracht und danken für die Unterstützung aus der SPD- und der PRO-Fraktion, so vorzugehen.

Johannes Stingl, Fraktionsvorsitzender