Grobkonzept für die Erwachsenenbildung in Neu-Ulm
5. März 2021Ein Antrag der CSU aus dem Jahr 2017 hinsichtlich eines Konzepts zur Erwachsenenbildung wurde erneut thematisiert.
Stellungnahme der Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU im BiFaKu am 02.03.2021 – TOP 5 – Zukunftsfähige Erwachsenenbildung in Neu-Ulm:
„Unser Antrag vom 19.02.2017 zielte darauf ab, ein Grobkonzept für die Erwachsenenbildung zu erhalten, wie die organisatorischen und finanziellen Eckpunkte eines kommunal verantworteten Volkshochschulangebots in Neu-Ulm zukünftig aussehen könnten. Es sollte ggf. durch die Stadt Neu-Ulm allein oder gemeinsam mit Kooperationspartnern wie der Landkreis-vhs, der Familienbildungsstätte, der vh Ulm oder anderer freier Träger verantwortet werden.
Der heutige Beschlussvorschlag der Verwaltung ist nun sehr „ergebnisoffen“ formuliert. Wir möchten an dieser Stelle jedoch „Wortklaubereien“ vermeiden, aber zur Klarstellung unsere Intentionen nochmals darlegen:
1. Die gegenwärtige Struktur der Erwachsenenbildung in Neu-Ulm mit den unterschiedlichen Angebotsträgern, Koordination und Angebotsabstimmung, Raumproblemen usw. zu den künftigen Anforderungen ist verbesserungswürdig.
2. Unser Ziel ist es,
-
- ein kommunal verantwortetes Programm (d.h. die gegenwärtige Rolle der Stadt Neu-Ulm am „Spielfeldrand“ wird sich ändern müssen),
- ein gut aufeinander abgestimmtes Programm (d.h. das unkoordinierte Nebeneinander der Anbieter muss künftig in ein koordiniertes Miteinander übergehen),
- ein quantitativ wie qualitativ gutes Programm (d.h. enge Abstimmung mit örtlichen Akteuren, „weiße Flecken“ müssen bearbeitet werden)
anbieten zu können.
3. Unser Ziel ist es auch, im Sinne eines „Beteiligungscontrollings“, die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Ausgestaltung und Abrechnung der Erwachsenenbildung transparenter zu machen (d.h. ein Kennzahlensystem zur Beurteilung der Zuschüsse).
Die Bearbeitung des Antrags aus 2017 wurde seinerzeit einvernehmlich zurückgestellt. Es sollte die Entscheidung über die Kreisfreiheit Neu-Ulms abgewartet werden, um im Fall einer positiven Entwicklung die Zuständigkeiten für die Erwachsenenbildung in Neu-Ulm im vollen Umfang zu übernehmen und gestalten zu können.
Bekanntlich wurde die Kreisfreiheit Neu-Ulms vom Innenministerium abgelehnt. Die unzulängliche Organisationsform der Erwachsenenbildung in der Stadt Neu-Ulm und die Beschränkung auf die Rolle als Zuschussgeber sind uns geblieben.
Nachdem seit unserem Antrag mittlerweile 4 Jahre ins Land gegangen sind, ist aus unserer Sicht die Zeit gekommen, sich gemeinsam mit den Anbietern (Kreisvolkshochschule, vh Ulm, Familienbildungsstätte) auf den Weg zu machen.
Wir möchten unsere Initiative auch als ausdrückliche Einladung an die Anbieter verstanden wissen und dies auch mit einem ausdrücklichen Dank für die in Neu-Ulm geleistete Arbeit verbinden.“
Johannes Stingl (CSU)