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Haushaltsdebatten für das Jahr 2022

5. Dezember 2021

Was kann/darf sich die Stadt noch leisten? Wir sind weit entfernt von der gemeinsamen Vorgabe einer Nettoinvestitionsrate von 5 Mio. €. Nicht „abgearbeitete“ Haushaltsausgabereste aus 2021 bzw. den Vorjahren bei den Bauinvestitionen offenbaren Schwächen bei der Planung und bei der Umsetzung.

Es besteht dringender Handlungsbedarf im Sinne von Kürzungen im Vermögenshaushalt.

Stellungnahme der CSU-JU-Fraktionsgemeinschaft
FIB-Sitzung am 1./2.12. 2021 TOP 6 Empfehlungsbeschluss Haushaltssatzung 2022, Teil Investitionsberatungen

„Die Abarbeitung des diesjährigen Haushaltes ist so umfangreich, dass hier in unserer Wortmeldung teilweise nur stichpunktartig darauf eingegangen wird.

1. Aktueller Bericht zu den Eckdaten des Haushalts 2022 und ggf. folgende Haushaltsjahre, also u.a. wo stehen wir aktuell bei den Themen:

• Die von der Verwaltung vorgetragenen Änderungen zum bisherigen Haushaltsentwurf bringen einerseits eine Reihe von Verbesserungen, bestätigen andererseits nach wie vor kritische Strukturen im Stadthaushalt 2022:
Einnahmen/Ausgaben VwH (Verwaltungshaushalt), Defizit
Gesamtverbesserung um 4,749 Mio. €, Höhere Einnahmen aus GewSt, ESt, USt und Familienlastenausgleich (gesamt 3,260 Mio.)
Einsparungen 5 % aus Sächlichen Verwaltungs- und Betriebskosten von 1,488 Mio. €, es gibt voraussichtlich sogar noch einen weiteren „Coronaausgleich“ des Freistaates, dies ist eine positive und erfreuliche Entwicklung!
Rücklagenentnahme zum Ausgleich VwH, Zuführung vom VmH (Vermögenshaushalt) reduziert von 5,17 Mio. € um 4,749 Mio. € auf 421.600 €, dies ist eine erfreuliche Entwicklung, bringt eine Schonung von Rücklagemitteln
• Zuführungsrate, Nettoinvestitionsrate
3,365 Mio. € Zuführung, abzüglich ca. 2,7 Mio. € Tilgung, gesetzliche Mindestzuführung erreicht, Nettoinvestitionsrate (NIR) von ca. 700 T€, weit entfernt von der gemeinsamen Vorgabe einer NIR von 5 Mio. €, kritische Entwicklung! Bei den gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen bzw. finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten ist diese Entwicklung wenig verwunderlich.
• Rücklagenentnahme für VmH
Mit 11,5 Mio. € beträchtlich, das darf nicht zu einer Dauereinrichtung in dieser Höhe werden.
Kreditaufnahme
Reduziert von 10,737 Mio. um 8,641 Mio. € auf 2,095 Mio. €, erfreuliche Entwicklung
• Entwicklung der Eckdaten im Finanzplanungszeitraum
Zuführungsrate 2023 soll bei ca. 10 Mio. € liegen, Kreditaufnahmen von 16,1 Mio. € eingeplant (inkl. verschobene Investitionsmittel aus 2021), dies ist möglicherweise bei der Rechtsaufsichtsbehörde nicht genehmigungsfähig, es besteht dringender Handlungsbedarf im Sinne von Kürzungen im Vermögenshaushalt.

2. Aktuellen Bericht zum Thema „Sind nach gegenwärtigem Stand noch Haushaltsmittel aus dem Haushaltsplan 2021 verfügbar?“

Nicht „ausgeschöpfte“ Haushaltsansätze 2021 bei Bauinvestitionen in Höhe von derzeit 16,879 Mio. € (d.h. tendenziell neue Haushaltsausgabereste aus 2021) sind nicht akzeptabel
Nicht „abgearbeitete“ Haushaltsausgabereste aus 2021 bzw. Vorjahren bei den Bauinvestitionen offenbaren Schwächen bei der Planung und bei der Umsetzung
• Gesamtsumme noch verfügbarer Haushaltsmittel 2021 für Bauinvestitionen ist deutlich zu hoch, es besteht Handlungsbedarf.

3. Bewertung der Projektliste „Wichtige Bauvorhaben“ Dezernat 3

• Mit nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von in diesem Jahr 2021 von 16, 8 Mio. € wird im Bereich der Bauinvestitionen jährlich ein „Schattenhaushalt“ zur quasi praktisch „freien Verwendung“ der Bauverwaltung geschaffen, über deren Bewirtschaftung, d.h. Abarbeitung der Bauprojekte die Bauverwaltung nach weitgehend eigenem Gutdünken befindet.
• Danke für die übersandte Projekt-/Organisationstabelle zu den größeren Bauprojekten. Dies könnte ein geeignetes Instrument werden, ist schon lange überfällig. Die viele Informationen könnte Grundlage sein für eine bessere Steuerung des Haushaltsgeschehens um die Bauinvestitionen.
• Durchaus erkennbar, dass Ansätze 2022 mit Blick auf hohe Haushaltsausgabereste reduziert wurden, Beispiele MZH Gerlenhofen, Edwin Scharff Haus, Jugendhaus Vorfeld
• Andererseits gibt es Haushaltsstellen, bei denen der Haushaltsansatz plus Haushaltsreste zu einem Ansatz von über 3 Mio. € Ausgaben führen. Beispiele Illerpark KiTa und Wohnen

Eine Prüfung der HH-Ansätze im Ehrenamt ist für die Stadträtinnen und Stadträte langsam nur noch mit sehr viel Aufwand zu leisten.

• Die Haushaltsansätze können von Stadträten/innen im Ehrenamt mit einem vertretbaren Aufwand nicht geprüft werden. Offensichtlich wird dies von der Kämmerei für sich selbst betrachtet ähnlich gesehen.
• Der Projektcontroller ist überfällig
• Deswegen stellen sich in Richtung Verwaltung die sich jährlich wiederholenden Fragen:
o „ob die nunmehr in den Projektlisten Dez. 3 zu den (wichtigen) Bauinvestitionen veranschlagten Haushaltsmittel aus Sicht der Kämmerei bzw. der Verwaltung dem geforderten Kassenwirksamkeitsprinzip entsprechen. Das heißt, das Kassenwirksamkeitsprinzip, Art. 64 Abs. 1 GemO, Art. 7 Abs. 1 und Art. 10 KommHV ist bei der im FIB am 1.12. vorliegenden (überarbeiteten) Fassung des VmHs insbesondere auch bei den Bauinvestitionen durchgehend eingehalten, d.h. „planungsbegründende Unterlagen“ i.S.v. Art. 10 KommHV z.B. Terminpläne, Kostenbeteiligung Dritter und jährliche Folgekosten sind durchgängig vorhanden?“
o „Können wir davon ausgehen, dass die eingeplanten Bauinvestitionen mit dem vorhandenen Personal beim Dezernat 3 plangemäß abgearbeitet werden können?“

Wir möchten vorbeugend für die nächsten Haushaltsberatungen einen Verfahrensvorschlag machen.

• „Die Verwaltung wird gebeten bereits zur Vorbereitung der Haushaltsberatungen 2023 über die haushaltsmäßige Abwicklung der Bauprojekte Gruppierung 94,95,96, zu berichten, in dem insbesondere die noch verfügbaren Haushaltsmittel (nicht ausgeschöpfte Planansätze und Haushaltsausgabereste Vorjahre) dargestellt werden und dass dargestellt wird, inwieweit noch verfügbare Haushaltsmittel (nicht ausgeschöpfte Planansätze und Haushaltsausgabereste Vorjahre) zur Kürzung von den entsprechenden Planansätzen im Vermögenshaushalt verwendet werden.“

Johannes Stingl