Zurück

Hoher Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen

20. Juli 2019

Der starke Zuwachs in der Bevölkerung der Stadt Neu-Ulm erfordert auch einen enormen Handlungsbedarf bei Kinderbetreuungseinrichtungen. Hier: Antrag der CSU-Fraktion:

Im Ausschuss Bürgerdienste Familie und Kultur wurde von der Verwaltung wiederum über die angespannte Situation im Kindergartenbereich berichtet. Die Stadt wächst weiter, nicht zuletzt weil hier auch attraktive Arbeitgeber niedergelassen sind. Die Verwaltung stellte dar, dass von Seiten der Wirtschaftsbetriebe derzeit keine Kindergartenplätze entstehen werden. Klar ist, dass in den nächsten Jahren Kindergartenlätze in den Stadtgebieten Reutti, Steinheim, Finningen, Burlafingen, Stadtmitte und Vorfeld geschaffen werden müssen, um die uns gesetzte Versorgungsquote von 115 % erreichen zu können. Damit kein Engpass entsteht und die Planungen frühestmöglich bekannt sind, hat die CSU-Fraktion beantragt, bis nach der Sommerpause die Standorte vorzustellen und die finanziellen Auswirkungen darzulegen, damit diese bei den Haushaltsberatungen Berücksichtigung finden können. Zudem wurde beantragt, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Waldkindergartens zu prüfen und darzulegen. Die Beschlüsse wurden vom Ausschuss einstimmig gefasst.

Juliane Lidl-Böck

Stellungnahme und Antrag der CSU-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Familie und Kultur am 18.07.2019:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Noerenberg,

In der Beschlussvorlage des BüFaKu wird ausgeführt, wie auch schon mehrfach in den letzten Monaten dargestellt, dass die Situation in der Kinderbetreuung trotz großer Anstrengungen in den letzten Jahren aufgrund des großen Wachstums der Stadt immer angespannter wird. Es ist somit schneller Handlungsbedarf gegeben, um verantwortungsvoll und verlässlich den Eltern in der Kinderbetreuung zur Seite zu stehen.
Aus Sicht der CSU ist daher über den Beschlussvorschlag hinaus Folgendes in den zuständigen Ausschüssen von der Verwaltung darzulegen, um die Planungen und Durchsetzbarkeit der zügigen Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze zu gewährleisten:

1. Die Verwaltung berichtet ihm Detail über die in der Sitzungsvorlage gemachten Standorte und legt dar, mit welchen Kosten, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und auf welcher Zeitschiene die Realisierung möglich wäre – insbesondere in baulicher Hinsicht, als auch im Hinblick auf Grundstückserwerb und weiterer Voraussetzungen.

2. Die Verwaltung erarbeitet geeignete Finanzierungsvorschläge für die Umsetzung der derzeitigen Planungen und legt dar, welche Auswirkungen eine Erhöhung der Versorgungsquote auf 120 % hätte.

3. Die Verwaltung legt dar, ob weiterhin Gespräche mit der Wirtschaft über die Schaffung von Betriebskindergärten geführt werden.

4. Die Verwaltung prüft die Voraussetzungen der Schaffung eines Waldkindergartens sowohl in rechtlicher, als auch in finanzieller Hinsicht. Ein Vergleich der zu erwartenden Investitionskosten und Betriebskosten wird hierzu vorgelegt. Erfahrungsberichte der Nachbarkommunen können dazu eingeholt werden.“

Juliane Lidl-Böck, Katrin Albsteiger, Dr. Bernhard Maier

Dazu Artikel in der NUZ vom 20.07.2019