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Ist das Ende der Fahnenstange bei den Baukosten für die Grundschule Burlafingen schon erreicht?

26. April 2024

Der Neubau wird zum finanziellen Bermuda-Dreieck, denn die Kosten laufen mit großen Schritten davon.

TOP 3 FIB 24.04.2024 Neubau Grundschule Burlafingen, Kosten- und Kostenprognosebericht

In der Sitzung des Finanzausschusses am 24.04.2024 stimmte der Ausschuss mit großer Mehrheit dem von der Verwaltung neu vorgelegten Vorschlag zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben bei der Grundschule in Höhe von 2,4 Mio € zu. Die Überarbeitung der Maßnahmenliste ging auf einen entsprechenden Auftrag aus dem Bauausschuss vom 18.04.2024 zurück.

Die Stellungnahme der CSU-Stadtratsfraktion in der Sitzung des Finanzausschusses:

„Besten Dank für den Sachvortrag und die überarbeitete, ergänzende Tischvorlage mit dem überarbeiteten Maßnahmenkatalog. Wenn dieser Maßnahmenkatalog mit den ergänzenden Erläuterungen schon zur Sitzung des Bauausschusses vorgelegen hätte, hätte sich einige Aufregung und Ärger in der BA-Sitzung vermeiden lassen.

Wir möchten zunächst für die CSU-Fraktion feststellen, dass der Neubau der Grundschule Burlafingen für uns unstrittig ein wichtiges, wenn nicht das aktuell wichtigste Vorhaben im Bildungs- und Betreuungsbereich der Stadt Neu-Ulm ist, welches es nunmehr fertigzustellen gilt. Für dieses Ziel werden wir uns weiterhin einsetzen!

Dies schließt konstruktive Kritik und sachlich gebotene und ergänzende Änderungsvorschläge natürlich nicht aus. Daran konnte auch der Hinweis in der Sitzungsvorlage „Alternativen: keine, um einen Baustopp zu verhindern“ nichts ändern.

Nach dem Beschluss des Bauausschusses am 18.4.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, die Liste der Vorhaben, die zur überplanmäßigen Deckung der 2,4 Mio € für die Grundschule Burlafingen von der Verwaltung vorgeschlagen wurden, nochmals zu prüfen und heute ggf. in überarbeiteter Form wieder vorzulegen.  Dem in Ziffer 2 des Beschlussvorschlags im Bauausschuss von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen, schlicht und einfach von der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln non immerhin 2,4 Mio € Kenntnis zu nehmen, wurde damit nicht gefolgt. Dies wäre den Problemen um die Abwicklung des Bauvorhabens und dessen weiterer Finanzierung ohnehin nicht gerecht geworden.

Ich gehe davon aus, dass die nun aktuell vorgelegte Maßnahmenliste mit den Haushaltsansätzen und dem Deckungsvorschlag geeignet ist, „die Kuh vom Eis zu bringen“. Einwendungen aus den Sitzungen des Stadtrats und des Bauausschusses wurden aufgegriffen. Es ist sicherlich alles in allem ein schmerzlicher Kompromiss, weil einige der im Haushalt 2024 beschlossenen Projekte nun verschoben werden sollen. Ich denke hier insbesondere an den Wasserturm, dessen Sanierung nicht fortgesetzt werden kann und verschoben wird. Vielleicht lässt sich da für den Haushalt 2025 eine vorrangige Einplanung dieser Projekte erreichen, die notwendigen Planungen müssen im Jahr 2024 ohnehin fortgesetzt werden.

Die Entwicklung der Baukosten für die Grundschule Burlafingen verlief bzw. verläuft vor dem Hintergrund der aktuell wachsenden Finanznöte der Stadt Neu-Ulm rasant:

  • 11.2018 Standortbeschluss im Stadtrat, Neubau mit 16,1 Mio € im Vergleich zur Generalsanierung mit Erweiterung von 15,8 Mio €
  • 12.2019 Stadtrat und BauA am 28.5.2020 mit 17,2 Mio
  • 07.2021 Stadtrat Baudurchführungsbeschluss mit 22, 5 Mio €, bisheriger Ansatz nunmehr 19,7 Mio € (notwendig weitere 2,8 Mio € aus der allgemeinen Rücklage) Übrigens: Der Ansatz für die Ausstattung lag bei 600 T€!
  • 04.2024 BauA und 24.04.2024 FIB-Kostenprognosebericht bei 26,246 Mio € (überplanmäßige Ausgabe von 2,4 Mio € beantragt).
  • Ende der Fahnenstange bei den Baukosten schon erreicht?

Die Einlassungen der Verwaltung im Bauausschuss waren teilweise nicht in jedem Fall geeignet, vertrauensbildend und beruhigend zu Fragen der Bauabwicklung und der Baukosten in Richtung Stadtrat zu wirken:

  • Die CSU-Fraktion hat bisher angenommen, dass mit der Stelle des Baucontrollers und der Beauftragung der Projektsteuerung nun Unterstützung für die Verwaltung geschaffen werden konnten, die die bekannten Szenarien wie beim Nuislheim verhindern helfen.
  • Der Baucontroller und die externe Projektsteuerer müssen von der Verwaltung operativ geführt werden, das ist nicht Sache des Stadtrats.
  • Das Auswahlverfahren für die Projektsteuerung wurde von der Verwaltung betrieben.
  • Es darf, wenn es Probleme oder Fehlentwicklungen beim Bauvorhaben gibt, in Richtung Stadtrat und Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, es wird nun versucht, die Probleme im „Bermudadreieck der Zuständigkeiten“ zu versenken.
  • Die in Ziffer 2 D der Vorlage zu weiteren Millionen für die Schul- Ausstattung erläuterten Sachverhalte lösen Kopfschütteln aus, Motto: „Lange unentdeckt, aber strategisch für den pädagogischen Erfolg der Schule so unverzichtbar, dass größere Sparmaßnahmen eben hier nicht möglich sind?“ Gleichzeitig war der ursprüngliche Vorschlag zur Finanzierung u.a. dieser Millionenprojekte von anderen Schulen, KiTas und Vereinen zu verschieben. angedachte Verschiebungen bei gesamt 16 Projekten betreffen mit 7 Projekten den Bereich KiTas, Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Schulen usw.
  • Es ist zwingend erforderlich, dass dem FIB die Kostenersparnis bei der Mitnahme der Bestandsmöbel vorgelegt wird.
  • Es sind auf jeden Fall auch von anderen im Zusammenhang mit Hochbau/Schule usw. zuständigen Fachbereichen Streichungen/Einsparungen zu prüfen und dem FIB vorzulegen. Der zeitliche „Verschiebebahnhof“ betrifft momentan ausschließlich Vorhaben im Hochbau. Immerhin leisten nun auch die im letzten BiFaKu bei der Vergabe für die EDV an Schulen eingesparten knapp 200 T€ einen Sparbeitrag.
  • Es darf auch im Schulbereich keine „kostenmäßig nach oben offenen Bauvorhaben“ mehr geben. Da muss der Bauherr „Stadt“ deutlich mehr steuern und kontrollieren. Der Bauherr „Stadt“ ist im Übrigen nicht nur das Dezernat 3 oder gar die „Schulfamilie“. Es muss praktische Kostenverantwortung auf Bauherrenseite da sein, ansonsten können wir das Ganze finanziell nicht bewältigen.
  • Dies gilt im Übrigen auch für die geplanten Schulbauten in Reutti und Offenhausen. Bei den zwei heranstehenden Schulbauten, jeweils schon jetzt bei 7 Mio € in der Kostenprognose, halten wir den Einsatz von externen Projektsteuerern für unverzichtbar. Aber/und der Einsatz der Projektsteuerer bedarf einer guten Vorbereitung und Kontrolle durch die Verwaltung.

Fazit:

Unter dem Strich ist es uns, wenn auch mit einigen Klimmzügen, gelungen, als Stadt – Verwaltung und Stadttrat gemeinsam – haushaltsmäßige Handlungsfähigkeit zu organisieren. Die Deckung von überplanmäßigen Ausgaben (mit der Gänstorbrücke) von über 8 Mio € ist zumindest in 2024 darstellbar. Die vorhandenen Kreditermächtigungen und die Rücklagenentnahme muss auf Sicht nicht erhöht werden.

Der Bau Grundschule Burlafingen kann damit weitergehen. Wir freuen uns auf einen baldigen Abschluss der Bauarbeiten und die Aufnahme des Schulbetriebs.“

Johannes Stingl

(Symbolbild)