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Jetzt ist das Innenministerium gefordert

4. Juli 2019

Wir als CSU-Fraktion wünschen uns – und dafür stehen wir auch zur Verfügung – eine lösungsorientierte Kommunalpolitik mit einer konstruktiven Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit dem Kreis.Zu dem Bericht in der gestrigen Stadtratssitzung „Kreisfreiheit – Sachstandsbericht“ hat die CSU auch den Antrag eingereicht: Der Stadtrat bekräftigt die Erwartung, soweit die Stadt Neu-Ulm nicht kreisfrei wird, dass die Bayerische Staatsregierung insbesondere bei Städten unserer Größenordnung eine Aufwertung des Aufgabenspektrums vornimmt.

Stadtrat am 3.7.2019, TOP 2 Kreisfreiheit – Sachstandsbericht
Stellungnahme CSU-Stadtratsfraktion:
Her Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

nach der Entscheidung des Innenministeriums sind sicherlich alle Beteiligten gut beraten, den Blick nach vorne zu richten, zumal es eine ganze Reihe von Problemen zwischen Stadt und Kreis gibt, wie Krankenhausdefizite, Kreisumlage, Lessing-Gymnasium, ÖPNV usw. , die auf eine Lösung warten.

Zu Recht erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass wir nach der Entscheidung des Innenministeriums auch Wege aufzeigen, wie wir die Zukunft der Stadt innerhalb des Kreises gemeinsam gestalten können.

Wir wünschen uns – und dafür stehen wir auch zur Verfügung – eine lösungsorientierte Kommunalpolitik mit einer konstruktiven Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit dem Kreis.

Zusammenarbeit in diesem Sinne heißt für uns Kooperation, Mitarbeit, Mithilfe und Unterstützung unter Wahrung der gesetzlichen Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgaben des Kreises oder der Stadt.

Zusammenarbeit ist dabei keine Einbahnstraße, schon gar nicht in dem Sinne, dass die Stadt neben der Kreisumlage in großem Umfang Aufgaben des Kreises finanziert. Wir sind auch an einer Aufgabenübernahme im ÖPNV weiterhin interessiert, sofern die Rahmenbedingungen, wie faktische Gestaltungsmöglichkeiten und Finanzierung, stimmen. Auch hierüber muss mit dem Landkreis gesprochen werden.

Neu-Ulm wird weiter stark wachsen. Das Ungleichgewicht zwischen der Stadt Neu-Ulm und den anderen Städten und Gemeinden im Landkreis wird auch weiterhin größer werden. Wie der Landkreis es schaffen will, im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion für alle Städte und Gemeinden im Kreis, die Stadt Neu-Ulm im notwendigen Umfang zu unterstützen, bleibt eine spannende Frage.

Ob dem Innenministerium, das als „Kommunalministerium“ eigentlich für vernünftige kommunale Strukturen stehen müsste, mit seiner Entscheidung einer Stadt mit 65.000 Einwohnern die Kreisfreiheit zu verweigern, der dauerhaft „große Wurf“ gelungen ist, wagen wir zu bezweifeln. Die erkleckliche Anzahl von kreisfreien Städten unterhalb der „gesetzlichen Grenze“ von 50.000 Einwohnern und das Einwohnergefälle bei den Großen Kreisstädten von Neu-Ulm bis auf hinunter auf Städte mit 12.000 Einwohnern, machen bei der vom Innenministerium angekündigten Aufwertung der Großen Kreisstädte differenzierte Lösungen für die Stadt Neu-Ulm notwendig. Hier sehen wir das Innenministerium aufgerufen, auch den rechtlichen Rahmen der Gemeindeordnung, der Verordnung über die Aufgaben der Großen Kreisstädte und die Aufgabenfinanzierung neu zu „sortieren“.

Die Entscheidung des Innenministeriums ist eine Entscheidung, die wir in der Sache bedauern, aber auch zugestehen, dass man den Antrag zu dieser komplizierten Materie mit vielen Argumenten „dafür und dagegen“ in die eine oder möglicherweise auch in die andere Richtung entscheiden kann.

Eine Entscheidung, deren emotionale Seite wir möglicherweise unterschätzt haben, weil wir zu sehr davon ausgegangen sind, dass eine Verwaltungsreform nach sachlich-rechtlichen Gegebenheiten beurteilt und letztlich entschieden wird.

Eine Entscheidung, bei der das Innenministerium auf die notwendige Transparenz sowohl im Verfahren als auch in der Sache aus „wohl erwogenen Gründen“ verzichtet hat.

Wir hätten uns als ehrenamtliche Stadträte/innen in diesem Verfahren jedenfalls gerne darauf verlassen, dass ein „professionell aufgestelltes“ Innenministerium die in Art. 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung genannten Kriterien für die Kreisfreiheit rechtlich prüft, seine Entscheidung eingehend begründet, und dem Kreis und der Stadt rechtliches Gehör zur beabsichtigten Entscheidung einräumt und dann die Entscheidung öffentlich bekannt gibt. In der Diskussion sind nun die via Pressemitteilung veröffentlichten Argumente des Innenministeriums, die uns eher den Eindruck vermitteln, dass eine eingehende Prüfung des geltenden Rechts aus der Bayerischen Gemeindeordnung final keine allzu große Rolle mehr gespielt hat.

Ein paar Fragen drängen sich mit Blick auf die sicherlich aufschlussreiche Begründung des Innenministeriums auf, bevor hier „Schlussstriche“ gezogen werden, zum Beispiel:

Aufgrund welcher Fakten hat das Bayer. Innenministerium diese Entscheidung getroffen? Gab es früher nicht schon Berechnungen des Finanzministeriums, die die Leistungsfähigkeit aller Beteiligten als höchstwahrscheinlich angesehen haben?

Das Finanzministerium und beide Kämmerer waren bei ihren Berechnungen zu dem Ergebnis gekommen, dass beide – Stadt und Landkreis – voraussichtlich leistungsfähig wären. Auf welcher Grundlage kommt das Innenministerium beim Landkreis nun zu anderen Erkenntnissen?

Die Stadt hat ausführlich dargelegt, wie sie die neuen Aufgaben künftig erledigen möchte. Dass bis ins Detail konkretisierte Konzepte – oder auch sogar schon Vereinbarungen fehlen – mag sein. Was die defizitäre Lage der Kreisspitalstiftung angeht, so wurde um Lösungen gerungen: Es ist aber das Defizit der Kreisspitalstiftung und nicht der Stadt! Die Stadt wäre bereit gewesen, die Donauklinik entsprechend der stiftungsrechtlichen Möglichkeiten zu übernehmen und auch nach anderweitigen Lösungen zu suchen.

Wir befürchten, dass die Kreisumlage auch bei Kreisangehörigkeit steigen wird, wenn der Landkreis das Defizit der Kreisspitalstiftung nicht in den Griff bekommt. Auf welcher Grundlage kommt das Innenministerium zu dem Ergebnis, dass allein das Ausscheiden der Stadt Neu-Ulm eine höhere Kreisumlage bei den kreisangehörigen Gemeinden auslöst?

Letztlich bringt die Entscheidung des Innenministeriums für den Verbleib der Stadt Neu-Ulm im Kreis, d.h. für ein möglicherweise uneingeschränktes „Weiter so“ im Landkreis Neu-Ulm, eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die eigene Entwicklung der Stadt mit sich. Auch aus diesem Grund brauchen wir neue konzeptionelle Ansätze, wie es mit weiteren gesetzlichen Zuständigkeiten der größten Großen Kreisstadt Bayerns weitergehen könnte. Unstrittig dürfte dabei sein, dass dies alle Aufgaben betrifft, bei denen die Stadt spezifisch näher an den Problemen dran ist als der Kreis, wie z.B. Soziales, Jugend, Migration und Integration.

Zum Beschlussvorschlag der Verwaltung haben wir folgende Bemerkungen:

Sich entlang der genannten Themen oder anderen Sachthemen in Gespräche mit dem Kreis zu begeben, halten wir für sinnvoll und auch geboten. Nach den bisherigen Erfahrungen mit bilateralen Gesprächen, erscheint es uns aber notwendig, dass sich die Regierung und das Innenministerium aktiver in die Gespräche einbringen.

Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlags tragen wir mit:
Die Verwaltung wird beauftragt, entlang einer die Beratung von geeigneten Themenstellungen vor zu bereiten und dabei die Thematik Arbeitskreis/Runder Tisch zu beleuchten.

Wir möchten als Antrag einen weiteren Gesichtspunkt in die Beschlussfassung einbringen:

Der Stadtrat bekräftigt die Erwartung, soweit die Stadt Neu-Ulm nicht kreisfrei wird, dass die Bayerische Staatsregierung insbesondere bei Städten unserer Größenordnung eine Aufwertung des Aufgabenspektrums vornimmt.

Johannes Stingl

Dazu Artikel in der SWP vom 04.07.2019 20190704 SWP-Artikel