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Keine leichte Umsetzung, denn es muss gerecht sein

1. Juli 2023

In Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten könnte bei der neuen Spielplatzsatzung eine Anzahl definiert werden, ab der die Herstellung bzw. Ablösung von Spielplätzen nötig wird.
Ausschuss und Verwaltung sind noch in der Abwägung.

Die CSU-Fraktion hat einige Vorschläge, Überlegungen und Anforderungen in der Verwaltung eingereicht, die bei der Erarbeitung der neuen Spielplatzsatzung zu berücksichtigen wären:

„Kinderspielplatz-Satzung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren,

Bezugnehmend auf den PUA vom 16.05.2023 Top 4 – Aufstellung einer Kinderspielplatzsatzung möchten wir folgende Eingaben bzw. Alternativen zum bisherigen Beschlussvorschlag einbringen und die Verwaltung bitten, diese auf ihre Machbarkeit zu prüfen.

Anlass der Einbringungen für unsere Alternativen ist die aus unserer Sicht ungleiche Behandlung von Besitzern / Bauherren mit geringeren WE sowie kleinen Grundstücken.

1. Ausgleichszahlung mit Verhältnisregelung:
Anstatt eine feste Kompensationszahlung für Besitzer ohne ausreichenden Platz vorzusehen, könnte eine Verhältnisregelung verfolgt werden. Diese würde ermöglichen, dass Besitzer mit wenig WE und kleineren Grundstücken nur einen prozentualen Anteil ihrer Fläche für Spielplätze auslösen, der im Verhältnis zur Größe ihres Grundstücks steht. Vgl. angehängte Tabelle zum Beschlussvorschlag der PUA-Sitzung vom 16.05.2023, jedoch ohne Mindestgrößenbetrachtung. Dadurch werden Besitzer / Bauherren mit wenig WE und kleinen Grundstücken nicht ungleich behandelt.

2. Gemeinschaftliche Spielplätze:
Die Verwaltung könnte die Möglichkeit fördern, dass Besitzer von Gebäuden mit 4-21 Wohneinheiten gemeinschaftliche Spielplätze schaffen. Durch die Zusammenarbeit mehrerer Eigentümer könnte eine größere Fläche bereitgestellt werden, die den Anforderungen an Spielplätze entspricht. Dies könnte auch den Vorteil haben, dass die Gemeinschaftsbindung gestärkt wird.

3. Variabilität in der Umsetzung:
Die Stadtverwaltung könnte bei der Umsetzung der Spielplatzsatzung flexibler sein und individuelle Anpassungen vornehmen. Dies würde es den Besitzern ermöglichen, alternative Lösungen vorzuschlagen, um den Anforderungen gerecht zu werden, wie zum Beispiel die Integration von Spielbereichen in Gemeinschaftsräumen oder die Nutzung von Dachterrassen als Spielplätze.

4. Förderung von öffentlichen Spielplätzen:
Um die Herausforderungen kleinerer Grundstücke zu berücksichtigen, könnte die Stadtverwaltung verstärkt in den Ausbau und die Verbesserung öffentlicher Spielplätze investieren. Dadurch würden alle Kinder der Gemeinde Zugang zu qualitativ hochwertigen Spielplätzen haben, unabhängig von der Größe des privaten Wohnraums. Eine Herstellung von eigenen Spielplätzen wäre somit nicht mehr nötig.

5. Ähnlich wie bei der Schaffung von sozialgebundenem Wohnraum
also in Abhängigkeit von der Anzahl der WEs, könnte bei der Spielplatzsatzung eine Anzahl von WE definiert werden, ab der die Herstellung bzw. Ablösung von Spielplätzen nötig wird. Unser Vorschlag hierzu wäre, die Zahl der WE auf 10 WE festzulegen.

Diese Alternativen könnten dazu beitragen, die Ungerechtigkeiten bei der Umsetzung der Spielplatzsatzung zu verringern und gleichzeitig den begrenzten Raum innerstädtischer Gebiete berücksichtigen.“

Rico Schlegel, Reinhard Junginger, Johannes Stingl