Kinderbetreuung in Neu-Ulm
9. Dezember 2020Antrag zur Verbesserung der Kindertagespflege in Neu-Ulm
„Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,
wir beantragen:
- Zu prüfen, ob mit Hilfe eines Strategiekonzeptes für Neu-Ulm als Unterstützung für den Kreis erstellt werden könnte, um die Kindertagespflege insgesamt in Neu-Ulm deutlich zu intensivieren.
- Zu prüfen, inwieweit die Stadt Räume zur Verfügung hat, welche für ein Großtagespflegeangebot herangezogen werden können. Einzubeziehen in diese Prüfung sind auch Räumlichkeiten, die vorher einer Umnutzung unterzogen werden müssten.
- Gespräche mit der NUWOG aufzunehmen, ob es denkbar wäre, Räumlichkeiten für den Betrieb einer Großtagespflege ggf. umzunutzen und kostengünstig zur Verfügung zu stellen
- Auf Antrag und nach Vorlagen eines Konzepts und dem Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen einen Mietzuschuss für Betreiber einer Großtagespflegeeinrichtung zu leisten.
- Vorbehaltlich der Beschlüsse des Kreistages am 11.12. und am 18.12. mit dem Landkreis Gespräche aufzunehmen, um die Schaffung eines Stützpunktes zur Unterstützung der in Neu-Ulm tätigen Tagesmütter zu ermöglichen.
Begründung:
Seit Jahren wird in Neu-Ulm die Zahl der Plätze in Kindertagesstätten ausgebaut und verbessert. Das Bevölkerungs-wachstum in Neu-Ulm ist hoch und trotz unser großen Anstrengungen in den letzten Jahren und, im Hinblick auf die geplanten Kindertageseinrichtungen, auch in den nächsten Jahren kommen wir immer wieder an unsere Grenzen und sehen immer noch das Defizit und den hohen Bedarf an Betreuungsplätzen. Der Bau einer Kindertageseinrichtung, um den Bedarf abzudecken, ist teuer und langwierig. Schnelle Hilfe kann damit nicht angeboten werden. Durch unseren letzten Antrag, Plätze in Waldkindergärten zu schaffen, sollte zumindest versucht werden, den finanziellen Druck auf den städtischen Haushalt abzumildern. Die Familien brauchen jedoch schnelle Hilfe in Form von Betreuungsangeboten.
Einen weiteren Ansatz in diesem Bereich sehen wir in der Intensivierung der Kindertagespflege d.h. in der Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in angemieteten Räumen. Die Kindertagespflege wird bekanntlich vom Landkreis verantwortet. Nach uns vorliegenden, zugegebenermaßen älteren Dokumentationen der Konrad-Adenauer-Stiftung liegt die durchschnittliche Betreuungsquote der Kinder bis 6 Jahre in westdeutschen Bundesländern durch Tagespflege oder andere bezahlte Betreuungspersonen bei etwa 7 %. Bezogen auf die jährlichen Kinderzahlen in Neu-Ulm d.h. Kindergarten 3 Geburtsjahrgänge ca. 2.000 und Krippe 2 Geburtsjahrgänge ca. 1.200, wären dies über 200 Kinder in der Tagespflege in der Stadt Neu-Ulm. Nachdem in einem kürzlich erschienenen Pressebericht von 169 Plätzen, die nunmehr um 100 erhöht worden sind, für den gesamten Kreis Neu-Ulm die Rede war, gehen wir davon aus, dass allseits noch eine deutliche Intensivierung der Tagesbetreuung in der Stadt Neu-Ulm möglich ist. Wir sehen in der Kindertagespflege eine durchaus qualitätsvolle, bedarfsgerechte Alternative zur Kinderbetreuung in Einrichtungen.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sind derzeit genügend qualifizierte Tagesmütter vorhanden. Das Angebot an Betreuungsplätzen ist jedoch dennoch ausgeschöpft. Es fehlt grundsätzlich an Großtagespflegeeinrichtungen, welche durch selbständig arbeitende Tagesmütter angeboten werden. Hier könnten bis zu 10 Kinder gleichzeitig betreut werden. Laut Landratsamt Neu-Ulm werden derzeit neue Tagesmütter qualifiziert, welche an dem Betrieb einer Großtagespflege-einrichtung interessiert wären. Eine große Hürde, dieses Angebot im Rahmen einer Selbständigkeit anzubieten, so das Landratsamt, sei, dass die Tagesmütter für ein Großtagespflegeangebot keine geeigneten Räumlichkeiten finden, da die Mieten meist zu hoch sind, so dass sich der Betrieb in einer Selbständigkeit nicht darstellen lässt. Für den Betrieb einer Großtagespflegeeinrichtung ist eine Wohnung mit zwei Räumen (zum Spielen und zum Schlafen), einer Küche und ein Bad notwendig. Die Spielfläche soll etwa 3 qm pro Kind betragen. Weiterhin sollten die Räume maximal im ersten Stock, besser noch im Erdgeschoss mit Gartenanteil liegen bzw. in unmittelbarer Nähe zu einer Grünanlage mit Spielplatz.
Gemäß § 23 SGB VII wird lediglich das Tagespflegeentgelt vom Jugendamt bezahlt. Ein Mietzuschuss muss vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. durch die Gemeinde in eigener Zuständigkeit beschlossen werden.
Eine Unterstützung der durch das Landratsamt qualifizierten Tagesmütter könnte auch dazu führen, dass diese einen weitergehenden Antrag nach Art. 20a BayKiBiG auf weitere Förderung stellen könnten, welche das Angebot noch attraktiver für die Tagesmütter machen könnten.
Nach Auskunft des Landratsamtes sind vorbehaltlich noch zu fassender Beschlüsse im Kreistag, Stützpunkte in den jeweiligen Gemeinden geplant, die die Tagesmütter bei Ausfall wegen Krankheit etc. unterstützen könnten, damit eine umfassende Betreuung auch im Bereich der Tagespflege gewährleistet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Juliane Lidl-Böck (CSU)
Serkan Yildirim (CSU)
Johannes Stingl (CSU)
Eva Treu (JU)“