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Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm – was man über künftige Aufgaben wissen sollte

6. August 2017

Welche Aufgaben kommen auf die Stadt Neu-Ulm zu, sollte sie kreisfrei werden? 

Gemeinden, die keinem Landkreis angehören, werden als kreisfreie Städte bezeichnet. Sie erledigen selbst die Aufgaben, die sonst Landkreise für die Gemeinden erfüllen. Artikel 5 der bayerischen Gemeindeordnung „Kreisangehörigkeit und Kreisfreiheit“ gibt Gemeinden bei einer Einwohnerzahl von über 50.000 Einwohnern die Möglichkeit, die „Kreisfreiheit“ zu beantragen.

Als kreisfreie Stadt kann die Stadt Neu-Ulm alle kommunalen Dienstleistungen und Verwaltungsleistungen für ihre Einwohnerschaft und die örtliche Wirtschaft aus einer Hand in eigener Zuständigkeit anbieten und erledigen. Dieses Aufgabenspektrum geht vom Öffentlichen Personennahverkehr (Bemerkung: der ÖPNV in einer Stadt hat andere Anforderungen wie in einem Flächenkreis) über die Gymnasien und Realschulen (Bemerkung: die Schulträgerschaft hängt ganz eng mit der Gestaltung der örtlichen Bildungslandschaft zusammen), Jugend- und Sozialhilfe (Bemerkung: die gesamte sozialräumliche Planung und der Vollzug können stadtspezifisch ausgerichtet werden) bis hin zu Genehmigungszuständigkeiten, die eng mit der Baurechtsbehörde der Stadt Neu-Ulm zu tun haben wie Wasserrecht, Naturschutz und Immissionsschutz. Dies sind momentan alles Aufgaben, die der Landkreis bzw. das Landratsamt Neu-Ulm für die Stadt entscheiden. Im Falle der Kreisfreiheit für Neu-Ulm könnten die bisher vom Landratsamt wahrgenommenen Aufgaben besser bei der Stadt gebündelt, und stärker an den Bedürfnissen der Neu-Ulmer Bürger/innen und Gewerbetreibenden orientiert werden. Es bietet sich auch die gute Chance, Verwaltungsstrukturen schlanker, effizienter, effektiver und insgesamt bürgernäher zu organisieren. Die Stadt Neu-Ulm erhält damit die Möglichkeit „aus einem Guss“ zu entscheiden und könnte damit alle für die Stadt wichtigen Aufgaben entlang der Interessen ihrer Bürgerschaft und ihrer Wirtschaft nicht nur beeinflussen, sondern in eigener Verantwortung entscheiden. Dies ist einer kreisangehörigen Stadt Neu-Ulm momentan nur bedingt möglich.

Im Wesentlichen geht es um folgende Aufgaben:

  • Immissionsschutzrecht
    Wasserrecht
    Bodenschutz und Altlastenrecht
    Naturschutz
    Jagd- und Fischereirecht
    Waffenrecht
    Führerscheinstelle
    Kfz-Zulassungsstelle
    Personenbeförderung, Güterkraft- und Luftverkehr
    Staatliche soziale Leistungen z.B. Wohngeld
    Gutachterausschuss
    Gesundheits- und Veterinärrecht
    Heilwesen- und Krankheitsüberwachung
    Lebensmittelrecht- und überwachung
    Fleischhygiene
    Tierschutz
    Fachlicher Veterinärdienst
    Brand- und Katastrophenschutz
    Schulträgeraufgaben allgemeinbildende Schulen (Gymnasien, Realschulen)
    Schulträgeraufgaben berufsbildende Schulen (Berufsober-, Fachoberschulen, Berufsschule)
    Schulträgeraufgaben Förderschulen
    Erwachsenenbildung
    Landschaftspflege
    Abfallwirtschaft
    ÖPNV
    Jugendhilfe
    Sozialhilfe
    Asylbewerberleistungsgesetz
    Jobcenter
    Krankenhauswesen, Sicherstellung, Hebammenhilfe
    Seniorenarbeit, Seniorenhilfe
    Gleichstellungsstelle
    Bewirtschaftung des hinzugekommenen Grundbesitzes 

    Johannes Stingl