Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm – was man über künftige Aufgaben wissen sollte
6. August 2017Welche Aufgaben kommen auf die Stadt Neu-Ulm zu, sollte sie kreisfrei werden?
Gemeinden, die keinem Landkreis angehören, werden als kreisfreie Städte bezeichnet. Sie erledigen selbst die Aufgaben, die sonst Landkreise für die Gemeinden erfüllen. Artikel 5 der bayerischen Gemeindeordnung „Kreisangehörigkeit und Kreisfreiheit“ gibt Gemeinden bei einer Einwohnerzahl von über 50.000 Einwohnern die Möglichkeit, die „Kreisfreiheit“ zu beantragen.
Als kreisfreie Stadt kann die Stadt Neu-Ulm alle kommunalen Dienstleistungen und Verwaltungsleistungen für ihre Einwohnerschaft und die örtliche Wirtschaft aus einer Hand in eigener Zuständigkeit anbieten und erledigen. Dieses Aufgabenspektrum geht vom Öffentlichen Personennahverkehr (Bemerkung: der ÖPNV in einer Stadt hat andere Anforderungen wie in einem Flächenkreis) über die Gymnasien und Realschulen (Bemerkung: die Schulträgerschaft hängt ganz eng mit der Gestaltung der örtlichen Bildungslandschaft zusammen), Jugend- und Sozialhilfe (Bemerkung: die gesamte sozialräumliche Planung und der Vollzug können stadtspezifisch ausgerichtet werden) bis hin zu Genehmigungszuständigkeiten, die eng mit der Baurechtsbehörde der Stadt Neu-Ulm zu tun haben wie Wasserrecht, Naturschutz und Immissionsschutz. Dies sind momentan alles Aufgaben, die der Landkreis bzw. das Landratsamt Neu-Ulm für die Stadt entscheiden. Im Falle der Kreisfreiheit für Neu-Ulm könnten die bisher vom Landratsamt wahrgenommenen Aufgaben besser bei der Stadt gebündelt, und stärker an den Bedürfnissen der Neu-Ulmer Bürger/innen und Gewerbetreibenden orientiert werden. Es bietet sich auch die gute Chance, Verwaltungsstrukturen schlanker, effizienter, effektiver und insgesamt bürgernäher zu organisieren. Die Stadt Neu-Ulm erhält damit die Möglichkeit „aus einem Guss“ zu entscheiden und könnte damit alle für die Stadt wichtigen Aufgaben entlang der Interessen ihrer Bürgerschaft und ihrer Wirtschaft nicht nur beeinflussen, sondern in eigener Verantwortung entscheiden. Dies ist einer kreisangehörigen Stadt Neu-Ulm momentan nur bedingt möglich.
Im Wesentlichen geht es um folgende Aufgaben:
- Immissionsschutzrecht
Wasserrecht
Bodenschutz und Altlastenrecht
Naturschutz
Jagd- und Fischereirecht
Waffenrecht
Führerscheinstelle
Kfz-Zulassungsstelle
Personenbeförderung, Güterkraft- und Luftverkehr
Staatliche soziale Leistungen z.B. Wohngeld
Gutachterausschuss
Gesundheits- und Veterinärrecht
Heilwesen- und Krankheitsüberwachung
Lebensmittelrecht- und überwachung
Fleischhygiene
Tierschutz
Fachlicher Veterinärdienst
Brand- und Katastrophenschutz
Schulträgeraufgaben allgemeinbildende Schulen (Gymnasien, Realschulen)
Schulträgeraufgaben berufsbildende Schulen (Berufsober-, Fachoberschulen, Berufsschule)
Schulträgeraufgaben Förderschulen
Erwachsenenbildung
Landschaftspflege
Abfallwirtschaft
ÖPNV
Jugendhilfe
Sozialhilfe
Asylbewerberleistungsgesetz
Jobcenter
Krankenhauswesen, Sicherstellung, Hebammenhilfe
Seniorenarbeit, Seniorenhilfe
Gleichstellungsstelle
Bewirtschaftung des hinzugekommenen GrundbesitzesJohannes Stingl