Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm – was man zum Thema wissen sollte
26. Februar 2017Die CSU möchte, dass die Bürgerinnen und Bürger bei diesem Thema mit Hintergrundwissen mitdiskutieren können.
Daher geben wir Ihnen in Abständen Daten und Fakten zur Hand, die so nicht unbedingt bei den Diskutierenden im Fokus stehen, für eine sachliche Debatte aber wichtig sind.
Nachstehend finden Sie Teil sechs unserer Informationsreihe. Alle weiteren finden Sie unter „Aktuelles“ auf unserer Homepage.
Die Großen Kreisstädte in Bayern:
Die Stadt Neu-Ulm gehört mit ihren etwas über 57.000 Einwohnern zur Gruppe der Großen Kreisstädte. Große Kreisstädte sind kreisangehörige Städte mit besonderer Rechtsstellung. Sie erfüllen im übertragenen Wirkungskreis bestimmte Aufgaben, die sonst vom Landratsamt als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahrzunehmen sind. Dazu zählen unter anderem die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde und der unteren Straßenverkehrsbehörde. Zu den 29 Großen Kreisstädten in Bayern gehören folgende Städte (Einwohnerzahlen zum 31.12.2015 in Klammern):
• Große Kreisstadt Bad Kissingen (21.696)
• Große Kreisstadt Bad Reichenhall (17.442)
• Große Kreisstadt Dachau (46.705)
• Große Kreisstadt Deggendorf (32.189)
• Große Kreisstadt Dillingen a.d.Donau (18.547)
• Große Kreisstadt Dinkelsbühl (11.538)
• Große Kreisstadt Donauwörth (18.972)
• Große Kreisstadt Eichstätt (13.407)
• Große Kreisstadt Erding (36.159)
• Große Kreisstadt Forchheim (31.651)
• Große Kreisstadt Freising (46.963)
• Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck (35.708)
• Große Kreisstadt Germering (39.387)
• Große Kreisstadt Günzburg (20.038)
• Große Kreisstadt Kitzingen (20.756)
• Große Kreisstadt Kulmbach (25.933)
• Große Kreisstadt Landsberg am Lech (28.708)
• Große Kreisstadt Lindau (Bodensee) (25.132)
• Große Kreisstadt Marktredwitz (17.130)
• Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau (29.182)
• Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. (39.355)
• Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg (15.227)
• Große Kreisstadt Neu-Ulm (57.237)
• Große Kreisstadt Nördlingen (19.841)
• Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber (11.041)
• Große Kreisstadt Schwandorf (28.481)
• Große Kreisstadt Selb (14.928)
• Große Kreisstadt Traunstein (19.462)
• Große Kreisstadt Weißenburg i.Bay. (17.976)
Die Stadt Neu-Ulm ist die mit Abstand einwohnerstärkste Stadt unter den Großen Kreisstädten Bayerns. Neu-Ulm hat über 10.000 Einwohner mehr als die einwohnermäßig an zweiter Stelle unter den Großen Kreisstädten rangierende Stadt Freising mit 46.963 Einwohnern. Rottenburg ob der Tauber als die einwohnermäßig kleinste Große Kreisstadt hat lediglich etwas über 11.000 Einwohner.
Mit Zustimmung des Landtags können Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern bei entsprechender Bedeutung nach Anhörung des Kreistags durch Rechtsverordnung der Staatsregierung für kreisfrei erklärt werden. Hierbei ist auf die Leistungsfähigkeit des Landkreises Rücksicht zu nehmen. Die Rechtsverordnung kann finanzielle Verpflichtungen der ausscheidenden Gemeinde gegenüber dem Landkreis festlegen. Im Übrigen werden die vermögensrechtlichen Verhältnisse durch Übereinkunft zwischen dem Landkreis und der ausscheidenden Gemeinde geregelt. Der Übereinkunft kommt mit dem in ihr bestimmten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung, unmittelbar rechtsbegründende Wirkung zu. Kommt eine Übereinkunft nicht zustande, so entscheiden das Verwaltungsgericht und in der Berufungsinstanz der Verwaltungsgerichtshof als Schiedsgerichte.
Die aktuelle Bevölkerungsprognose für die Stadt Neu-Ulm bis 2036 ergibt, dass die Gesamtbevölkerung von derzeit etwa 57.000 Einwohnern auf voraussichtlich 67.000 Einwohner ansteigen wird. Die Sonderrolle der Stadt Neu-Ulm als weitaus einwohnerstärkste Stadt innerhalb der Gruppe der Großen Kreisstädte würde sich damit noch verstärken. Ohne Kreisfreiheit bliebe es beim gegenwärtigen Status einer Großen Kreisstadt mit einem im Verhältnis zu kreisfreien Städten deutlich beschränkten Aufgabenbereich. Kreisfreie Städte erledigen selbst die Aufgaben, die sonst Landkreise für die Gemeinden erfüllen.
Zu den möglichen Auswirkungen einer Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm wird derzeit von der Stadtverwaltung ein Grundlagenpapier erarbeitet. Auf der Basis dieses Grundlagenpapiers wird der Stadtrat dann in den notwendigen Abwägungsprozess entlang der rechtlichen Rahmenbedingungen aus Artikel 5 der Gemeindeordnung eintreten.
Johannes Stingl